Bundesanwaltschaft – wie weiter?: «Kriminell ist ein Geschäft immer dann, wenn es in die Hose geht»

Nr. 25 –

Letzte Woche wählte das Parlament den glücklosen Bundesanwalt Erwin Beyeler ab. Die Politik stelle immer höhere Ansprüche an die Justiz, statt die Probleme selbst zu lösen, sagt Niklaus Oberholzer, Präsident der St. Galler Anklagekammer.


WOZ: Niklaus Oberholzer, wie beurteilen Sie die Abwahl von Bundesanwalt Erwin Beyeler?

Niklaus Oberholzer: Da ich auch Mitglied der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft bin, möchte ich mich zu dieser Frage konkret nicht äussern. Allgemein kann ich aber sagen, dass seit längerer Zeit eine zunehmende Verpolitisierung der Strafjustiz feststellbar ist. Neu hinzu kommt nun auch eine Personalisierung. Erfolge oder Misserfolge einer Staatsanwaltschaft werden nach der Quote von Freisprüchen oder Verurteilungen gemessen. Dabei wird übersehen, dass Staatsanwaltschaft und Gerichte andere Aufgaben zu erfüllen haben und nach anderen Kriterien vorgehen müssen: Ein Staatsanwalt soll im Zweifel anklagen, so wie ein Gericht im Zweifel freisprechen muss. Hinzu kommt, dass die Politik die Lösung von gesellschaftlichen Problemen in den letzten Jahren zunehmend an die Justiz delegiert hat. Die Justiz kann diese Probleme aber nicht lösen.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Etwa die Geldwäschereibestimmung aus den neunziger Jahren. Statt dass man zu einem gesellschaftlichen Konsens gelangt wäre, dass die Banken nur noch sauberes Geld annehmen, hat man neue Strafbestimmungen erlassen, die nicht tatsächlich wehtun. Ungeklärt blieb die Frage der Potentatengelder, aber auch der hinterzogenen Steuern im In- und Ausland, die dem Finanzplatz wohl am meisten Profit bringen. Gerade die jüngsten Erfahrungen zeigen, dass Potentaten aus Sicht der Politik offenbar erst dann zu Kriminellen werden, wenn sich das eigene Volk gegen sie erhebt. Vorher wird mit ihnen geschäftet, und nachher wird gegen sie Strafanzeige erhoben. Und nun soll die Bundesanwaltschaft richten, was die Politik zuvor versäumt hat?

Die Entwicklung zeigt sich auch in anderen Bereichen. Es wird nicht ehrlich darüber diskutiert, wie in einer freiheitlichen Gesellschaft die beiden Grundbedürfnisse nach Freiheit und Sicherheit gegeneinander abgewogen werden sollen. Nein, es werden einfach neue Strafbestimmungen erlassen. Damit wird der Anschein erweckt, das Strafrecht könne einen absoluten Schutz vor all den Gefahren einer modernen Risikogesellschaft bieten. Das zeigte sich in den Diskussionen um die lebenslange Verwahrung oder neu auch an derjenigen über die Raser. Wer aber in völliger Unvernunft neben dem Leben anderer auch sein eigenes Leben aufs Spiel setzt, wird sich wohl kaum von einer höheren Strafe von seinem Tun abhalten lassen. Man darf nicht der Illusion erliegen, man müsse nur für jedes Problem im Zusammenleben die entsprechende Strafnorm finden – und schon sei es gelöst.

Welche Folgen hat diese Verlagerung für die praktische Arbeit der Strafverfolgung?

Sie zeigt sich zunächst in einer riesigen Normeninflation: Die erste Revision des Strafgesetzbuchs fand zwanzig Jahre nach dessen Einführung statt. Allein in den letzten zehn Jahren gab es vierzig Revisionen! Der Erfolgsdruck auf die Strafbehörden steigt enorm.

Sie sagen also, die Strafverfolgung scheitert an den Aufgaben, die man ihr zuschiebt. Macht man es sich mit einer solchen Sichtweise nicht einfach – und negiert beispielsweise die Existenz der Mafia?

Nein, aber der Begriff der «kriminellen Organisation», der in den letzten Jahren bei der Strafverfolgung so wirkmächtig wurde, ist zu hinterfragen. Gibt es tatsächlich kriminelle Organisationen, die wie ein Marionettenspiel funktionieren? Oder handeln die Beteiligten nicht wie wirtschaftliche Organisationen, die sich zusätzlich krimineller Methoden bedienen? Die sind zu ahnden.

Eine zentrale Aufgabe der Bundesanwaltschaft soll die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität werden. Was verstehen Sie darunter?

Wirtschaftskriminell ist ein Geschäft immer dann, wenn es in die Hose geht. Sicher gibt es Einzelne, die von Anfang an darauf aus sind, illegal zu Geld zu kommen, beispielsweise indem sie in Glanzprospekten für ein Schneeballsystem werben. Aber alle anderen? Erst wenn im Casino die Kugel auf Rot statt Schwarz landet, wird der Ruf nach Strafverfolgung laut: Werner K. Rey, der erste prominente Wirtschaftskriminelle der Schweiz, wurde anfänglich als Unternehmer des Jahres gefeiert. Die Expansionsstrategie der Swissair galt lange Zeit als weitsichtig, im Prozess gegen die Verantwortlichen aber plötzlich als grössenwahnsinnig und vermeintlich gar als kriminell. Die Wirtschaft reizt die letzten Risikopositionen aus – erst wenn sie in Verlust umschlagen, gilt ein Geschäft als kriminell. Was wäre wohl im Fall der UBS geschehen, wenn sie nicht im letzten Moment gerettet worden wäre?

Hätte ein Prozess gegen die UBS etwas gebracht?

Nein, wohl kaum. Einige der alten Exponenten wären nach Jahren im besten Fall als Sündenböcke geopfert worden, die neue Garde hätte im gleichen Stil weitergemacht.

Das Problem liegt hier offensichtlich nicht bei einzelnen Personen, sondern ist im System begründet. Allein eine politische Aufarbeitung hätte ein anderes Verhalten bringen können. Doch für eine solche Aufarbeitung war und ist der politische Wille des Parlaments bekanntlich beschränkt.

Braucht es überhaupt noch eine Bundesanwaltschaft?

Entstanden aus dem Staatsschutz, haben die Aufgaben der Bundesanwaltschaft stetig zugenommen. Diese Zunahme ist sicher zu überdenken. Ich sehe die Rolle der Bundesanwaltschaft nach wie vor in Verfahren mit internationalen Bezügen, aber auch bei der Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden der Kantone. Gerade bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zeigt sich aber, dass die Bundesanwaltschaft auf die Unterstützung und Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten angewiesen ist. Dies erweist sich so lange als problemlos, wie in diesen Staaten unabhängige Justizorgane bestehen. Ist dies aber nicht der Fall, verlaufen die Verfahren fast zwangsläufig im Sand. Der Fall Gazprom in Russland etwa zeigte recht deutlich: Was als kriminell gilt, ist nicht selten eine Frage der politischen Opportunität.

Niklaus Oberholzer

Der Präsident der Anklagekammer des Kantons St. Gallen Niklaus Oberholzer (58) war 1989 Experte für die PUK, die den Fichenskandal aufdeckte. Das SP-Mitglied meldet sich regelmässig zu juristischen Fragen zu Wort, so gegen das Sicherheitspapier seiner Partei. Letzten Dezember wurde Oberholzer ins Aufsichtsgremium der Bundesanwaltschaft gewählt.

(K)ein Kandidat : Zollingers Seitenwechsel

Als möglicher neuer Bundesanwalt wird David Zollinger gehandelt. Es war im Frühling vor einem Jahr, als wir uns in der Niederlassung der Privatbank Wegelin trafen, die man durch eine bronzene Hintertür am Paradeplatz erreicht. Zollinger war extra aus dem Militär gekommen und trug noch die Uniform. Er wirkte etwas nervös. Anlass für das Gespräch war eine Recherche über das feudale Wirken von Privatbanker Konrad Hummler in Wirtschaft, Medien und Kultur. Zollinger hatte einst als Zürcher Staatsanwalt gegen Geldwäscherei gearbeitet. 2007 war er, das «SVP-Mitglied der ersten Stunde», bei der Besetzung des Bundesanwalts in der Endrunde gegen Erwin Beyeler ausgeschieden. Nach dem Entscheid diente er sich Hummlers Bank an, wo er seither für die Entwicklung «neuer Märkte» zuständig ist. Zollinger erzählte, seine Aufgabe sei es, «Risiken im Voraus zu vermeiden, vorne an der Front». Er sah kein Problem darin, dass er sein ganzes Know-how als Strafverfolger einer Privatbank zur Verfügung stelle. Das Gesetz gelte sowieso nur für die Dummen, Armen und Ehrlichen. «Wer reich oder intelligent genug ist, wird immer einen Weg durch die Maschen finden.»

Letzten Herbst wurde Zollinger in die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft gewählt – allerdings knapp. FDP-Ständerat Dick Marty kritisierte im Parlament: Es gehe nicht um die Integrität oder die politische Haltung Zollingers, aber in keinem Land der Welt würde in einer juristischen Aufsicht ein Banker sitzen, der im operativen Geschäft tätig sei.

Zollinger schreibt regelmässig für die «Weltwoche». Er verglich schon die Aufhebung des Bankgeheimnisses im Inland mit dem Vorgehen totalitärer Staaten, Korruption in der Fifa wiederum könne es nicht geben, weil sie nur ein Verein sei. Offiziell nimmt Zollinger nicht Stellung, ob er erneut als Bundesanwalt kandidieren will. Gemäss Sonntagspresse wird er sich gegen eine Kandidatur entscheiden. Bei seinem endgültigen Entscheid über einen neuerlichen Seitenwechsel dürfte vor allem eines interessieren: die Begründung.

Nachtrag von 14. Juni 2012 : Bundesrichter Oberholzer

Am Mittwoch hat das Parlament Niklaus Oberholzer (59) als Vertreter der SP zum Bundesrichter gewählt. Oberholzer ist zurzeit noch Präsident des St. Galler Kantonsgerichts, gehört zudem dem Aufsichtsgremium der Bundesanwaltschaft an und ist wohl einer der scharfsinnigsten JuristInnen. Vor einem Jahr kritisierte er in einem WOZ-Interview, dass die Politik die Lösung von gesellschaftlichen Problemen zunehmend an die Justiz delegiere. Als Beispiel erwähnte er die Geldwäschereibestimmungen der neunziger Jahre: «Statt dass man zu einem gesellschaftlichen Konsens gelangt wäre, dass die Banken nur noch sauberes Geld annehmen, hat man neue Strafbestimmungen erlassen, die nicht tatsächlich wehtun. Ungeklärt blieb die Frage der Potentatengelder, aber auch der hinterzogenen Steuern im In- und Ausland (…). Gerade die jüngsten Erfahrungen zeigen, dass Potentaten aus Sicht der Politik offenbar erst dann zu Kriminellen werden, wenn sich das eigene Volk gegen sie erhebt. Vorher wird mit ihnen geschäftet, und nachher wird gegen sie Strafanzeige erhoben. Und nun soll die Bundesanwaltschaft richten, was die Politik zuvor versäumt hat?»

Legendär war auch das WOZ-Streitgespräch zwischen SP-Nationalrat Daniel Jositsch und Niklaus Oberholzer (Nr. 47/07 ). Zum Thema «Todesstrafe» sagte Oberholzer, bei einer Abstimmung über die Todesstrafe wäre eine Mehrheit aufgrund des Zeitgeists vielleicht dafür: «Deshalb darf sich das Strafrecht nicht einfach nach dem allgemeinen Gerechtigkeitsgefühl richten.»

Die WOZ hakte nach und fragte: «Wann muss ein Jurist sagen: Halt – jetzt geht der Zeitgeist zu weit?» Jus-Professor Jositsch antwortete spontan: «Der Jurist muss sich dieser Frage nicht stellen.» Oberholzer antwortete bedächtig: «Doch, doch. Das glaube ich schon.» – «Nein, nicht die Juristen machen die Gesetze, das Parlament macht sie. Und das ist ja nicht unvernünftiger», entgegnete Jositsch. «Mit der Einführung der Todesstrafe wäre ich am nächsten Tag aus der Justiz draussen», stellte Oberholzer nur noch trocken fest.

Hoffen wir, dass Niklaus Oberholzer sich auch als Bundesrichter weiterhin deutlich zu politischen Fragen äussert, die sich nicht juristisch beantworten lassen.

Susan Boos