Arbeit und Lohn: Gegen die Schlechterstellung

Nr. 7 –

Lohnschutz und Antidiskriminierung sind die zentralen Forderungen für eine soziale Politik. Darüber hinaus braucht es Utopien, wie die Arbeitswelt demokratisiert werden kann.

Der Bundesrat regierte im Vorfeld der SVP-Abschottungsinitiative mit Nonchalance: Zum ersten Mal kam am Sonntag eine Vorlage zur Personenfreizügigkeit zur Abstimmung ohne sozialpolitische Verbesserungen. Die Unbekümmertheit gegenüber Lohndrückerei hat die Annahme begünstigt. Das zeigen die Resultate in wirtschaftlich schwachen Gebieten wie dem Tessin, wo die Firmen GrenzgängerInnen zu Dumpinglöhnen anstellen und die Arbeitslosigkeit relativ hoch ist.

Hinzu kam, dass in den meisten Medien die Folgen der Initiative für die Beschäftigten noch nicht einmal formuliert wurden: Was bedeutet sie für ihre Rechte und für den Lohnschutz? Bei der weiteren Auseinandersetzung wird diese Frage nicht mehr zu übersehen sein.

Die eine dramatische Diskriminierung der Initiative besteht darin, dass lediglich SchweizerInnen von den Kontingenten ausgenommen werden sollen. Dies würde bedeuten, dass alle AusländerInnen, also auch die Secondas und Secondos, um ihren Aufenthalt bangen müssten.

In diesem Punkt hat die SVP bereits vor der Abstimmung die Schludrigkeit ihrer eigenen Initiative bemerkt. So musste SVP-Milliardär Christoph Blocher an einem Podium im Zürcher Volkshaus Gewerkschaftspräsident Paul Rechsteiner zugestehen, mit «SchweizerInnen» seien «InländerInnen» gemeint.

Eine zweite Diskriminierung im Text der Abschottungsinitiative lautet, dass für alle AusländerInnen «der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialhilfe eingeschränkt werden kann». Daniel Lampart, Chefökonom beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund, meint dazu: «Es handelt sich um eine Kann-Formulierung. Wir werden eine solche Neuauflage des Saisonnierstatuts vehement bekämpfen.»

Die Löhne werden derzeit von den flankierenden Massnahmen geschützt. Zum Teil sind sie formell mit den bilateralen Verträgen verknüpft und im Entsendegesetz festgeschrieben. Ein weiterer Teil, so etwa die Lohnkontrollen, ist im Obligationenrecht geregelt. Beim Fall der bilateralen Verträge würden also die flankierenden Massnahmen nicht automatisch fallen.

Für Ökonom Daniel Lampart ist sowieso klar: «Es werden schärfere Massnahmen nötig.» Weil der Vorrang der SchweizerInnen oder eben der InländerInnen pauschal an mögliche Kontingente geknüpft ist, werden die Arbeitsverhältnisse nicht bei jeder einzelnen Bewilligung eines Beschäftigten aus dem Ausland überprüft. «Das kann zu einem freien Fall der Löhne führen.»

Antidiskriminierung und Lohnschutz: Diese beiden drängenden Forderungen haben die Gewerkschaften am letzten Dienstag in einem Brief an den Bundesrat formuliert. Im Mai folgt die Abstimmung über die Mindestlohninitiative, die allerdings weit mehr bedeutet als nur eine flankierende Massnahme: Sie stellt die Frage nach einem anständigen und gerechten Lohn in der Gesellschaft.

Wünschenswert wäre aber auch eine linke Utopie zur Mitgestaltung der Arbeitsverhältnisse: Dass diese in der globalisierten Wirtschaft zunehmend flexibilisiert und prekarisiert werden, trägt mit zur Verunsicherung der Beschäftigten bei. Wenn die Landbewohnerin in ihrem KMU und den Städter in seiner kreativen Ich-AG ein Lebensgefühl eint, dann wohl dieses: sich rund um die Uhr in einem Hamsterrad zu drehen. Und gegenseitig kommt dann der Vorwurf, so hat mich ein SVPler an einem Podium angeschrien: «Sie schaffed jo sowieso nüt!»

Nun gut: Vielleicht würden alle gern arbeiten. Darum endlich die Betriebe und ihren Besitz demokratisieren. Vielleicht würden alle gern weniger arbeiten. Deshalb gleicher Lohn für halbe Arbeit. So bliebe mehr Zeit für Begegnungen in der Nachbarschaft. Und auch für Reisen über die Grenze.