Asylpolitik: «Dringlichkeit ist nicht gegeben»

Nr. 47 –

Der Basler Rechtsprofessor Markus Schefer kritisiert die Asylgesetzrevision. Die dem Bundesrat vom Parlament erteilte Vollmacht zur Ausgestaltung des Gesetzes zeuge von einem demokratischen Defizit.

Die Verschärfungen in der Asylpolitik sind als dringliche Beschlüsse in Kraft gesetzt worden, spätestens in drei Jahren müssen sie in ordentliches Recht überführt werden. Als taktischer Grund gegen ein Referendum wird deshalb angeführt, dass in drei Jahren neuerlich abgestimmt werden müsste. «Wenn überhaupt, dann später», meint etwa SP-Fraktionschef Andy Tschümperlin in der Parteizeitung «links». Nun ist ein Gutachten des Bundesamts für Justiz zu einem überraschenden Schluss gelangt: Was dringlich abgeschafft ist, das bleibt es auch. Nachgefragt bei Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel.

WOZ: Was halten Sie vom Gutachten des Bundesamts für Justiz?
Markus Schefer: Die Argumentation des Bundesamts ist plausibel. Wenn die dringlichen Bundesbeschlüsse in drei Jahren ausser Kraft treten, dann lebt das alte Recht nicht wieder auf: Was jetzt gestrichen wird, fällt permanent weg, namentlich das Botschaftsasyl. Was neu in das Gesetz geschrieben wurde, etwa die Zentren für renitente Asylsuchende, muss mit einer neuen Vorlage in ordentliches Recht überführt werden. Doch die grossen Fehler sind schon früher passiert.

Was meinen Sie damit?
Es ist fragwürdig, dass die Gesetzesänderungen überhaupt für dringlich erklärt wurden. Das Parlament kann dies grundsätzlich machen, wenn ohne Dringlicherklärung hochwertige Rechtsgüter, etwa Polizeigüter, gefährdet würden oder die Lenkungswirkung des Gesetzes vereitelt würde. Etwa wenn in einer Wirtschaftskrise das Funktionieren der Institutionen nicht mehr gewährleistet ist. Bei der hier besprochenen Asylvorlage ist die Dringlichkeit nicht gegeben. Es handelt sich nur um eine politische, nicht um eine verfassungsrechtliche Dringlichkeit. Zu kritisieren ist weiter die Blankovollmacht, die dem Bundesrat bei der Gestaltung der Asylverfahren erteilt wurde.

Sie sprechen von der Testphase, die es dem Bundesrat erlaubt, neue Verfahrensabläufe auszuprobieren und unter anderem die Beschwerdefrist der Asylsuchenden zu verkürzen.
Diese Vollmacht erlaubt es der Regierung, sämtliche Verfahrensbestimmungen im Asyl- und Ausländergesetz per Verordnung – das heisst ohne Referendumsmöglichkeit – zu ändern. Die Präzisierung, dass den Asylsuchenden ein wirksamer Rechtsschutz gewährleistet wird, vermag das demokratische Defizit einer solchen Blankodelegation nicht zu kompensieren. Besonders störend ist, dass die Blankodelegation erst während der parlamentarischen Debatte eingebracht wurde. Dazu gab es keine Botschaft, keine Vernehmlassung und keine sonstigen Unterlagen, die es den Parlamentariern ermöglicht hätten, sich eine fundierte Meinung zu bilden. Dieses Vorgehen erinnert an Blochers Zeiten.

Ist die Asylgesetzgebung insgesamt aus den Fugen?
Gerade weil das Thema politisch derart aufgeladen ist, muss bei der Rechtsetzung besonders sorgfältig vorgegangen werden. Diesmal haben sich die Linken mit ihrer Kritik zurückgehalten, vielleicht aus Loyalität zu ihrer Bundesrätin. Eine Rolle spielt bei der Asyl- und Ausländerpolitik wohl auch immer, dass von diesen Gesetzen keine Wähler betroffen sind.

Es besteht also ein Demokratieproblem.
Der Schutz der Minderheiten muss gewährleistet werden. Genau für diese Frage braucht es ein Verfassungsgericht, auch wenn ein entsprechender Vorstoss kürzlich gescheitert ist.

Nach all der Kritik: Sind Sie für ein Referendum?
Das ist eine politische Frage, keine rechtliche. Aus politischen Gründen wäre ich dagegen.