Die Zukunft der Grenzkontrollen: «Alarm nach drei Monaten»

Nr. 35 –

Der britische Bürgerrechtler Ben Hayes zu den neusten technischen Entwicklungen am Zoll: Personen, deren Visum abgelaufen ist, könnten zur Fahndung ausgeschrieben werden.

Ben Hayes. Foto: Nihad Nino Pusija

WOZ: Herr Hayes, wenn es um die Migrationskontrolle geht, scheint die Fantasie von Behörden und Politikern unbegrenzt. Das neuste Projekt der EU heisst Smart Borders, intelligente Grenzen. Worum geht es dabei?
Ben Hayes: Die Smart-Borders-Initiative tauchte 2008 auf der EU-Agenda auf, als die EU-Kommission ihr sogenanntes Grenzpaket vorlegte. Es ging um drei Dinge. Erstens begannen einige Mitgliedstaaten automatisierte Grenzkontrollposten für Inhaber biometrischer Pässe aus EU- und Schengen-Staaten einzuführen. Die Idee hinter diesen ABC-Gates, sprich Automatic Border Control Gates: Maschinen, die die Daten auf dem Biometriechip des Passes einlesen, können viel besser als menschliche Kontrolleure erkennen, ob die Person wirklich zu dem Pass gehört. Zweitens wollte die Kommission ein Programm für registrierte und überprüfte Reisende aus Drittstaaten aufbauen. Insbesondere Geschäftsleute sollten schneller und unkomplizierter in die EU einreisen können, ohne an den Kontrollen Schlange stehen zu müssen. Und drittens – und das ist der zentrale Punkt – sollte ein Ein- und Ausreisekontrollsystem, ein Entry-Exit-System (EES) entstehen. Die Fingerabdrücke aller an den Aussengrenzen ankommenden ausländischen Personen sollten eingescannt und dann zusammen mit einer Menge anderer Personendaten gespeichert werden. Das System sollte dann feststellen, dass die Leute die EU tatsächlich verlassen haben, bevor ihr Visum abgelaufen ist.

Das war 2008. Wo steht die Sache jetzt?
Die Ideen wurden damals nicht so begeistert aufgenommen. Es hiess, die Technologie sei noch nicht so weit, das Ganze sei zu teuer. Nach den hässlichen Kampagnen gegen Migrantinnen und Migranten in Frankreich, Deutschland und anderen Ländern im Gefolge des Arabischen Frühlings beschloss man dann trotzdem, diese Projekte und eine ganze Serie weiterer Massnahmen zur Verschärfung der Migrationskontrolle voranzutreiben. Die Kommission hat zwar noch keinen Vorschlag für eine EU-Verordnung vorgelegt, aber hinter den Kulissen holt sie die Zustimmung von genügend Mitgliedstaaten ein, um dann im Herbst ihren Entwurf zu präsentieren.

Das EES ist nicht das einzige und nicht das erste Informationssystem der EU in diesem Bereich.
Nein, erst im 2011 ist das Visa-Informationssystem (VIS) in Betrieb gegangen. Im VIS werden Leute aus visumspflichtigen Staaten gespeichert, und das sind die meisten Staaten dieser Welt. Wenn jemand auf einem Konsulat eines Schengen-Staats ein Visumsgesuch stellt, werden nicht nur die biometrischen Daten erfasst, sondern auch ein Haufen weiterer Informationen. Die Leute müssen nachweisen, dass sie sich den Besuch in Europa finanziell leisten können, dass sie eine Krankenversicherung haben, sie werden überprüft, ob sie eine Gefahr für die «innere Sicherheit» darstellen, und so weiter. Im Moment gibt es noch etwas mehr als dreissig Staaten, deren BürgerInnen keine Visa für den Schengen-Raum brauchen: die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, einige lateinamerikanische Staaten … also eher die reicheren Staaten. Im geplanten EES würden nun alle Einreisenden aus Drittstaaten erfasst, wenn sie an einer EU-Aussengrenze ankommen – egal, ob sie nun der Visumspflicht unterliegen oder nicht.

Bisher galt das Hauptaugenmerk der Kontrolleure den Einreisenden. Wer kein Visum oder nicht das nötige Geld hatte, sollte nicht in die EU dürfen. Warum nun die Kontrolle der Ausreise?
Die Rechtfertigung für das EES und vor allem für die Ausreiseerfassung ist die angeblich grosse Zahl der Overstayers, also der Leute, die mit einem Touristen- oder Studienvisum ganz legal einreisen und dann bleiben. Praktisch würde das heissen: Wenn die Ausreise einer Person vor Ablauf des Visums oder der üblichen drei Monate für einen visumsfreien Aufenthalt registriert wird, passiert nichts. Wenn nicht, soll das System einen Alarm ausgeben: Person X aus Y hat die Visumsfrist überschritten. Nun gibt es erstens gute und legitime Gründe, sein Visum zu überziehen. Und zweitens hat diese Logik einen immanenten Haken: Es gibt keinen Mechanismus, der diesen Alarm in irgendeine Aktion übersetzen könnte. Normalerweise fallen Overstayers nämlich erst dann auf, wenn sie die EU ohnehin verlassen. Und dann ist es aus polizeilicher Sicht ohnehin zu spät. Das geplante System entpuppt sich damit als ein extrem teures Mittel zur Erhebung von Ein- und Ausreisestatistiken.

Die EU verfügt aber mit doch dem Schengener Informationssystem (SIS) bereits über ein Fahndungssystem, in dem zum grössten Teil «DrittausländerInnen» gespeichert sind …
Genau, Personen die aus einem Schengen-Staat ausgewiesen wurden und gegen die ein Einreiseverbot verhängt wurde. Es wird nun in der Tat darüber diskutiert, das geplante EES und das SIS zu verlinken. Die Idee dabei ist, dass ein Alarm im EES automatisch zu einer Fahndungsausschreibung eines Overstayers im SIS führen würde. Das neue «SIS der zweiten Generation» wird erst im kommenden Frühjahr in Betrieb gehen und müsste nach fast einem Jahrzehnt Aufbauzeit um eine neue Datenkategorie ergänzt werden. Zudem müsste man die rechtlichen Grundlagen, die SIS-II-Verordnung, ändern.

Mit ihren Smart-Borders-Plänen folgt die EU dem US-amerikanischen Vorbild. Was sind dort die Erfahrungen?
Das US-Visit-System ging 2004 in Betrieb. Nach acht Jahren hat man die Ausreiseerfassung nun aufgegeben. Für den Zeitraum, für den es Zahlen gibt, haben die USA 14 000 Overstayers registriert, und zwar fast alle bei der Ausreise. Im selben Zeitraum beliefen sich die Betriebskosten auf Hunderte Millionen Dollars. Wir haben das nachgerechnet: Pro entdecktem Overstayer fielen 28 000 Dollar an. Man hätte dasselbe erreicht, wenn man auf die Pässe der Leute geschaut hätte.

Hat die EU daraus was gelernt?
Nein, im Gegenteil. Sie plant weiter eine europäische Version dieses Systems. Und die muss erheblich komplexer werden, denn einerseits haben die Mitgliedstaaten eigene Systeme, die dann mit dem europäischen kompatibel sein müssen. Zum andern hat die EU sechsmal mehr Grenzübergänge als die USA. Das heisst natürlich auch, dass mindestens sechsmal mehr Registrierungsterminals vorhanden sein müssen. Die EU-Kommission schätzt die Kosten für den Aufbau auf 1,1 Milliarden Euro. Und obwohl es noch keinen Entwurf einer Rechtsgrundlage gibt und auch die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament noch nicht darüber diskutiert haben, ob das wirklich eine gute Idee ist, hat man schon diese 1,1 Milliarden im Fonds für die Innere Sicherheit bereitgestellt, aus dem Datenbanken in diesem Bereich finanziert werden sollen. Diese Vorentscheidung wird die demokratische Debatte, ob das System überhaupt wünschenswert ist, behindern.

Ist es richtig, dass das EES Teil des Schengen-Acquis wird?
Ja, es wird eine Schengen-Massnahme, und alle Schengen-Staaten, auch die assoziierten wie die Schweiz, werden daran gebunden sein und dafür auch zahlen müssen.

Ben Hayes

Für die in London ansässige Bürgerrechtsorganisation Statewatch befasst sich Ben Hayes (37) mit der Justiz- und Polizeipolitik der EU. Hayes ist unter anderem Verfasser von Studien zum sicherheitsindustriellen Komplex («NeoConOpticon», 2009), zu den Terrorlisten («Blacklisted», 2010) und – gemeinsam mit Mathias Vermeulen – zu den neusten Grenzüberwachungsinitiativen der EU («Borderline», 2012).

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