Durch den Monat mit Bea Schwager (Teil 2): Wie wird ein Mensch zum Härtefall?
Anstatt Sans-Papiers kollektiv zu regularisieren, entscheiden die Behörden von Kanton und Bund über sogenannte «Härtefälle». Bea Schwager zeigt an Beispielen, wie diese Praxis aussieht und welche Gefahren sie für Sans-Papiers birgt.
WOZ: Im Sommer 2001 traten Sans-Papiers in der Romandie und der Deutschschweiz zum ersten Mal an die Öffentlichkeit. Zusammen mit unterstützenden Organisationen besetzten sie Kirchen und forderten von der Politik unter anderem die kollektive Regularisierung ihres Status. Wie lauten die Forderungen heute, zehn Jahre später?
Bea Schwager: An dieser Forderung halten wir fest. Denn die Politik der Schweiz ist schlicht heuchlerisch: Ohne die tägliche Arbeit von Sans-Papiers – ob in der Landwirtschaft, auf dem Bau oder im Privathaushalt – könnten die Wirtschaft und unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Und doch haben die Sans-Papiers als irreguläre MigrantInnen nur beschränkte Rechte. Deshalb arbeiten wir auf eine grundsätzliche Veränderung der Migrationspolitik hin, die zum Ziel hat, dass es keine rechtlosen Menschen mehr in unserer Gesellschaft gibt.
Die kollektive Regularisierung hatte im Parlament keine Chance. Stattdessen wurde 2001 die Härtefallregelung eingeführt. Wie sieht diese Regelung aus?
Es gibt in der Schweiz zwei verschiedene rechtliche Grundlagen der Härtefallregelung. Bei abgewiesenen Asylsuchenden läuft die Regelung über das Asylgesetz. Bei Leuten, die bereits einmal einen Status im Ausländerrecht besessen haben, beispielsweise eine Aufenthaltsbewilligung B, der aber nicht verlängert wurde, oder bei solchen, die noch nie einen Status hatten, läuft die Regelung über das Ausländergesetz.
Abgewiesene Asylsuchende werden etwas weniger restriktiv behandelt als die andere Gruppe, weil man deren Situation in etwa kennt. Für Irreguläre, die nie ein Asylgesuch stellten, die es ja gemäss Politik und Verwaltung nicht gibt, ist es viel schwieriger, als Härtefall anerkannt zu werden. Obwohl diese Gruppe von Leuten den grösseren Anteil an der Bevölkerung ausmacht als die abgewiesenen Asylsuchenden.
Wie wird ein Mensch zum «Härtefall»?
Die Bedingungen, die für ein Härtefallgesuch erfüllt werden müssen, sind bei Asyl- und Ausländergesetz etwa dieselben. Da ist die Aufenthaltsdauer in der Schweiz – beim Asylgesetz sind es mindestens fünf Jahre, beim Ausländergesetz gibt es keine Mindestangabe, fünf Jahre gelten aber auch als Richtwert.
Dann geht es um die soziale und wirtschaftliche Integration, sprich: Musste die Person einmal Sozialhilfe beziehen, oder konnte sie durchgängig arbeiten, wurde die Person je einmal straffällig, wurde sie betrieben, spricht sie eine der Schweizer Amtssprachen und, schliesslich, könnte die Person in ihr Herkunftsland wieder eingegliedert werden oder nicht. Das sind zusammengefasst die Kriterien nach Weisung des Bundes. Die Kantone handhaben die Regelungen jedoch sehr unterschiedlich.
Können Sie ein Beispiel nennen?
Der Kanton Zürich beispielsweise setzt die Latte des Sprachniveaus bei einer Härtefallanerkennung viel höher an, als dies der Bund verlangt. ExpertInnen waren sich einig, dass die Zürcher Bestimmungen völlig realitätsfremd waren. Nun ist nach acht Jahren diese Hürde etwas gesenkt worden. Doch sind die Zürcher Ansprüche immer noch weit höher als jene des Bundes.
Oder in Zahlen ausgedrückt: In den Jahren 2001 bis 2008 wurden im Kanton Genf 1063 Härtefälle, in der Waadt 688 via Ausländergesetz anerkannt – im Kanton Zürich waren es gerade mal zehn. Dabei gehen wir von etwa 20 000 Sans-Papiers im Kanton Zürich aus.
Wer ein Härtefallgesuch stellt, outet sich als bisher illegal anwesende Person. Ist da die Hürde nicht enorm hoch?
Doch, deshalb müssen wir den meisten leider auch raten, kein Gesuch einzureichen. Im Kanton Zürich riskiert die Person nicht nur ihre eigene Ausschaffung, sondern auch die Kriminalisierung ihres gesamten Umfeldes: Der Kanton verlangt die lückenlose Aufdeckung aller ArbeitgeberInnen und VermieterInnen, die man je hatte. Diese Leute werden dann alle verzeigt – ob die betreffende Person als Härtefall anerkannt wird oder nicht. Die meisten Sans-Papiers haben ein loyales Verhältnis zu ihren ehemaligen ArbeitgeberInnen und VermieterInnen, die sie unterstützt haben. Sie trauen sich oft auch deshalb nicht, ein Gesuch einzureichen.
Eine Frau aus dem ehemaligen Jugoslawien, die seit über zwanzig Jahren hier lebt und arbeitet, hat zwei Jahre damit gerungen, ob sie ein Gesuch einreichen soll oder nicht – aus diesem Grund. Sie arbeitete einst als Saisonnier, dann irregulär, weil es ihr Chef verpasste, sich um eine Aufenthaltsbewilligung für sie zu kümmern. Sie war gut integriert und fand stets wieder Arbeit. Sie erfüllt also die Härtefallbedingungen rundum. Doch ihr Gesuch wurde vom Kanton abgelehnt.
Mit welcher Begründung?
Die Frau habe sich über zehn Jahre illegal in der Schweiz aufgehalten und illegal gearbeitet. Doch genau das wird ja für einen Härtefall vorausgesetzt! Eine Person, die nicht illegal in der Schweiz ist, kann ja gar kein Gesuch stellen. Geschweige denn, wenn sie nie gearbeitet hat. An diesem Fall sehen wir die Schweizer Doppelmoral in ihrer krassen Ausprägung.
Bea Schwager (50) leitet seit August 2005 die Sans-Papiers-Anlaufstelle Zürich (SPAZ) und muss sich immer wieder über die Schweizer Doppelmoral ärgern.