Und ausserdem: Renten auch im Kosovo

Nr. 2 –

Im Unrecht zu sein, geht bekanntlich nicht immer mit der diesbezüglichen Selbsterkenntnis einher. Bei Kindern wendet man daraufhin oft sanften moralischen Druck in Form eines Märchens an. Also versuchen wirs mal.

Es war einmal, im Jahre 2009, da schickte ein Fürst mit dem klangvollen Namen Alard du Bois-Reymond, Herrscher über eine Provinz namens IV, Detektive in den fernen Kosovo, weil dort angeblich rohe Mannen Diebesgüter aus seinem Reich horten taten. Doch bald hatten die Detektive die Hosen voll, sie kehrten heim, weil die rohen Mannen sie angeblich bedroht hatten. Daraufhin wandte sich der Fürst mit dem klangvollen Namen verzweifelt an die königliche Tafelrunde. Und die sieben weisen KönigInnen wussten Rat. Auf dass die Provinz IV nicht weiter bestohlen werde, wandten sie einen diplomatischen Kniff an, sodass fortan keine neuen Güter aus der Provinz IV mehr in den Kosovo gebracht werden dürften, weil es sich dabei ja um Diebesgüter handeln könnte. Doch nicht nur IV-Güter, sondern auch jene aus der Nachbarprovinz der IV namens AHV sollten fortan nicht mehr in den Kosovo gebracht werden.

Dass sich die Mannen aus dem Kosovo diese Güter grösstmehrheitlich hart verdient, weil sie sich zuvor im Land der sieben KönigInnen den Buckel krumm geschuftet hatten, interessierte die Tafelrunde nicht, und der Fürst namens du Bois-Reymond wurde alsbald an den königlichen Hof berufen. Dass er dort kein Glück finden sollte, weil er unter die Fuchtel einer nach seinem Dafürhalten bösen Hexe geriete, die ihn mit einem Bann belegen würde, das ist eine andere Geschichte.

Zurück zu den Mannen aus dem Kosovo: Diese wehrten sich, und die gute Justitia gab ihnen recht. Der Kniff der sieben KönigInnen sei fehl am Platz. Die Mannen aus dem Kosovo durften nun wieder erhalten, was die Provinzen AHV und IV ihnen schuldig waren. Doch die sieben KönigInnen gaben nicht so schnell auf. Sie schickten ihren Büttel, der für die Provinzen AHV und IV verantwortlich war, um das Urteil der guten Justitia anzufechten. Doch das nützte nichts. «Recht bleibt Recht», sagte Justitia.

Noch mal auf Deutsch: Das Sozialversicherungsabkommen mit Serbien gilt nach wie vor auch für den Kosovo. So hat es das Bundesverwaltungsgericht im Frühjahr 2011 entschieden und kurz vor Weihnachten nochmals entschieden, und das ist mal ein Anfang.