Durch den Monat mit Christina Hausammann und Alex Sutter (Teil 5): Wo liegen die blinden Flecken in Ihrem Arbeitsumfeld?

Nr. 48 –

Nach der erfolgreichen Abwehr des Angriffs auf die Menschenrechte ziehen Alex Sutter und Christina Hausammann Bilanz. Und äussern sich über Fallen und Widersprüche, die mit Idealismus verbunden sind.

Hausammann und Sutter sind erleichtert über den Abstimmungsausgang: Doch «ob das klare Resultat zu einem besseren Menschenrechtsschutz führt, wird sich noch zeigen».

WOZ: Christina Hausammann, wie beurteilen Sie das Ergebnis der Abstimmung über die Antimenschenrechtsinitiative?
Christina Hausammann: Die Erleichterung ist gross. Es ist erfreulich, dass die vielen, unglaublich dreisten Falschbehauptungen der SVP bei der Bevölkerung nicht verfingen.

Kann man sagen, dass der Menschenrechtsschutz gestärkt daraus hervorgeht?
Hausammann: Ja, der Status quo wurde gesichert, der Vorrang des Völkerrechts und damit auch der Menschenrechtsverträge bekräftigt. Das Bundesgericht kann damit weiterhin – zum Beispiel bei einer Landesverweisung – seiner Aufgabe nachkommen und die Grund- und Menschenrechte mitberücksichtigen. Diese Bestätigung der Funktion der dritten Gewalt im Staat ist heute nicht mehr selbstverständlich. Ob das klare Resultat zu einem besseren Menschenrechtsschutz führt, werden aber erst anstehende parlamentarische Geschäfte wie die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution, die Konzernverantwortungsinitiative oder die Ausgestaltung der polizeilichen Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung zeigen.

Gleichzeitig wurde das Gesetz über den Einsatz von Versicherungsspionen angenommen.
Alex Sutter: Diese neue Regelung zeigt, dass ein Urteilsspruch aus Strassburg nicht automatisch zugunsten der Menschenrechte umgesetzt wird. Parlament und Bundesrat haben sich nicht gescheut, die bisherigen widerrechtlichen Praktiken im Gesetz noch zu verschärfen und massive Eingriffe in die Grundrechte vorzusehen – in diesem Fall mitten in die Privatsphäre.

Hat nicht gerade der Kampf gegen die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative eine einmalige Gelegenheit geschaffen, eine breite Öffentlichkeit über Menschenrechte aufzuklären?
Hausammann: Auf jeden Fall, und diese Chance wurde auch wahrgenommen. In jahrelanger Sensibilisierungsarbeit hat die Kampagne Schutzfaktor M auf die Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, insbesondere für die Schweiz, hingewiesen. Viele zivilgesellschaftliche Organisationen dürften heute ein besseres Verständnis für den Zusammenhang von Landesrecht und internationalen Menschenrechten haben als zuvor.

Alex Sutter, wenn Sie auf Ihre bisherigen Tätigkeiten zurückschauen: Gibt es da bei Ihnen persönlich einen roten Faden?
Sutter: Bei all meinen Aktivitäten seit den siebziger Jahren – der Videogenossenschaft, dem Büro Transkultur, dem Verein humanrights.ch – war das Motiv der Autonomie zentral: Eigenständigkeit nicht als Ideologie, sondern als praktische Lebensform; nicht als Selbstzweck, sondern in Verbindung mit einer möglichst sinnvollen Tätigkeit. Dieser Luxus war nicht gratis zu haben: Ein ausreichendes Einkommen zu erzielen, war stets mit grossen Anstrengungen und Risiken verbunden – in einer gesellschaftlichen Umwelt voller Fallen, Absurditäten und Abgründe.

Was für Abgründe?
Sutter: Auch in unseren Arbeitsbereichen, die von Idealismus und hohen moralischen Ansprüchen geprägt sind, arbeiten Menschen mit ihren Unzulänglichkeiten und Fehlern, mit ihrem Machtstreben bis hin zur Boshaftigkeit. Wenn ein überhöhtes Selbstbild im Stil des «weissen Ritters» die Fähigkeit zur Einsicht in die eigenen Fehler blockiert, kippt der moralische Anspruch in etwas Ungutes, in Heuchelei oder Arroganz. Ich habe immer wieder die Erfahrung gemacht – auch bei mir selbst –, dass Exponentinnen und Exponenten der Menschenrechtsszene nicht davor gefeit sind, die eigenen blinden Flecken zu übersehen.

Christina Hausammann, wie würden Sie Ihre Arbeit bei humanrights.ch bilanzieren?
Hausammann: Wir haben wesentlich dazu beigetragen, dass die Sicherung der Grund- und Menschenrechte als innerstaatliche Daueraufgabe akzeptiert wurde. Unsere Informationsplattform erreicht ein breites Publikum, das beweisen mehrere Zehntausend Besuchende pro Jahr mit etwa zwei Millionen Seitenabrufen. Auch ist es uns gelungen, menschenrechtspolitische Anliegen im Netzwerk NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz wirksam zu bündeln und damit Einfluss zu nehmen. Finanzieren lässt sich diese Art Menschenrechtsarbeit aber immer schlechter.

Wo zeigt sich das besonders?
Hausamann: Am meisten bei Projekten zum Schutz einzelner besonders verletzlicher Gruppen – bei unserer Beratungsstelle für Menschen im Freiheitsentzug zum Beispiel. Und auch für das Projekt, das zur Beendigung der Staatenlosigkeit beitragen will.

Sutter: Generell gilt: Mit dem Aufwind der nationalistischen Kräfte auf allen Kontinenten ist es sehr viel schwieriger geworden, eine konsequente Menschenrechtspolitik im Landesinnern glaubwürdig mit der internationalen Ebene zu verknüpfen. Das Schutzsystem auf internationaler Ebene läuft Gefahr, zum Potemkinschen Dorf einer heuchlerischen Staatenwelt zu werden.

Die Juristin Christina Hausammann und der Philosoph Alex Sutter (beide 63) waren seit der Gründung im Jahr 1999 bis Ende September GeschäftsführerInnen von humanrights.ch. Hausammann arbeitet weiter in einem Teilzeitpensum am Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte. Sutter nimmt sich eine Auszeit.