Asyl: Mangel an Betreuung und ärztlicher Versorgung

Nr. 39 –

Das Bundesamt für Migration (BFM) hat seit geraumer Zeit zu wenig Asylunterkünfte. Deshalb greift es immer wieder auf Provisorien zurück. Das bringt mit sich, dass Asylsuchende immer wieder in prekären (Platz-)Verhältnissen leben müssen. Dazu werden von Zeit zu Zeit Fälle bekannt, wo es an medizinischer Versorgung und Betreuung mangelt.

So auch im luzernischen Eigenthal, wo die Firma ORS AG seit Anfang Juni für 85 Personen in einer Truppenunterkunft zuständig ist. Anfang der Woche berichteten das Regionaljournal von Radio DRS und die «Neue Luzerner Zeitung» über Vorwürfe aus der Bevölkerung: Die Asylsuchenden würden von der Zentrumsleitung eingeschüchtert, und ein krankes Kleinkind sei erst auf Druck von drei Besucherinnen des Asylzentrums medizinisch behandelt worden.

Am Dienstag besuchte Amnesty International die Asylunterkunft. Denise Graf von Amnesty sagt, dass die Platzverhältnisse in der Unterkunft zwar besser als in anderen Asylzentren seien, die Betreuung – insbesondere der Kinder – allerdings mangelhaft. Es fehle an Babynahrung, die Ernährung sei nicht kindergerecht. Das hat Denise Graf auch dem Zentrumsleiter gesagt, der sich darauf bei einem anderen Asylzentrum nach Möglichkeiten zur Verbesserung erkundigte. Das grundsätzliche Problem aber bleibt: «Die Asylsuchenden werden verwaltet, nicht betreut.» Oft würden private Unternehmen, die für die Asylunterkünfte zuständig seien, ihre Arbeit als eine administrative verstehen und kaum auf die Asylsuchenden zugehen, um diesen eine Tagesstruktur zu bieten.

Amnesty International verlangt deshalb in einem Schreiben an das BFM, dass in künftigen Rahmenvereinbarungen mit privaten Dienstleistern genauere Vorschriften bezüglich der Betreuung festgelegt werden. Der WOZ liegt die aktuelle Rahmenvereinbarung zwischen dem BFM und der privaten Asylbetreuungsfirma ORS AG aus dem Jahr 2005 in Auszügen vor. Darin wird kaum auf die Betreuung eingegangen. So muss die Auftragnehmerin lediglich «in Einzelfällen» Beratung und Unterstützung leisten muss. «Der Betreuungsauftrag muss wesentlich besser beschrieben werden», sagt Denise Graf. «Zudem müsste ganz klar auch die Kinderbetreuung in die Rahmenvereinbarung aufgenommen werden.»

Die WOZ hat auch Einsicht in die spezifischeren Objektverträge des BFM verlangt. Allerdings ist der Fall wegen einer Einsprache der Firma ORS AG bei der Schlichtungsbehörde hängig.