«Diplomatische Dokumente der Schweiz»: «Geschichte ist keine Schatzjagd»
Der Historiker Sacha Zala wertet mit seinem Forschungsteam die diplomatischen Dokumente der Schweiz aus. Ein Gespräch über den (Un-)Sinn von Archivzensur, das gestörte historische Selbstbild der Schweiz und die Knochenarbeit, pro Jahr 600 Laufmeter Dokumente zu sichten.
Das historische Forschungsprojekt «Diplomatische Dokumente der Schweiz» (DDS) sichtet, ediert und publiziert die zentralen Akten zu den Schweizer Aussenbeziehungen. Ein Forschungsteam aus acht Leuten, das im Bundesarchiv in Bern arbeitet, wählt aus den umfangreichen Aktenbeständen relevante Dokumente aus und publiziert diese als Aktenedition in Buchform. Ergänzend stellen die DDS auf der öffentlichen Datenbank Dodis (www.dodis.ch) auch andere Schlüsseldokumente und weiterführende Informationen zur Verfügung (vgl. «Die Datenbank» im Anschluss an diesen Text). Ende Oktober erscheint der 23. Band der Aktenedition, der die Jahre 1964 bis 1966 abdeckt.
Leiter der DDS ist der 42-jährige Historiker Sacha Zala, der in Italienischbünden aufgewachsen ist und in Bern und in den USA studiert hat. Zala hat eine Dissertation über die politische Zensur im internationalen Vergleich verfasst – ein Thema, das ihn auch in seiner Funktion als DDS-Leiter nicht loslässt.
WOZ: Sacha Zala, lohnt es sich, in der diplomatischen Vergangenheit der Schweiz zu wühlen?
Sacha Zala: Dieser Skepsis begegnen wir immer wieder – selbst im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA. Die Schweiz wird häufig nicht als Akteurin, sondern als blosse Beobachterin der Zeitgeschichte gesehen. Sie ist stark auf diese Rolle fixiert, die eine Betonung der Neutralität und der humanitären Tradition zementiert. Diese Fixierung führt zu einer neurotischen Grundhaltung gegenüber der eigenen Vergangenheit, in der jegliche Kritik an einzelnen Akteuren als Angriff gegen das gesamte Land wahrgenommen wird. Ein Anspruch des Forschungsprojekts DDS ist es daher, die Vergangenheit zu normalisieren. Gemessen an einer Vielzahl von Indikatoren steht die Schweiz im internationalen Vergleich gut da. Sie ist ein erfolgreicher Staat mit einer langen Tradition an demokratischen Grundwerten, der selbstverständlich immer versucht hat, in der zeitgenössischen Situation eigene Interessen zu verfolgen.
Zum Beispiel durch die Kollaboration mit Nazideutschland oder Waffenlieferungen an das Apartheidregime in Südafrika.
Gerade das Beispiel Südafrika ist exemplarisch für die erwähnte neurotische Grundhaltung. Die schweizerische Rüstungsindustrie hat das Uno-Embargo von 1963 und gar bundesrätliche Exportbeschränkungen umgangen, um Waffen an das Apartheidregime zu liefern. Das ist eine Tatsache. Eine historische Analyse der entsprechenden Dokumente bedeutet keineswegs, die Schweiz an den Pranger zu stellen. Es geht darum, diese Tatsache in einen Kontext zu stellen, die politischen und wirtschaftlichen Gründe aufzuzeigen, die zu diesen Waffenexporten führten. Und der Vergangenheit ruhig ins Gesicht zu sehen.
Dazu ist der Bundesrat offenbar nicht bereit. Laut des Bundesgesetzes über die Archivierung darf die Öffentlichkeit – und damit auch die DDS – die Aktenbestände der Bundesverwaltung nach dem Ablauf einer Schutzfrist von dreissig Jahren einsehen. Im Falle von Südafrika hat der Bundesrat aber eine verlängerte Schutzfrist gesprochen, die entsprechenden Dokumente sind gesperrt. Aus welchem Grund?
Das Gesetz ermächtigt den Bundesrat, Akten über die dreissigjährige Schutzfrist hinaus zu sperren. Gleichzeitig garantiert die Bundesverfassung die Freiheit der Forschung. In diesem Spannungsfeld braucht es eine Abwägung, und an diesem Punkt zeigt sich ein sehr einseitiges Kräfteverhältnis. Während etwa Banken und Rüstungsindustrie über eine starke Lobby verfügen und erfolgreich eine Sperrung der Akten durchsetzen konnten, setzt sich für die Freiheit der Forschung kaum jemand ein.
Für Sie gibt es also keinen Grund, diese Akten zu sperren?
Nein. Es ist sogar politisch kontraproduktiv. In einer komplexen Verwaltung und im Zusammenspiel der staatlichen Gewalten gibt es naturgemäss immer eine Vielzahl von frei zugänglichen Akten, womit sich die ganze Geschichte ohnehin rekonstruieren lässt. Wenn man gründlich forscht, findet man überall Informationen und Spuren. Diese Akten zu sperren, nährt also im Endeffekt nur Gerüchte. Die Geschichte der Schweiz muss aufgrund der Südafrikaakten nicht umgeschrieben werden.
Es gibt übrigens durchaus legitime Gründe, gewisse Akten zu schützen. Die technischen Pläne für den Bau einer Atombombe halte ich zum Beispiel für schützenswert. Zudem ist der Schutz der Intimsphäre von Menschen wichtig.
Am Anfang Ihrer Arbeit steht ein wahrer Berg von Dokumenten. Wie bauen Sie den ab?
Für jeden Band der Aktenedition untersuchen wir mehr als 3000 Aktenbände, was etwa 1,5 Millionen Dokumenten entspricht. Davon wählen wir schliesslich knapp 1000 aus. Im Band publizieren wir rund 180 Dokumente, der Rest wird als Ergänzung online publiziert. Wir wählen aus einem riesigen, komplexen und häufig ungeordneten Aktenbestand essenzielle und gesicherte Informationen aus und stellen diese in einen Zusammenhang.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel: In den fünfziger und sechziger Jahren gab es einen regelrechten Handelskrieg mit den USA. Die Schweizer Uhrenindustrie deckte fast achtzig Prozent des US-Marktes an Luxusuhren ab und schwächte somit die dortige Uhrenindustrie massiv. Weil US-Sicherheitsexperten befürchteten, künftig nicht mehr selbst Zeitzünder für Kriegsgeräte herstellen zu können, setzten die US-Behörden die hiesige Uhrenindustrie mit Steuer- und Zollabgaben unter grossen Druck. Viele Arbeitsplätze in der Schweiz waren bedroht. Zu dieser Geschichte existieren wohl mehr als dreissig Laufmeter Akten. Aus dieser Materialfülle wählen wir vielleicht dreissig relevante Dokumente aus. Drei davon, die einen guten Überblick bieten, publizieren wir im Band und verweisen dort mit Fussnoten auf die restlichen Dokumente, die in der Datenbank landen.
Die Dokumente in der Aktenedition sind also wichtiger als jene in der Datenbank?
Historische Quellen lassen sich nicht pauschal mit den Kategorien «wichtig» oder «unwichtig» erfassen. Ein Dokument ist immer nur so viel wert wie die Fragestellung dazu. Selbst eine Fälschung kann eine gute Quelle sein, da sie die Absichten des Fälschers entlarvt. Die verbreitete Haltung von Forschenden, dass eine einmal publizierte Quelle ihren Wert verliere, halte ich für fatal. Geschichtswissenschaft ist keine Schatzjagd. Es geht nicht um das Sammeln von Trophäen, sondern um die Interpretation von Überresten aus der Vergangenheit. Unser Ansatz ist, dass wir jene Dokumente auswählen, die ein bestimmtes Thema möglichst übergeordnet erfassen und möglichst viele Fragestellungen zulassen.
Wem sind Sie denn unterstellt? Dem EDA?
Nein, und das ist entscheidend: Die DDS sind ein Unternehmen der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften, das unter dem Patronat der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte steht. Eine Kommission aus ProfessorInnen der Schweizer Universitäten garantiert die Wissenschaftlichkeit. Die letzte Entscheidung, welches Dokument gedruckt wird, treffe ich also als freier Wissenschaftler und eben nicht als Beamter. In vielen anderen Ländern sind die Historiker nämlich dem Aussenministerium angegliedert und somit Beamte. Die sind bei der Auswahl nicht so frei wie wir. Dafür erhalten sie mehr Lohn.
Das Projekt DDS: Die Datenbank
Als das Projekt DDS zu Beginn der siebziger Jahre initiiert wurde, war das Internet eine Utopie. Es gab einzig und allein das Papier. Die erste Serie der DDS-Aktenedition, die den Zeitraum von 1848 bis 1945 umfasst, musste folglich ohne Datenbank auskommen. Die insgesamt fünfzehn Bände sind zwischen 1979 und 1997 entstanden.
Für die zweite Serie, die vom Ende des Zweiten Weltkrieges (1945) bis zum Ende des Kalten Krieges (1989) angelegt ist, wurde Mitte der neunziger Jahre die Datenbank Dodis konzipiert: zuerst als Hilfsmittel, um die Papiere zu katalogisieren. «Das war damals international gesehen eine Pionierleistung, auf die wir stolz sein dürfen», sagt Sacha Zala. Mittlerweile ist die Datenbank das Hauptinstrument der DDS, während die Aktenedition zum Kompass in der digitalen Aktenfülle geworden sei, so Zala.
Neben den verschlagworteten und indexierten Dokumenten führt die Datenbank Informationen zu Personen, Körperschaften und geografischen Orten sowie redigierte Themendossiers. Beispielsweise zu den Themen «40 Jahre Frauenstimmrecht – die aussenpolitische Komponente», «Die Schweiz und das Jahr Afrikas 1960», «Maurice Bavaud (1916–1941). Der missglückte Schweizer Hitler-Attentäter» oder «50 Jahre Berlinkrise und Mauerbau».
www.dodis.ch