Europäische Union: Privatisierungen unter dem Rettungsschirm

Nr. 44 –

«Kein Geld, kein Wasser»: So könnte es in Zukunft heissen, befürchten die InitiatorInnen einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI). Durch den Gebrauch des direktdemokratischen Instruments EBI wollen sie die Europäische Kommission dazu bringen, eine Gesetzgebung auszuarbeiten, die die Mitgliedstaaten zwingt, für alle BürgerInnen genügend sauberes Trinkwasser und sanitäre Anlagen zur Verfügung zu stellen. Ein weiteres Ziel der EBI ist der Verbleib der Wasserversorgung in öffentlicher Hand.

Genau solche Privatisierungen hat die Kommission als Teil der Troika jedoch zur Bedingung für Kredite etwa an Griechenland gemacht: «Die Kommission glaubt, dass die Privatisierung von öffentlichen Versorgungsbetrieben, einschliesslich Wasserversorgungsfirmen, der Gesellschaft Vorteile bringen kann, wenn sie vorsichtig gemacht wird», schreibt Gabriele Giudice im Namen der EU-Kommission in einem von der Verbraucherschutzorganisation Food & Water Watch veröffentlichten Brief. Mit ihrem «Glauben» an die positive Wirkung der Privatisierung verletzt die Kommission möglicherweise Artikel 345 der Verträge über die Funktionsweise der EU: Dort heisst es, die Verträge sollten in keiner Weise die Regelungen in Mitgliedsstaaten beeinträchtigen, die das System der Eigentumsrechte bestimmen.

Dass die Privatisierung der Wasserversorgung wirklich zur Stabilisierung des Staatshaushalts beiträgt – was die Kommission als Fakt betrachtet –, wird von der Forschungs- und Kampagnengruppe Corporate Europe Observatory bezweifelt. Sie rechnet vor, dass in der heutigen Krisensituation der erzwungene Verkauf von vierzig Prozent der Anteile an der heute rentablen Wasserversorgungsfirma Thessalonikis nur den Gegenwert von Einnahmen aus drei Jahren erzielt.