Suizid in Ausschaffungshaft : Nicht nur der Körper voller Narben
Die Suche nach Abenteuer und einem Leben ohne Polizeischikanen endete im Flughafengefängnis: Der schwule russische Flüchtling Oleg N. hat sich in der Ausschaffungshaft in Kloten das Leben genommen.
Am Ende wollte er nur noch raus. Raus aus dem Gefängnis, raus aus diesem Land, in dem immer gleich die Polizei kam. Vielleicht sogar zurück nach Russland – obwohl dort niemand auf ihn wartete.
Oleg N. kam aus Nischnij Nowgorod, der fünftgrössten Stadt Russlands. In Westeuropa suchte er Freiheit und Liebesabenteuer. Stattdessen fand er Gefängnisse und psychiatrische Kliniken. In der Nacht vom 11. auf den 12. November hat sich Oleg N. im Ausschaffungsgefängnis Kloten erhängt. Er war 28 Jahre alt.
Am 16. November ziehen über hundert Menschen im Gedenken an Oleg N. mit Kerzen durch die Zürcher Bahnhofstrasse. Auch Martina Fritschy und Regula Ott sind dabei. Sie sind Aktivistinnen bei Queeramnesty, der Untergruppe von Amnesty International, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) einsetzt. Beide hatten engen Kontakt mit Oleg N.
«Oleg war queer», sagt Fritschy in ihrer Trauerrede. «Nicht nur, weil er homosexuell war. Oleg war queer, weil er eine sonderbare und zugleich faszinierende Widerständigkeit verkörperte. Nie hat Oleg sich mit devoter Ergebenheit den bürokratischen Prozessen des Schweizer Asylwesens gebeugt.»
Aus dem Fenster gestossen
2004 reist Oleg N. zum ersten Mal in den Westen. Er stellt erfolglos Asylgesuche in Frankreich, Belgien und Luxemburg. Ende 2005 kehrt er nach Russland zurück.
An einem Septembertag 2006 geht er in Nischnij Nowgorod spazieren. Er trägt Frauenkleider. Die Polizei verhaftet ihn, verhört ihn, lässt ihn wieder gehen. Zwei Tage später tauchen zwei Zivilpolizisten bei ihm zu Hause auf. Sie beschimpfen ihn und stossen ihn aus dem Fenster. Er fällt mehrere Stockwerke in die Tiefe, bricht sich das Becken, eine Schulter und mehrere Rippen, verliert viel Blut, hat Risse in Leber und Lunge. Im Spital muss seine Milz entfernt werden. Als er nach zwei Monaten nach Hause kann, will er Anzeige erstatten. Ein Beamter rät ihm davon ab. Oleg N. macht es trotzdem – und wird von der Polizei in eine psychiatrische Klinik gebracht.
«Seine Aussagen waren glaubwürdig», sagt Denise Graf von Amnesty International. «Und sein Körper war voller Narben. Wir wissen, dass es in Russland schwere Übergriffe gegen LGBT gibt. Wir kennen ähnliche Fälle.»
Graf trifft Oleg N. erstmals Anfang 2008. Soeben aus der Klinik entlassen, ist er ausgereist und hat im Fürstentum Liechtenstein ein Asylgesuch gestellt. Bald reist er weiter nach Deutschland und stellt ein zweites. Beide werden abgelehnt. Im Herbst 2008 ist er wieder in Russland, und wieder kommt die Polizei. Mehr als drei Jahre wird er in einer Klinik in seiner Heimatstadt interniert.
«Oleg verstand das Asylsystem nicht», sagt Martina Fritschy. «Nicht weil er zu dumm war – er war einfach psychisch oft nicht in der Lage, sich so zu verhalten, wie die Behörden es erwarteten. In manischen Phasen reiste er gern herum.» Wann seine psychischen Probleme begannen und wie viel sie mit seinen Erlebnissen in Russland zu tun hatten, weiss sie nicht. Doch alle Klinikaufenthalte konnten ihm sein Interesse an der Welt nicht austreiben. Er las gerne, schwärmte von Prosper Mérimées Novelle «Carmen» und diskutierte über die Theorien des russischen Anarchisten Michail Bakunin.
Am 5. Februar 2012 kommt Oleg N. mit einem gefälschten estnischen Pass in Kreuzlingen an. In der Erstbefragung schildert er detailliert, was 2006 passierte. «Was er in Liechtenstein und in der Schweiz erzählte, stimmte überein», sagt Denise Graf – bei einem psychisch schwer angeschlagenen Mann und einem Abstand von vier Jahren nicht selbstverständlich. Im Avec-Shop Kreuzlingen fällt er auf, weil er einen Abfallkübel umstösst. Er kommt in Asylunterkünfte in Zollikon, dann in Zürich. Am 21. April will er im eiskalten Vierwaldstättersee schwimmen gehen – fürsorgerischer Freiheitsentzug (FFE). Er bleibt drei Tage in der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. Dann springt er voll bekleidet von einem Limmatschiff und bekommt den zweiten FFE, nur eine Woche nach dem ersten.
«Offenbar musste ihn jemand retten», sagt Martina Fritschy. «Aber Oleg sagte mir, er schwimme einfach gern. Er fand die Schweiz ein engstirniges Land: Immer kommt gleich die Polizei.»
Diesmal bleibt Oleg N. mehr als einen Monat in der Klinik. Am 1. Juni haut er ab, reist nach Belgien – wo er wieder in der Psychiatrie landet – und nach Frankreich. Kurz zuvor hat ihn das Bundesamt für Migration (BFM) zu einer Anhörung eingeladen. Doch die Post erreicht ihn nicht mehr. Er habe «seine Mitwirkungspflicht in grober Weise verletzt und damit sein Desinteresse an der Fortsetzung des Asylverfahrens bekundet», meint das BFM. Oleg N. bekommt einen Nichteintretensentscheid.
Sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität gelten in der Schweiz nicht explizit als Asylgrund. Eine Motion der ehemaligen grünen Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber wollte das ändern. Doch fast zwei Drittel des Nationalrats lehnten sie 2010 ab. Queeramnesty unterstützte das Anliegen mit einer Petition, doch Martina Fritschy bleibt skeptisch: «Homosexualität und Transgender sind westliche Konzepte. Nicht alle queeren Flüchtlinge können und wollen sich so nennen.» Die gesetzlichen Rahmenbedingungen genügten laut Fritschy bereits heute, um ihnen Schutz zu gewähren, wenn die Behörden genug sensibilisiert wären.
Das sieht auch Melanie Aebli von der Asylberatungsstelle Freiplatzaktion Zürich so: «Viele Flüchtlinge wissen nicht, ob es in der Schweiz anstössig ist, über Homosexualität zu sprechen. Oder sie haben Angst, weil eine Person aus dem eigenen Land das Gespräch übersetzt. Das können Gründe sein, warum sie ihre sexuelle Orientierung in der Erstbefragung nicht erwähnen.» Wer erst später damit kommt, gilt schnell als unglaubwürdig.
Hausverbot in der Psychiatrie
Im Herbst 2012 kehrt Oleg N. nach Zürich zurück. Bald ist er wieder in der Psychiatrischen Universitätsklinik und meldet sich bei Queeramnesty. Fritschy und Ott besuchen ihn am 13. Oktober. Er befasst sich damit, nach Russland zurückzukehren. Er stellt Fritschy eine Vollmacht aus, damit sie beim BFM Dokumente für ihn besorgen kann, und möchte sich nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie bei der Rückkehrhilfe melden.
Doch so weit kommt es nie.
Am Freitag, dem 19. Oktober, wird Oleg N. entlassen, geht aber am Sonntag für einen Arzttermin noch einmal in die Klinik. Was dann passiert, ist unklar. Jedenfalls zeigt ihn das Personal wegen sexueller Belästigung an, und er bekommt Hausverbot. Am gleichen Abend wird er von der Bahnpolizei verhaftet. Er habe in Zürich Stadelhofen Personen belästigt, steht im Polizeirapport.
In der Vorbereitungshaft beurteilt ihn eine Ärztin als «hafterstehungsfähig». Oleg N. wird noch am Sonntagabend ins Ausschaffungsgefängnis in Kloten gebracht. Laut Befragungsprotokollen betont er, er wolle nach Russland zurück. Einem Mitarbeiter vom Roten Kreuz sagt er aber auch, er würde gern ein Wiedererwägungsgesuch stellen. Am 9. November kann Oleg N. mit seiner Mutter telefonieren, weil ihm das Rote Kreuz ein Telefon ausleiht. Er bittet sie, ihm Papiere zu besorgen, damit er ausreisen kann. Doch die Mutter will nichts mehr mit ihrem schwulen Sohn zu tun haben.
Drei Tage später ist Oleg N. tot.
Die Staatsanwaltschaft Winterthur-Unterland hat eine Untersuchung eröffnet. Laut dem Zürcher Amt für Justizvollzug habe es keine Hinweise auf eine Suizidgefährdung gegeben.
Unabhängige Untersuchung gefordert
Amnesty International fordert eine unabhängige Untersuchung darüber, ob der Suizid hätte verhindert werden können: «Personen, die psychisch derart angeschlagen sind, gehören nicht in Ausschaffungshaft», sagt Denise Graf.
Warum wurde Oleg N. am 21. Oktober ins Gefängnis gebracht und nicht in die Psychiatrie? Die Ärztin, die ihn als hafterstehungsfähig einstufte, ist diese Woche nicht erreichbar. Und warum unterstützten die Behörden ihn nicht bei einer freiwilligen Ausreise? Wegen des laufenden Verfahrens kann das Migrationsamt keine Auskunft geben.
Der nächste Suizid folgte nur fünf Tage später: Am Samstag, dem 17. November, hat sich eine eritreische Asylsuchende in der psychiatrischen Klinik Liestal das Leben genommen. Laut der «Basellandschaftlichen Zeitung» sollte sie nach Italien ausgeschafft werden. Sie hinterlässt drei kleine Kinder.
«Fermez Frambois!» : Ketten und Petitionen
Am nächsten Dienstag, dem 27. November, wird im Kanton Waadt eine Petition gegen das Westschweizer Ausschaffungsgefängnis Frambois eingereicht, kurz darauf auch in den Kantonen Genf und Neuenburg. Die Petition mit rund 2300 Unterschriften verlangt die Schliessung der von den drei Kantonen betriebenen Anstalt Frambois und den Verzicht auf Zwangsausschaffungen.
Die Petition geht auf ein Manifest zurück, das das Kollektiv «Gegen die Knäste der Schande und gegen Zwangsausschaffungen» am 23. September mit einer friedlichen Besetzung von Frambois lancierte. «Wir haben die Aktion minutiös vorbereitet bis hin zu einer Generalprobe», erzählt Nathalie Rodriguez, die Sprecherin der Gruppe. «Einer von uns meldete sich beim Eingang unter dem Vorwand, einen Gefangenen besuchen zu wollen. Als das Tor aufging, kamen sofort die andern nach. Wir haben das Tor mit Ketten blockiert, anschliessend die Ein- und Ausgänge des Gebäudes besetzt.»
Der Erfolg der Unterschriftenaktion in der Westschweiz zeigt, dass es das Kollektiv geschafft hat, die Zivilgesellschaft für einen breiten Protest zu mobilisieren. Mit dazu beigetragen haben sicher Fernand Melgars Film «Vol spécial», in dem das Gefängnis Frambois vorkommt, sowie die stark mediatisierte Begleitung eines Ausschaffungsflugs durch den Waadtländer Regierungsrat Philippe Leuba. Entscheidend war jedoch die starke politische Aktion, die am Anfang des Manifests stand.
Weniger Erfolg hat das Manifest in der deutschen Schweiz, wo es nicht über den Kreis von Solidaritäts- und Hilfsorganisationen hinauskommt. Mit Verspätung gestartet, steht es bis jetzt im Schatten der Debatte um das Asylgesetzreferendum.
Helen Brügger