«Sensible Zonen»: Auf Vorrat weggewiesen

Nr. 33 –

«Rayon» heisst im Französischen der geometrische Radius. Im deutschen Sprachraum taucht er zunächst im Militärischen auf. Der sogenannte Festungsrayon definierte im Kaiserreich jene Zone, in der die freie Schussbahn auf mögliche Angreifer nicht durch Bauwerke behindert werden durfte. Unter anderer Bedeutung wurde der Begriff bereits zuvor in Russland gebräuchlich: Ein Erlass der Zarin Katharina II. gebot, dass Jüdinnen und Juden in Westrussland nur noch in bestimmten Zonen leben und arbeiten durften.

Dass nun der Begriff «Rayon» im schweizerischen Beamtendeutsch für Orte verwendet wird, wo sich bestimmte Personen nicht aufhalten dürfen, ist bezeichnend: Es geht um Ausgrenzung – um den «Feind», den man nicht zu nahe an sich heranrücken lassen will. Als solcher gilt, wer in den Augen vom Volk gewählter SittenwächterInnen nicht ins «Erfolgsmodell Schweiz» passt.

Bremgarten, wo Asylsuchende Sportplätze, Badi, und Schulhausareale höchstens unter Aufsicht betreten dürfen – ob das nun «Verbot» oder «Empfehlung» genannt wird –, ist nur ein Beispiel für die Gefühlskälte, die mit dem schwammigen Begriff einer angeblichen Sicherheit gerechtfertigt wird. In Genf soll bald schon ein ganzes Quartier videoüberwacht werden, in Zürich können BesucherInnen von Sportveranstaltungen bereits ohne begründeten Verdacht bis unter die Unterhose untersucht werden, und im solothurnischen Oensingen reichte es, als Jugendlicher abends Fussball zu spielen, um mit einem (inzwischen nach Protesten zurückgezogenen) Rayonverbot belegt zu werden.

Wäre die Schweiz ohne Wegweisungsartikel und Rayonverbote, Hooligandatenbanken und Bundeszentren gefährlicher? Kaum. Aber sie würde eher erfüllen, was in der Bundesverfassung steht: dass die Würde des Menschen geachtet und geschützt werden soll. Und dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.

Die drastische Zunahme ausgrenzender, repressiver und disziplinarischer Massnahmen steht in krassem Missverhältnis zur Wirklichkeit im Land. Da wird präventiv, auf Vorrat überwacht, bestraft und weggewiesen. Es wird pauschal suggeriert, dass Asylsuchende hauptsächlich damit beschäftigt sind, zu dealen und Frauen und Kinder zu belästigen, dass Jugendliche zumeist dauerbesoffen sind und Fussballfans in erster Linie randalieren wollen. Die dem zugrunde liegende Geisteshaltung ist das Produkt jahrelanger Hetze, die gegenüber allem Andersartigen diffuse Ängste schürt und konkrete Vorurteile befeuert. Es ist die Hetze derer, die sich sonst gern auf den Begriff der Freiheit berufen – solange dieser dafür herhalten kann, ihre höchsteigenen Privilegien zu verteidigen.

Diese Entwicklungen sind besorgniserregend. Und Grund zur Besorgnis müssten auch jene haben, die glauben, all dies gehe sie überhaupt nichts an. Denn was an den Schwächsten, Wehrlosesten der Gesellschaft ausprobiert wird, macht allzu oft Schule – und gilt irgendwann für die Allgemeinheit. War die Wegweisungsbefugnis der Polizei zunächst noch auf einzelne Areale beschränkt, so wird sie heute teils schon (wie im Kanton St. Gallen) flächendeckend angewandt. Wurden erst noch sogenannt neuralgische Punkte videoüberwacht, sollen es schon bald (wie in Genf) ganze Quartiere sein, inklusive automatischer Gesichtserkennung.

Wer nun sagt, das sei egal, weil er oder sie sich nichts zuschulden kommen lasse, verhöhnt damit die grosse Mehrheit der Jugendlichen, Sportfans und Asylsuchenden, die sich ebenfalls nichts zuschulden kommen lassen. Und was gilt bald noch alles als störend? Rauchen im öffentlichen Raum? Mehr als zehn Minuten auf einer Bank verweilen? Mehr als einmal in der Woche eine Apotheke aufsuchen? Das sollten sich die SicherheitsfanatikerInnen, die sonst ständig nach mehr Freiheit und weniger Staat krähen, ernsthaft überlegen.

Wo Rayonverbote keinerlei gesetzliche Grundlage haben, spricht man im schweizerischen Beamtendeutsch neuerdings von «sensiblen Zonen». Auch ich habe in meinem Koordinatensystem sensible Zonen. Zum Beispiel das Bedürfnis nach Bewegungsfreiheit. Oder das Gerechtigkeitsempfinden.