Antwort der Woche: Völkerrechtswidrige Akte der Barbarei
Wie kaum ein anderer Begriff steht «Genozid» für die Gräuel des 20. Jahrhunderts. Vor fünfzehn Jahren fand der grösste Genozid der jüngeren Geschichte statt, heute hört man das Wort wieder im Zusammenhang mit dem Sudan. Woher kommt das Wort, und was bedeutet es?
Im Jahr 1944, als die Barbarei des Naziregimes langsam in ihrem ganzen Ausmass erkannt wurde, tauchte das Wort Genozid zum ersten Mal auf. Der polnische Anwalt Raphael Lemkin prägte den Begriff in einem Buch über die Verbrechen der NationalsozialistInnen in seiner Heimat: Er bezeichnet Genozid als ein Verbrechen, dessen Ziel die Zerstörung der Lebensgrundlage einer Gruppe von Menschen ist, die einer sprachlichen oder kulturell einheitlichen Volksgruppe (Ethnie) angehören. Das Wort, das Lemkin aus dem griechischen genos (Abstammung, Volk) und dem lateinischen caedere (morden) bildete, benutzte er hier zwar zum ersten Mal; die Idee hatte er jedoch schon früher entwickelt: Bereits 1933 wollte er Gewaltverbrechen, die sich gegen einzelne Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen richten, als «Akte der Barbarei» zu völkerrechtswidrigen Verbrechen erklären.
Damals hatte er mit diesem Vorstoss noch keinen Erfolg. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg konnte Lemkin seine Forderung durchsetzen: 1948 beschloss die Generalversammlung der Uno die «Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes», die drei Jahre später in Kraft trat. Zur Begriffsklärung: Völkermord bedeutet das Gleiche wie Genozid, aber das Wort Völkermord ist älter; es wurde im 19. Jahrhundert zum ersten Mal verwendet. Ein rechtlicher Begriff ist «Völkermord» jedoch erst seit Lemkin. In der Uno-Konvention von 1948 wird Genozid definiert als gewaltsames Vorgehen gegen nationale, ethnische oder religiöse Gruppen, sofern dies in der Absicht erfolgt, diese Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten. Das Verbrechen des Genozids setzt keine Tötung voraus - auch körperliche und seelische Schädigung oder Geburtenverhinderung können einen Völkermord darstellen. Die unterzeichnenden Staaten, mittlerweile sind es 140, verpflichten sich, Genozid zu verhüten und zu bestrafen.
Dass Völkermord erst Mitte des 20. Jahrhunderts zu einem rechtlichen Begriff wurde, erstaunt nicht. Das Jahrhundert war nicht arm an Verbrechen dieser Art. Einige der schlimmsten Genozide fanden tatsächlich in den letzten hundert Jahren statt - der Völkermord an den ArmenierInnen während des Ersten Weltkriegs, der Holocaust, der Genozid in Ruanda. Barbarei ist aber keine Erfindung des modernen Zeitalters. In der Geschichte der Menschheit wurden immer wieder ganze Völker oder ethnische Gruppen Opfer von Gewaltverbrechen. So «entdeckte» Kolumbus 1492 die Neue Welt; in den folgenden hundert Jahren schrumpfte die einheimische Bevölkerung um schätzungsweise neunzig Prozent. Die meisten Menschen starben an eingeschleppten Krankheiten, gegen die sie keine Abwehrkräfte besassen, viele andere wurden von den europäischen KolonisatorInnen ermordet. Handelt es sich hier um Völkermord? Die einen HistorikerInnen sagen Ja; sie sind der Meinung, Genozid sei das deutlichste Merkmal der Kolonisierung Amerikas gewesen. Andere sagen, der Genozid-Begriff sei in diesem Fall nicht zutreffend, weil kein europäisches Land die totale Vernichtung der einheimischen Völker geplant habe.
Die Frage, ob ein Verbrechen als Genozid bezeichnet werden soll, kann für HistorikerInnen interessant sein. Für JuristInnen ist sie absolut entscheidend. Und schwer zu beantworten. Denn wie kann man jemandem nachweisen, ein Volk vernichten zu wollen? Als der internationale Strafgerichtshof in Den Haag einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Päsidenten Omar al-Baschir erliess (siehe WOZ Nr. 11/09), hatte er die Anklage wegen Genozids weggelassen - aus den Beweisen gehe nicht hervor, dass al-Baschir die feste Absicht hatte, die Völker der Fur, der Masalit und der Zaghawa ganz oder teilweise zu vernichten.
Die Anklage wegen Genozids hat auch eine ethische Dimension: Aus der Völkerrechtskonvention ergibt sich die moralische Verpflichtung, jeden Genozid zu verhindern. Beim Genozid in Ruanda 1994 haben die Staaten diesbezüglich versagt. So wollte sich die US-Regierung auf kein militärisches Abenteuer in Afrika einlassen. Also weigerte sie sich, das Ausmass der Verbrechen anzuerkennen, um einer Uno-Mission in Ruanda keine zusätzlichen Truppen zur Verfügung stellen zu müssen. Auch als die Bilder vom Genozid täglich über die Fernsehbildschirme der Welt flimmerten, verzichteten US-RegierungsbeamtInnen darauf, das Wort «Genozid» zu gebrauchen. Sie sprachen stattdessen von «Handlungen des Genozids», was nicht das Gleiche ist. Ein Journalist, der diese Wortklauberei durchschaute, fragte die Sprecherin des US-Aussenministeriums, wie viele «Handlungen des Genozids» einen «Genozid» machten. Das war Anfang Juni 1994, als mehr als die Hälfte der 800 000 Opfer bereits tot war.