Asylgeschäft: BFM schreibt Aufträge neu aus

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Das Bundesamt für Migration (BFM) schreibt den Auftrag für die Verwaltung der sieben bundeseigenen Asylzentren neu aus. Offiziell heisst es, die Ausschreibung erfolge «im Herbst». Nach Informationen der WOZ ist im BFM aber bereits alles vorbereitet, der Auftrag wird demnächst öffentlich auf der elektronischen Beschaffungsplattform simap.ch ausgeschrieben.

Die Asylzentren des Bundes waren seit 1991 stets von der ORS Service AG betreut worden, einem Zürcher Dienstleistungsunternehmen, das mit der Betreuung von Asylsuchenden und der Verwaltung von Asylunterkünften über fünfzig Millionen Franken im Jahr umsetzt. Das BFM hätte die Aufträge alle fünf Jahre neu ausschreiben müssen, setzte sich aber jahrzehntelang über das Gesetz hinweg und bevorzugte illegalerweise die ORS AG.

Nach einer Anfrage des SVP-Nationalrats Heinz Brand machte der Bundesrat im März dieses Jahres die widerrechtliche Vergabe bekannt, nichtsdestotrotz setzte das BFM die fragwürdige Praxis fort. Im April vergab es etwa den Auftrag für die Verwaltung eines temporären Asylzentrums im Kanton Bern ohne Ausschreibung an die ORS AG, wie die WOZ publik machte (siehe WOZ Nr. 15/12 ). Die NZZ schrieb kurz darauf über weitere Aufträge, die das BFM ohne öffentliche Ausschreibung vergeben hatte. Es handelte sich dabei um Aufträge an die Securitas und die Ascom.

Offensichtlich war sich das BFM nicht bewusst, dass es derartige Aufträge hätte ausschreiben müssen. Dies geht aus Dokumenten hervor, die die WOZ, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, einsehen konnte. Erst bei einer internen Evaluation Anfang des Jahres bemerkte das BFM, «dass in der Vergangenheit bei verschiedenen Vertragsabschlüssen vorgängig kein Ausschreibungsverfahren durchgeführt wurde». Gemäss einer Aktennotiz befürchtete das BFM auch, dass «allenfalls nicht berücksichtigte Interessenten grundsätzlich eine Schadenersatzklage gegen den Bund anhängig machen» könnten. Das Kompetenzzentrum für Bauten und Logistik kam aber zum Schluss, dass «Grundlagen für Schadenersatz nicht ersichtlich» seien.

Die WOZ verlangte auch Einsicht in die mit der ORS AG abgeschlossenen Verträge. Das Bundesamt für Migration zog «die Herausgabe der verlangten Dokumente in Betracht», wie es in der Aktennotiz heisst. Da sich die ORS AG aber dagegen wehrt, liegt der Fall nun bei der Schlichtungsbehörde. Das Gesuch der WOZ ist seit letztem Februar hängig.