Steuerabkommen Schweiz–Deutschland: Der Coup der Bankenrepublik

Nr. 34 –

Die Schweiz gibt zu verstehen, dass sie die Steuerflucht weiterhin dulden will. Da Schwarzgeld nun sehr billig weissgewaschen werden kann, könnte sich die Schweiz zu einem Eldorado für Schwarzgeldflüchtlinge entwickeln, schreibt Ulrich Thielemann, deutscher Wirtschaftsethiker und ehemaliger HSG-Professor.


Letztlich musste die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die Kavallerie nur satteln – und die Schweiz verabschiedete sich von ihrer Praxis, jede Kooperation mit ausländischen Steuerbehörden rigoros zu verweigern. Die milliardenschweren Rettungspakete, zu denen sich zahlreiche Staaten im Zuge der Finanzkrise 2008 gezwungen sahen, führten dazu, dass die Staatengemeinschaft der Schweiz und ihren Banken nicht mehr erlaubte, sich unbekümmert am Steuersubstrat des Auslands gütlich zu tun. Erst vor dem Hintergrund dieses Drucks (und verbunden mit der plötzlichen Verfügbarkeit diverser Steuerdaten-CDs) konnte der damalige Finanzminister Hans-Rudolf Merz vom Bankgeheimnis abrücken, ohne gleich – um es mit seinen eigenen Worten zu sagen – «für verrückt erklärt» zu werden.

Die unappetitlichen Details

Allerdings ist das Bankgeheimnis, dessen Sinn selbstverständlich darin besteht, SteuerausländerInnen die Steuerhinterziehung zu ermöglichen und davon die eigene Bankindustrie profitieren zu lassen, zu tief in der Volksseele der Schweiz als eine Art Nationalheiligtum verankert worden, als dass sich ein Unrechtsbewusstsein hätte entwickeln können. Aufseiten der bankennahen Parteien, die das Sagen haben, wäre etwas anderes ohne Austausch des Personals ohnehin nicht zu erwarten gewesen. Die wenigen Rebellen aus diesem Kreis – etwa FDP-Nationalrat Philipp Müller («Ob Betrug oder Hinterziehung, letztlich läuft es auf dasselbe hinaus: Der Fiskus wird beschissen») oder sein Parteikollege Ruedi Noser («Wir müssen aufhören mit unserer Rosinenpicker-Schlaumeier-Strategie») – wurden sogleich wieder als unpatriotisch zurückgepfiffen.

An die Stelle der Trilogie der abenteuerlichen Argumente, mit denen das Bankgeheimnis gegenüber der Bevölkerung bislang und im Wesentlichen erfolgreich gerechtfertigt wurde (Steuersouveränität, Steuerwettbewerb und Privatsphäre), trat ein Tabu: der automatische Informationsaustausch, der ohne jede ernsthafte Diskussion für inakzeptabel erklärt wurde. Praktisch alle Medien haben dabei mitgemacht, wohl weil sie meinten, sonst als Staatsfeinde dazustehen und die hochaufgebrachten Teile ihrer Leserschaft zu vergraulen. Danach hatte die Bankenlobby leichtes Spiel, das «Prinzip ‹Abgeltungssteuer statt Datenaustausch›» (NZZ) in die Verhandlungen zu tragen.

Das Ergebnis liegt nun vor. Und es fällt für die Bankiervereinigung, die spricht, als hätte sie und nicht die souveräne Schweiz die Verhandlungen geführt, wunschgemäss aus. Es soll als «Markstein» und «Bezugsnorm» für ähnliche Abkommen etabliert werden.

Die bislang vorliegenden Details des kürzlich vorunterzeichneten Steuerabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland lesen sich reichlich unappetitlich. Das über viele Jahre angehäufte Schwarzgeld im geschätzten Umfang von 131 Milliarden Euro für Deutschland allein (was bei einem Gesamtumfang von 5000 Milliarden Franken Vermögen, das laut Bankiervereinigung von Schweizer Banken «verwaltet» wird, ziemlich tief erscheint) wird weissgewaschen («Weissgeldstrategie») – und die Bankenrepublik Schweiz gleich mit. Und zwar zum «Discount-Steuersatz» (Deutsche Steuer-Gewerkschaft), sodass sich nicht nur ehrliche Steuerzahlerinnen, sondern auch diejenigen, die sich in jüngster Zeit selbst angezeigt haben, hintergangen fühlen müssen. Steuerhinterzieher mit besonders hoher krimineller Energie werden also privilegiert behandelt.

Es werden Beweismittelverbote konstruiert, indem man die Verwendung «gestohlener» Daten-CDs zur Ermittlung von Steuerkriminalität ausschliesst. Dieses Ansinnen der Schweizer Verhandlungsführer hat das Niveau einer Bananenrepublik. Die Schweiz gibt so zu verstehen, dass sie die unzulässige Steuerflucht weiter dulden will. Auch müssen sich BankmitarbeiterInnen, die sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben, keine Sorgen mehr machen – jedenfalls mit Blick auf Deutschland.

Dass weiterhin Schwarzgeld in die Schweiz fliessen soll, zeigt der «Sicherungsmechanismus» im Steuerabkommen, der bis zu 999 Kontoauskünfte vorsieht. Damit wird zwar das Bankgeheimnis partiell durchbrochen, aber nur in einer beschränkten, vorgängig willkürlich festgelegten Zahl von Fällen. Wie bitte sollte diese Beschränkung gerechtfertigt werden?

Vom Misstrauen Deutschlands gegenüber den Schweizer Banken zeugt die sogenannte Garantieleistung für die rückwirkende Schwarzgeldbesteuerung: Die Banken müssen noch vor der Ratifizierung des Abkommens zwei Milliarden Franken liefern. Allerdings müssten doch weitaus höhere Beträge zu erwarten sein. Natürlich ist es nur den eigenartigen Sonderwünschen der Schweiz zu verdanken, dass nun die Banken die Steuern eintreiben – was rechtsstaatlich eigentlich vollkommen abwegig ist.

Vom Missstand zum Massstab

Da Schwarzgelder nun in der Schweiz sehr billig weissgewaschen werden können, könnte sich die Schweiz geradezu zu einem Eldorado für (vorerst nur deutsche) Schwarzgeldflüchtlinge entwickeln, die ihr Geld aus anderen Steueroasen in die Schweiz transferieren. Als den Banklobbyisten diese Möglichkeit aufschien, dürften die Sektkorken geknallt haben.

Dies alles ist sehr ärgerlich und demütigend: Deutschland erklärt sich, in offenbar realitätsverleugnender Weise, damit «einverstanden, dass das vereinbarte System in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch dauerhaft gleichkommt». Tatsächlich besteht der grösste Coup der Bankenrepublik Schweiz darin, den Informationsaustausch abzuwehren und an dessen Stelle eine «Abgeltungssteuer» zu setzen. Eine solche verletzt das Grundprinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen und privilegiert Kapitaleinkommen gegenüber Arbeitseinkommen. Die Abgeltungssteuer wurde in Deutschland 2009 ja nur deswegen eingeführt, um der Steuerflucht zu begegnen, die es überhaupt nur dank der Verweigerungshaltung der Steueroasen gibt. Und ausgerechnet dieser Missstand wird nun in den bilateralen Verhandlungen als Massstab genommen.

Zudem: Sollte das Steuerabkommen tatsächlich ratifiziert werden, so würden die Bestrebungen der EU, einen automatischen Informationsaustausch zu installieren, hintertrieben. Allein dieser ist nämlich in der Lage, das Wohnsitzprinzip als einzige legitime Grundlage der Personenbesteuerung zu etablieren. Gut immerhin, dass sich Frankreich kürzlich klar gegen das noch nicht ratifizierte Steuerabkommen ausgesprochen hat, da dieses den fiskalischen «Prinzipien» Frankreichs widerspräche «und all unserer Politik der letzten Jahre zuwiderläuft», wie es ein Vertreter des französischen Finanzministeriums formulierte.

Warren Buffett, der derzeit drittreichste Mensch dieser Welt, hat kürzlich einen eindringlichen Appell an die Welt ausgesandt: Besteuert mich und meinesgleichen endlich angemessen! Hört auf, die «Superreichen» zu «hätscheln». Es sei doch vollkommen absurd, dass er für sein Kapitaleinkommen in Millionenhöhe mit 17,4 Prozent besteuert werde, seine Mitarbeiter aber mit durchschnittlich 36 Prozent. Seit etwa dreissig Jahren «hofiert» die Politik so ziemlich aller Nationalstaaten das Kapital, wie es der deutsche Ökonom Hans-Werner Sinn einmal sagte. Eine wesentliche Dimension dieser Privilegierung ist die Minderbesteuerung des Kapitals, die durch Steueroasen – nicht nur von der Schweiz! – vorangetrieben wurde.

Damit wurde ein Teufelskreis in Gang gesetzt: Es gibt immer mehr Kapital, das zugleich prozentual immer tiefer besteuert wird, womit noch mehr Kapital angehäuft wird. Das Kapital weiss gar nicht mehr, wohin. Darum erzeugt es Blasen. Denn die Realwirtschaften sind offenbar nicht in der Lage, die Renditeforderungen der Finanzmärkte zu erwirtschaften.

Statt das überproportional gewachsene Kapital angemessen zu besteuern, verschulden sich die Staaten für Bürgschaften und Konjunkturprogramme immer weiter. Der Teufelskreis kann nur gebrochen werden, wenn das Kapital wieder angemessen besteuert wird. Dies kann nur gelingen, wenn die legitime Steuersouveränität der Staaten nicht durch einen unzureichenden Informationsaustausch unterlaufen wird. Erforderlich ist ein letztlich globaler Effort mindestens informationeller Art.

Wohlstand für alle?

Im «goldenen Zeitalter» des Wohlstandes für alle, also in der Nachkriegszeit bis Ende der siebziger Jahre, haben die «Superreichen» nicht nur deutlich bescheidenere Anteile von der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung erhalten, sondern wurden zugleich auch prozentual deutlich höher besteuert. Komischerweise haben sich die Betroffenen kaum darüber aufgeregt. In den USA betrug der Spitzensteuersatz in den fünfziger Jahren – zur Zeit des «Wirtschaftswunders» – 90 Prozent und bis vor der Wahl Ronald Reagans 70 Prozent, bevor er von George Bush auf zuletzt 35 Prozent gesenkt wurde.

Vieles spricht dafür, dass eine hohe Besteuerung des Kapitals, das ja einem «arbeitsfreien Renteneinkommen» (Max Weber) entspricht, eine Grundbedingung darstellt für einen Wohlstand für alle statt bloss für wenige. Die Schweiz nimmt eine Schlüsselposition dafür ein, dieser Gerechtigkeitsvision zum Durchbruch zu verhelfen. Derzeit sieht es nicht danach aus, dass sie ihrer hohen Verantwortung aus eigenem Antrieb gerecht werden wird.


Ulrich Thielemann

Der deutsche Wirtschaftsethiker Ulrich Thielemann (50) lebt in Berlin, wo er als Direktor der «MeM – Denkfabrik für Wirtschaftsethik» arbeitet. Von 2001 bis 2010 war der Ökonom Vizedirektor des Instituts für Wirtschaftsethik an der Universität St. Gallen (HSG). 2009 war Thielemann in die Schlagzeilen geraten, weil er öffentlich festgestellt hatte, der Schweizer Elite fehle in Sachen Steuerhinterziehung das Unrechtsbewusstsein.