Agrarfreihandel: Mit dem Freihandel gegen die Umwelt – ohne uns!

Nr. 21 –

Wegen des geplanten Agrarfreihandels mit der EU droht eine Aufweichung der Umweltgesetze.

Nächste Woche ist es soweit: In der Sommersession wird sich der National­rat das erste Mal mit dem geplanten Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU auseinandersetzen. Dabei geht es gleich um viel Geld. Der Bundesrat möchte die negativen Auswirkungen eines allfälligen Freihandels auf die bäuerlichen Betriebe mit Begleitmassnahmen abfedern. Vorgesehen sind dazu drei bis sechs Milliarden Franken. Ursprünglich wollte Bundesrätin Doris Leuthard die Zolleinnahmen der nächs­ten Jahre für Begleitmassnahmen einsetzen. Dagegen sträubte sich Finanzminister Hans-Rudolf Merz. Er hat nun im Bundesrat durchgesetzt, dass das Geld mit einem bilanztechnischen Kunstgriff nur virtuell zur Verfügung gestellt wird. Erst in einer zweiten Botschaft wird dann die effektive Finanzierung dar­gelegt werden.

Dieses bundesrätliche Geplänkel gibt einen Vorgeschmack, was mit dem geplanten Agrarfreihandel noch auf uns zukommen wird.

Doch beginnen wir am Anfang der Geschichte. Ein Versuchsballon für einen Agrarfreihandel mit den USA im Jahre 2005 stürzte nach heftiger Kritik von Parteien und BäuerInnen ab. Danach hat es sich der Bundesrat anders überlegt: Jetzt setzt sich das Volkswirtschaftsdepartement, unterstützt von der Nahrungsmittelindustrie, für ein Abkommen mit der EU ein. Im März 2008 hat der Bundesrat ein ­Verhandlungsmandat zum Agrarfreihandel und für ein Gesundheitsabkommen mit der EU verabschiedet. Das Gesundheitsabkommen ist unbestritten. Die politische Knacknuss ist der Agrarfreihandel.

Mal strenger, mal lascher

Was kümmert sich nun eine Naturschutzorganisation wie Pro Natura um dieses Thema? Auf den ersten Blick ist es ja nur eine Angelegenheit zwischen der Nahrungsmittelindustrie und den Bauern, allenfalls noch den Konsumentinnen. Doch weit gefehlt, denn der Spielraum der Verwaltung in den Verhandlungen ist gross. Die Krux an der ganzen Übung ist der Einfluss auf die Umweltgesetzgebung.

Die Agrar- und Umweltgesetzgebung in der EU ist je nach Gesetz mal strenger, mal lascher als in der Schweiz. Zum Beispiel ist der Nitratgrenzwert im Trinkwasser in der EU höher angesetzt als in der Schweiz, hier hat die Schweiz eine Vorreiterrolle. Dafür ist zum Beispiel das Gewässerschutzgesetz in der EU strenger. So müssen die Bauern in der EU für die Gülle sechs Monate Lagerkapazitäten aufweisen, die Schweizer Gesetzgebung schreibt nur vier Monate vor. Klar besser ist die Schweizer Gesetzgebung im Tierschutzbereich.

Was geschieht nun im Fall eines Agrarfreihandelsabkommens? «Ein verbesserter gegenseitiger Marktzugang (...) erfordert die weitgehende Angleichung des schweizerischen Lebensmittelrechts an den entsprechenden ‹acquis communautaire› der EU», schreibt das Volkswirtschaftsdepartement. Unter dem «acquis communautaire» wird der Gesamtbestand an Rechten und Pflichten verstanden, der für die Mitgliedsländer der EU verbindlich ist. Dabei verweist das Departement nur auf das Lebensmittelrecht. Jedoch sind auch das Agrar- und das Umweltrecht betroffen.

Hohe Umweltkosten

Ziel der Verhandlungen müsste sein, dass die beiden Verhandlungspartner ihre jeweils strengeren Umweltvorschriften vom Gegenüber einfordern. Dieses Vorgehen wäre sicher im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, in deren Auftrag die Verwaltung die Verträge aushandelt.

Ein weiteres Problem ist die absehbare Zunahme des Güterverkehrs. Bundesrätin Leuthard betont bei jeder Gelegenheit, dass sich die BäuerInnen auf den Exportmarkt ausrichten sollen. Billigere Nahrungsmittel aus dem Ausland werden ohne Zollschranken auch die Importe erhöhen. Dies widerspricht aber allen aktuellen Bemühungen für einen starken Klima­schutz. Eine österreichische Studie der Johannes-Kepler-Universität Linz hat aufgezeigt, dass die Nahrungsmittelimporte hohe Umweltkosten verursachen und zum Abbau von Arbeitsplätzen im Inland führen. Die Schweizer Regierung lässt dieses Problem trotz mehrfacher Anfrage der Umweltverbände ausser Acht. Die diesbezüglichen Auswirkungen wurden vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bisher nicht abgeklärt.

Pro Natura erwartet, dass die Verwaltung auch Umwelt- und Klimaziele in die Verhandlungen einbringen wird. Ein EU-Agrarfreihandel, der dazu führt, dass positive Errungenschaften für die Umwelt abgebaut und Klimaschutzbemühungen weiter geschwächt werden, wäre für Pro Natura nicht akzeptabel.

Marcel Liner ist Projektleiter Landwirtschaftspolitik bei Pro Natura.

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