Mit Fingerabdruck: Das Stigma

Nr. 16 –

Erst in den 1920er Jahren wurde der Schweizer Pass obligatorisch - und bereits damals sollte er biometrisch sein.


WOZ: Nicole Schwager, in wenigen Wochen stimmen wir über den biometrischen Pass ab. Die Idee, den Pass mit einem Fingerabdruck zu versehen, ist in der Schweiz bereits in den 1920er Jahren diskutiert worden. Was war der Anlass?

Nicole Schwager: Der Bund bereitete damals das erste gesamteidgenössische Passgesetz vor, aus dem 1928 dann eine Passverordnung wurde.

Gab es vor 1928 gar keinen Schweizer Pass?

Seit 1915 existierte ein einheitliches Formular, das im Kontext des Ersten Weltkriegs per Notrecht eingeführt worden war. Vor Kriegsbeginn benutzten die Kantone je eigene Formulare, das heisst, es gab tatsächlich keinen Schweizer Pass. Interessanterweise hoffte man, dass nach Kriegsende auch diese Formulare bald wieder hinfällig würden.

Weshalb?

Aus praktischen Gründen hoffte man, das lockere Ausweisregime der Vorkriegszeit wiederherstellen zu können. Stefan Zweig hat in seiner Erzählung «Die Welt von gestern» wunderschön beschrieben, wie man ohne Pass in die USA reisen konnte. So liberal, wie er es darstellte, war es allerdings nicht - vor allem nicht für soziale Randgruppen. Sie wurden viel stärker kontrolliert als Angehörige bürgerlicher Schichten.

Wehrten sich die Bürgerlichen demnach gegen den Pass als eine Einschränkung ihrer Freiheit?

Nein, das war kein Thema. Aus heutiger Sicht interessant ist vor allem dies: Was wir als nationales Symbol wahrnehmen - den roten Pass -, kam vor allem auf Druck von aussen während des Kriegs zustande. So erklärten die kriegführenden Länder Pässe für obligatorisch. Und aus dem Ausland, wie etwa den USA, häuften sich Klagen, dass man Schweizer und Schweizerinnen nicht als solche erkenne.

Waren es die USA, die deshalb einen Ausweis mit Fingerabdruck forderten?

Überhaupt nicht: Pässe mit Fingerabdruck waren dort nicht gebräuchlich. Die Schweiz nahm ganz im Gegenteil eine Vorreiterrolle ein in der Diskussion um Fingerabdrücke im Pass. Bereits in den 1910er Jahren setzte sich die interkantonale Polizeidirektorenkonferenz mit der Möglichkeit auseinander, Ausweispapiere durch Fingerabdrücke fälschungssicherer zu machen. Im Rahmen der Vorbereitung zum Passgesetz befragte die Polizeiabteilung des Justiz- und Polizeidepartements dann sowohl die Kantone als auch Konsulate im Ausland dazu.

Und wie fiel diese Befragung aus?

Die Vorbehalte waren gross. Man hielt die Idee nur begrenzt für praktikabel. Der entscheidende Punkt war allerdings, dass der Fingerabdruck als Zeichen mit starken Vorurteilen behaftet war - mit einem eigentlichen kriminalisierenden Stigma. Dazu zählte bereits die Abnahme eines Fingerabdrucks.

Weil man Fingerabdrücke mit Verbrechern assoziierte?

Genau. Dabei sind Fingerabdrücke erstmals ausgerechnet in der Verwaltung benutzt worden: In den 1850er Jahren liess der britische Kolonialbeamte William Herschel in Indien Einheimische so Dokumente beglaubigen und legte eine Sammlung an. Die Fingerabdrucktechnik ist eine der wenigen Sachen, die nebst dem Currypulver aus Indien nach England transferiert worden sind und nicht umgekehrt.

Und was geschah dort damit?

Der britische Universalgelehrte und Eugeniker Francis Galton beschäftigte sich mit der Fingerabdrucksammlung von Herschel und verfasste 1892 eine grössere Publikation zu Fingerabdrücken. Sein Hauptinteresse als Eugeniker galt allerdings der Frage, ob sich im Fingerabdruck auch Intelligenz oder klassenspezifische Unterschiede manifestierten. Er kam aber zum Schluss, dass Fingerabdrücke nicht vererbt, sondern ein genuin individuelles Merkmal sind. Und er empfahl, die Fingerabdrucktechnik im kriminalistischen Kontext zu verwenden.

War das die Geburtsstunde einer neuen Verbrechensbekämpfung?

Nun, in den 1890er Jahren fehlte noch ein System, das es erlaubt hätte, die Fingerabdrücke so zu registrieren, dass man sie später auch wieder finden konnte. Allerdings begann der Pariser Polizeipräfekt Alphonse Bertillon in den 1890er Jahren, Fingerabdrücke als Bestandteil einer umfassenderen anthropometrischen Messmethode zur Identifizierung einer Person zu verwenden. Relevant für die Ablage im Register wurde der Fingerabdruck erst nach der Jahrhundertwende mit der sogenannten Daktyloskopie (vgl. dazu Kasten auf Seite 3).

Wann kam der Fingerabdruck in der Schweiz erstmals zur Anwendung?

Das geschah auch bei uns im Kontext der Strafverfolgung. Als Genf 1891 als erster Kanton Bertillons Messmethode einführte, waren Fingerabdrücke allerdings noch nicht Bestandteil der Registerkarte. Erste Diskussionen zur Daktyloskopie fanden erst nach der Jahrhundertwende statt. Ab 1905 begannen die Kantone dann, Fingerabdruckregister zu führen.

Und wer wurde registriert?

In erster Linie Verurteilte, aber auch Tatverdächtige. Ausserdem gab es ganze Bevölkerungsgruppen, die nicht aus strafrechtlichen Gründen registriert worden sind, wie etwa die sogenannten Zigeuner. Sie wurden spätestens ab 1913 sowohl anthropometrisch als auch daktyloskopisch erfasst, und Kopien dieser Formulare landeten im Verbrecherregister der Polizeiabteilung des Justiz- und Polizeidepartements.

Weshalb kamen denn alle Sinti und Roma ins Verbrecherregister?

Damals verstand man den Begriff Verbrecher noch breiter als heute - und die sogenannten Zigeuner gehörten dazu, auch wenn sie gar nicht mit dem Strafrecht in Konflikt gekommen waren, ebenso wie andere Bevölkerungsgruppen, die arm oder eben mobil waren. Man war der Meinung, dass sich insbesondere die sogenannten gefährlichen Gewohnheitsverbrecher aus diesen Milieus rekrutierten.

Und was geschah mit ihnen?

Die sogenannten Zigeuner als mobile, nicht schweizerische Bevölkerungsgruppe wollte man schlicht und einfach loswerden. Deshalb entwickelte der Bund auch das Konzept der sogenannten Identifikationshaft - ein dezidiertes Abschreckungskonzept. In diesem Rahmen wurden Personen, die in Gruppen umherzogen und sich nicht eindeutig ausweisen konnten, inhaftiert. Die Männer verfrachtete man in die Zwangsarbeitsanstalt Witzwil, die Frauen und Kinder in karitative Einrichtungen. Freigelassen wurden sie erst wieder, nachdem man festgestellt hatte, wohin man sie ausschaffen konnte.

Wie beeinflusste der Umgang mit diesen Bevölkerungsgruppen die Diskussion um Fingerabdrücke im Pass?

Jene, die sich der bürgerlichen Gesellschaft zugehörig fühlten, hatten Angst, mit diesen Gruppen in Verbindung gebracht zu werden, und standen deshalb dem Fingerabdruck kritisch gegenüber. Das hängt auch damit zusammen, dass der Pass als nationales Ausweispapier in den 1920er Jahren als Ausweis der Berechtigten wahrgenommen wurde: Er definierte, wer Anspruch besass auf die Leistungen des Sozialstaates, der damals im Entstehen war.

Damit waren Fingerabdrücke im Pass unvereinbar?

Absolut. Fingerabdrücke hätten in der damaligen Wahrnehmung den Wert des Passes infrage gestellt - sowohl als Ausweis der Berechtigten als auch als Ausweis der Rechtschaffenen.


Nicole Schwager

Die wissenschaftliche Assistentin an der Forschungsstelle für Schweizer Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Nicole Schwager arbeitet an einer Dissertation zur Praxis der polizeilichen Identifikationstechniken Bertillonage und Daktyloskopie in der Schweiz zwischen 1888 und 1925. In den nächsten Tagen erscheint ihr Aufsatz «Polizeiliche Identifikationstechniken und Anarchismus in der Schweiz (1888-1904)» in der Zeitschrift «Traverse».