Investitionsschutzabkommen: Die Millionenklagen der Multis
Seit 1999 haben die westlichen Staaten ein Netz von Freihandelsverträgen geknüpft. Das Resultat ist eine Welle von Klagen von Grossunternehmen gegen Staaten.
Noch sträubt sich Indien. Die Verhandlungen der Schweiz und der EU über Freihandelsabkommen stecken fest. Würden sie bereits bestehen, könnte der Pharmariese Novartis Indien nun auf Schadenersatz in Milliardenhöhe für entgangene Gewinne verklagen. Und zwar, weil das oberste indische Gericht kürzlich den Patentschutz für das Krebsmedikament Glivec aufgehoben hat. Eine Behandlung mit Glivec kostet in Indien 55 000 US-Dollar, mit einem vergleichbaren Generikum kaum 2000 Dollar.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und die EU-Kommission möchten in ihren Handelsabkommen mit Delhi einen Passus verankern, mit dem Investoren Indien vor ein Schiedsgericht zerren könnten, wenn sie sich vom Staat diskriminiert fühlen. So wie in Ecuador: Der Staat hatte bei Chevron Schadenersatz für Umweltschäden eingetrieben, die der Ölkonzern im Amazonasgebiet angerichtet hatte. Chevron klagte. Und erhielt recht. Obwohl der Konzern zuvor von allen Gerichtsinstanzen Ecuadors schuldig gesprochen worden war. Oder wie in Uruguay und Australien: Der US-Tabakkonzern Philip Morris, der einen Sitz in der Schweiz unterhält, versucht derzeit auf der Grundlage eines Schweizer Abkommens die beiden Staaten auf Schadenersatz zu verklagen, weil sie verlangen, dass Zigarettenpäckchen mit Tabakwarnungen versehen werden. Dies schade dem Absatz, argumentiert der Konzern.
Die Zahl der Schiedsverfahren ist in den letzten Jahren explodiert. Die Uno-Organisation für Handel und Entwicklung Unctad, die darüber Buch führt, zählt für letztes Jahr 62 neu eröffnete Verfahren. Weitere 212 waren noch hängig. Die ersten Schiedsgerichte wurden Ende der achtziger Jahre eingerichtet. Bis 1996 wurden insgesamt 38 Verfahren angestrengt, seither ist der Zähler auf 518 emporgeschnellt. Allerdings sind das nicht alle Verfahren. Denn die Details sind grundsätzlich geheim. Sie werden nur veröffentlicht, wenn beide Streitparteien zustimmen. Rund siebzig Prozent der Klagen enden mit einer Verurteilung des Staats oder mit einem Vergleich. Die Parlamente bekommen die einzelnen Zahlungen, zu denen ihre Staaten gezwungen werden, nicht zu Gesicht.
Auch die EU ist betroffen
Inzwischen existieren über 3500 bi- beziehungsweise multilaterale Freihandels- und Investitionsschutzverträge, die Schiedsklauseln enthalten. Die Industriestaaten waren 1999 auf dem Gipfel der Welthandelsorganisation (WTO) in Seattle mit dem Versuch gescheitert, das Multilaterale Abkommen über Investitionen (MAI) als Welthandelsgesetz festzuschreiben. Daraufhin wurde das Ziel eines globalen Investitionsschutzes durch eine Vielzahl einzelner Verträge weiterverfolgt. Auch das Seco rühmt sich heute, an einem «Netz» von Freihandelsverträgen mitzuknüpfen, das den gescheiterten weltweiten Investitionsschutz des MAI kompensieren soll.
Eine treibende Kraft hinter den Abkommen ist der ehemalige EU-Handelskommissar und heutige WTO-Direktor Pascal Lamy. Er propagiert die Strategie seit bald zehn Jahren. Damit untergräbt er nebenbei den WTO-Grundsatz, weltweit für einheitliche Regeln zu sorgen. Auf dem EU-Gipfel letzten Februar haben auch die europäischen Regierungen den Abschluss von Handels- und Investitionsverträgen zu einem vordringlichen Ziel erklärt. Damit haben sie die sogenannte Doha-Verhandlungsrunde der WTO faktisch zu Grabe getragen.
Begründet werden die Verträge als Instrument, um EU-Investoren vor staatlicher Enteignung ohne «angemessene» Entschädigung zu schützen. EU-Handelskommissar Karel De Gucht hat in einer Antwort auf mehrere kritische Anfragen aus dem EU-Parlament erklärt, die Abkommen dienten der Rechtssicherheit für ausländische Direktinvestitionen. Und damit dem globalen wirtschaftlichen Wachstum. Allerdings bereiten die Abkommen auch der EU Probleme: Der 2009 in Kraft getretene Lissabon-Vertrag schreibt der EU die ausschliessliche Zuständigkeit für Aussenhandelsverträge zu – entsprechend hat sie von den EU-Staaten 1200 Freihandelsabkommen geerbt. Gut ein Drittel davon sind Abkommen zwischen Mitgliedsstaaten. Mit den zunehmenden Streitfällen, in denen Investoren die Staaten vor Schiedsgerichte bringen, gerät auch die EU ins Visier.
Das EU-Parlament wird in einer Woche darüber beraten, wer im Fall einer Verurteilung zahlen muss – die EU, die jeweiligen Staaten, die die Verträge vereinbart haben, oder beide? Die umstrittenen Summen sind horrend. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall fordert von Deutschland 3,7 Milliarden Euro Schadenersatz für «entgangenen Gewinn» von Atomkraftwerken, die nach dem GAU von Fukushima und der darauffolgenden deutschen Energiewende stillgelegt wurden. Gegen EU-Staaten wurden laut der nichtstaatlichen Organisation Transnational Institute bisher insgesamt 84 Schiedsverfahren angestrengt.
Der Widerstand wächst
Hundert Millionen US-Dollar sind laut der Fachzeitschrift «American Lawyer» inzwischen die Mindestnorm, um die gestritten wird. Wirklich ernst nehmen die spezialisierten Anwaltskanzleien nur jene Unternehmen, die mindestens 350 Millionen Dollar einklagen wollen. Der britische Konzern Churchill Mining hat Indonesien für die Streichung einer Konzession, um in einem Naturschutzgebiet Kohle abzubauen, die sich vor Gericht als gefälscht erwiesen hatte, auf 1,6 Milliarden Euro verklagt. In einem anderen Schiedsverfahren erstritt Occidental gegen Ecuador 1,7 Milliarden US-Dollar, weil der Staat eine Bohrkonzession im Amazonasgebiet eingeschränkt hatte; der Ölmulti Conoco Phillips verlangt von Venezuela 30 Milliarden Dollar, weil das Land seine Ölindustrie verstaatlicht hat; und der kanadische Bergbaukonzern Pacific Rim will von El Salvador, das ihm eine Konzession für eine Goldmine verweigert, den Gegenwert von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausbezahlt haben.
In den betroffenen Ländern wächst nun der Widerstand. Südafrika hat entschieden, die einschlägige Klausel in Handelsverträgen mit der EU sowie fünfzehn Mitgliedsstaaten nicht mehr zu erneuern. Sie sei «klar rechts- und verfassungswidrig», befand das Handelsministerium. Die EU-Spitzen hatten auf ihrem Gipfeltreffen mit lateinamerikanischen Staaten Ende Januar eine Empfehlung zugunsten von Schiedsgerichten in die Schlusserklärung festschreiben wollen. Und bissen auf Granit. Deshalb ist auch das EU-Handelsabkommen mit der Wirtschaftsgruppe Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay, Venezuela) ins Stocken geraten. Sogar Australien und Neuseeland haben beschlossen, die entsprechenden Klauseln aus ihren Handelsverträgen zu kippen.
Billigere Medikamente
Anfang April hat das oberste indische Gericht eine Patentklage des Schweizer Pharmakonzerns Novartis in letzter Instanz abgewiesen. Novartis hatte gegen den Verkauf eines Generikums zum Leukämiemedikament Glivec geklagt. Doch der Supreme Court unterstützte die Legalität des Generikums und wandte sich gegen eine schärfere Auslegung der indischen Patentbestimmungen. Damit können indische PatientInnen zu ungleich tieferen Preisen behandelt werden. Und die Taktik der grossen Pharmakonzerne, mit immer neuen Patenten für nur leicht modifizierte Medikamente ihre Monopolstellung aufrechtzuerhalten, hat einen bemerkenswerten Rückschlag erlitten.