Enzyklopädie zeitgenössischer Irrtümer (20): Milizarmee (als Tradition)

Nr. 51 –

Die allgemeine Wehrpflicht ist wie die meisten Traditionen eine erfundene. Und der Begriff «Miliz» wurde erst jüngst wieder zu einem militärischen.

Gemäss offizieller Lesart ist der Bundesvertrag von 1815 ein Highlight in der Schaffung eines nationalen Gemeinwesens. Dessen Artikel 2 lautet: «Zur Handhabung der Gewährleistung der Unabhängigkeit und zur Behauptung der Neutralität der Schweiz wird aus der waffenfähigen Mannschaft eines jeden Kantons, nach dem Verhältnis von 2 Mann auf 100 Seelen Bevölkerung ein Kontingent gebildet.» Das Kader bestand mehrheitlich aus Solddienstoffizieren, was nicht gerade dem Milizprinzip entspricht. Die Eidgenossenschaft hatte noch in den 1820er Jahren etwa 20 000 Söldner in französischen, preussischen, neapolitanischen, vatikanischen und anderen Diensten. Die Zahl dieser Profis war mindestens so hoch wie die der Wehrpflichtsoldaten, die den kantonalen Übungsaufgeboten tatsächlich folgten.

Die Ausbildung der zahlenmässig schwachen Truppen war sehr kurz. Sie betrug nur zehn bis zwölf Halbtage im Jahr oder bestand aus einer Rekrutenschule, die wenige Wochen dauerte. Die für die Durchsetzung und den Aufbau des jungen Bundesstaats besonders wichtige Schicht der Volksschullehrer, das freisinnige Gegengewicht zum Klerus, war bis 1874 gänzlich vom Militärdienst befreit.

Die Bundesverfassung von 1848 änderte nicht viel an der quantitativen und qualitativen Schwäche des schweizerischen Wehrwesens. Oberst Hans Herzog, der während des Deutsch-Französischen Kriegs von 1870 General wurde, berichtete 1860 über einen Wiederholungskurs in Bière: «Wahrhaft traurig sieht es denn doch im Kanton mit der Leitung des Personellen aus: 1. wenn das Detachement (eines Kantons) von 34 Mann nur nach und nach im Laufe des Tages und grösstenteils besoffen einrückt. 2. unter demselben ein Mann ohne Waffen und Uniform sich vorfindet. 3. zwei Trompeterrekruten gesandt werden, die zwar blasen können, jedoch vom Dienst, Wartung des Pferdes usw. gar nichts verstehen.»

Sieben Jahre später klagte Herzog über eine andere Einheit: «Die Leute werden nicht rechtzeitig aufgeboten, nicht bestraft bei verspätetem Einrücken.»

Für diese Zustände gab es einen schönen Begriff: das «militärische Scheinwesen». Dieses hatte, wie der Militärjournalist Heinrich L. Wirz schreibt, «seinen Grund» unter anderem in der «politischen Abhängigkeit der Behörden von den Wehrpflichtigen». Regierungsmitglieder hatten Angst, nicht mehr gewählt zu werden, wenn sie das Aufbieten zu genau nähmen. Der Anteil der wehrpflichtigen Männer, die Militärdienst leisteten, lag gemäss Rudolf Jaun, Dozent an der Militärakademie der ETH Zürich, bis zur Totalrevision der Bundesverfassung von 1874 «klar unter vierzig Prozent».

Es erstaunt deshalb keineswegs, dass sich der Begriff «Miliz» in der Schweiz weitgehend entmilitarisiert hat. Gemäss Rudolf Jaun «verblasste» der Begriff, indem er «auf alle neben- und ehrenamtlichen Dienste zugunsten des Staates» übertragen wurde.

Erst mit der Zentralisierung des Wehrwesens um 1907 stieg der Anteil der Dienstleistenden bis zum Ersten Weltkrieg auf über sechzig Prozent der jungen Männer. Wenn heute weniger als ein Drittel der Wehrpflichtigen den militärischen Dienst vollständig ableisten, bedeutet das eine Annäherung an die Wirklichkeit der ersten sechs Jahrzehnte des Bundesstaates.

Die Krise der Wehrpflicht und der Armee führte in den achtziger Jahren zu einer Remilitarisierung des Begriffs «Miliz» (der ursprünglich das Gegenteil von organisierter und hierarchisierter Armee bedeutete). Jaun hielt bereits vor zwanzig Jahren fest: «Neuerdings wird dieser allgemeine Milizbegriff in legitimatorischer Absicht auf das Militär rückübertragen.» In anderen Worten: Die angeschlagene Armee bedient sich zur Rettung der Wehrpflicht des Begriffs «Miliz», der gerade deshalb einen guten Ruf hat, weil er sich historisch stark vom Militärischen gelöst hatte. Aber echte Miliz, auch militärische, baut auf Freiwilligkeit. Genau das enthält die Volksinitiative «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht».

Jo Lang ist Historiker, Vizepräsident der Grünen und Vorstandsmitglied der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA).