Kommentar von Daniel Stern: Kopieren als Menschenrecht?

Nr. 4 –

Die Verhaftung der Betreiber einer dubiosen Internettauschbörse wirft ein Schlaglicht auf das massenhafte Kopieren geschützter Werke. Doch der Kampf gegen die Gratiskultur bedroht die Freiheit des Internets.

War es Zufall oder eine schlaue Inszenierung? Eine schärfere Reaktion hätte sich die US-Justiz jedenfalls kaum einfallen lassen können, nachdem letzte Woche weltweit die Bedrohung der Internetfreiheit beklagt worden war. Just einen Tag nachdem die BetreiberInnen von Websites wie Wikipedia wegen geplanter US-Gesetze gegen die sogenannte Internetpiraterie 24 Stunden streikten, liess die Staatsanwaltschaft die Internettauschbörse Megaupload schliessen.

Ausgerechnet Megaupload: Kim Schmitz alias Kim Dotcom ist der Chef der Firma. Mit ihm kann die US-Justiz einen Grossprofiteur der weitverbreiteten Tauschbörsenkultur vorzeigen, der sich nicht im Geringsten zum Helden der Internetgemeinde eignet. Schmitz wurde vergangenen Donnerstag zusammen mit mehreren Vertrauten in Neuseeland verhaftet und soll in die USA ausgeliefert werden. Der in Deutschland vorbestrafte Schmitz hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass er mit seiner Tauschbörse schwerreich geworden ist. Er lebte in einer Luxusvilla und stellte gerne seine diversen Luxusautos zur Schau. Eine perfekte Vorlage: Soll da noch jemand sagen, beim illegalen Kopieren gehe es um den Kampf der kleinen Leute gegen die Mafia der Unterhaltungsindustrie, die sowieso schon genug Geld hat.

Schmitz’ Geschäftsmodell war ausgeklügelt: Wer bei ihm Dateien hochlud, wurde belohnt. Das verschaffte ihm eine gigantische virtuelle Bibliothek von neusten Filmen und Spielen, aktueller Musik und neuen Pornos. Millionen kopierten sich dann diese Werke via Internet auf ihren Computer. Wer das schnell erledigen wollte, musste dafür zahlen. Die anderen hatten zumindest Werbung über sich ergehen zu lassen. Laut den US-Justizbehörden kassierte Schmitz’ Firma so innert weniger Jahre 150 Millionen US-Dollar an Nutzungsgebühren und 25 Millionen an Werbeeinnahmen. Im selben Zeitraum entgingen der Unterhaltungsindustrie dadurch Urheberrechtszahlungen im Wert von einer halben Milliarde Dollar. In der Anklageschrift ist von «Megaverschwörung» die Rede.

Die Verhaftung von Kim Dotcom hat in der sogenannten Filesharing-Szene für Panik gesorgt. Andere Tauschbörsen haben umgehend ihre Dienstleistungen reduziert. Wer will schon, wie es Schmitz droht, für zwanzig Jahre hinter Gitter? Unterdessen verbreiten einige NutzerInnen der Tauschbörsen weitere Horrorszenarien: Die Behörden hätten bei der Razzia bei Megaupload alle Kundendaten beschlagnahmt, heisst es. Wer bei Megaupload Daten hoch- oder heruntergeladen habe, werde jetzt kriminalisiert.

Der Kampf ums Kopieren im Internet wird mit harten Bandagen geführt. An vorderster Front ist es die Unterhaltungsindustrie, die sich ein profitables Geschäftsfeld nicht kaputt machen lassen will. Sie stellt Strafanzeigen und lobbyiert bei PolitikerInnen für schärfere Gesetze. Doch ihr Kampf ist beschwerlich: Denn letztlich stehen ihnen Millionen von KonsumentInnen entgegen, die bar jeglichen Unrechtsbewusstseins seit Jahren munter urheberrechtlich geschützte Werke gratis herunterladen. Die in vielen europäischen Ländern entstandenen Piratenparteien haben die Gratiskultur zu ihrem politischen Hauptanliegen gemacht. Für Denis Simonet, den Chef der Schweizer Piratenpartei, stehen Tauschbörsen für den «freien Kulturaustausch». Dieser müsse, wenn sich niemand dadurch bereichere, legal sein. Der Konsument als revolutionäres Subjekt, der sich ungeachtet der kapitalistischen Eigentumsordnung das nimmt, wozu er ein moralisches Recht hat?

Für die ProduzentInnen der Werke, Musikerinnen, Autoren, Filmemacherinnen oder auch Game-Programmierer sieht die Sache etwas anders aus. Wer Arbeit in ein Werk steckt, soll es auch verkaufen dürfen – wenn er das will. Das Urheberrecht schützt deshalb geistiges Eigentum. Allerdings ist es falsch, diesen Schutz so weit zu treiben, dass deswegen das Internet unter staatliche Kontrolle gestellt wird. Damit würde eine zentrale kulturelle Errungenschaft des 20. Jahrhunderts dem Profitstreben geopfert. Doch genau das strebt die Unterhaltungsindustrie an. Ihre Lobbyorganisation in der Schweiz etwa, die Audiovision, will illegalen DownloaderInnen schlicht den Internetzugang verbieten.

In eine ähnliche Richtung zielen die ins US-Parlament eingebrachten Gesetze, Stop Online Piracy Act (SOPA) und Protect IP Act (PIA). Aus Providern und Websitebetreiberinnen sollen DatenpolizistInnen werden. Frankreich kennt solche Gesetze bereits. Wer dort dreimal von einer einschlägigen Website etwas illegal heruntergeladen hat, muss von seinem Provider vom Netz genommen werden. Der Schweizer Bundesrat hat sich kürzlich klar gegen so ein Vorgehen ausgesprochen. Das Herunterladen von Raubkopien soll weiterhin nicht strafbar sein.

Doch wie lässt sich ein möglichst freies Internet mit dem Schutz des Urheberrechts unter einen Hut bringen? Hier sind neue Ideen und Kreativität gefragt statt Repressalien. Denkbar wäre etwa die Abgabe von Pauschalgebühren zuhanden der ProduzentInnen. Ein Provider müsste so an die verschiedenen Verwertungsgesellschaften Gebühren entrichten wie heute schon etwa Radio- und Fernsehstationen oder Besitzer von Kopiergeräten. So reich wie Kim Dotcom wird damit allerdings niemand.