Ausserdem: Sozialhilfe? Nothilfe? Bürgerrecht!

Nr. 35 –

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats gab Anfang dieser Woche bekannt, dass sie «gegen ein reines Nothilfe-Regime im Asylwesen» sei. Die vorberatende Kommission stellt sich damit gegen den Entscheid des Nationalrats. Dieser sprach sich im Juni für ein solches Regime aus, das allen Asylsuchenden nur noch Nothilfe gewähren würde.

Klingt doch gut? Aber das ist es nicht. Der Nothilfe-Entscheid der Ständeratskommission ist ein Ablenkungsmanöver. Das Gesamtpaket der Asylgesetzrevision, über das der Ständerat am 11. September abstimmen wird, umfasst eine ganze Reihe von Verschärfungen. So gilt Desertion künftig nicht mehr als Asylgrund, und die Möglichkeit, auf Schweizer Botschaften Asyl zu beantragen, fällt weg. Und beim Nothilfe-Entscheid ist die Kommission dem Nationalrat zumindest entgegengekommen: Asylsuchende, die sich sogenannt renitent verhalten, erhalten künftig zwingend weniger oder gar keine Sozialhilfe mehr.

Ein Ablenkungsmanöver ist überhaupt die ganze andauernde Debatte um das Asylwesen. Tatsächlich geht es um eine andere Frage: um die ökonomisch bedingte Unterscheidung zwischen «nützlichen» ausländischen Fachkräften und «schädlichen» ImmigrantInnen.

Der Basler Historiker Roberto Zaugg hat in der aktuellen Ausgabe der «Schweizerischen Zeitschrift für Geschichte» einen lesenswerten Aufsatz zu diesem Thema geschrieben: «Vom Nutzen der Ausländer und ihrer Auswahl». Er hält darin fest: «Während die Staatsangehörigen im Übergang von den frühneuzeitlichen Staaten zu den heutigen Demokratien von Untertanen zu Bürgern geworden sind, werden die Ausländer gewissermassen zu den neuen Untertanen, die Gesetzen unterstehen, ohne sie mitbestimmen zu können.» Ihr ökonomischer Nutzen definiert den Aufenthaltsstatus und die soziale Anerkennung.

Der politische Ausweg: Machen wir die AusländerInnen zu BürgerInnen.