Demokratie: «Neidisch auf die Schweiz»

Nr. 7 –

Das Ergebnis der Abstimmung über die SVP-Initiative ist kein Grund, das Prinzip der Volksabstimmung anzuzweifeln.

Wer – zumal als Deutscher – den Inhalt der SVP-Initiative «gegen Masseneinwanderung» öffentlich kritisiert, erhält insbesondere seit ihrem Abstimmungssieg vom letzten Sonntag viele gehässige und hämische E-Mails oder Internetkommentare. Davor schützen auch 26 Jahre leben, arbeiten sowie Steuern und Abgaben zahlen in der Schweiz nicht.

Fast alle Zuschriften unterstellen entweder, die konkrete Kritik an dieser Initiative ziele 
eigentlich grundsätzlich auf die Abschaffung der direkten Demokratie in der Schweiz. Oder aber, ich sei ja nur neidisch auf die nicht nur in Europa, sondern weltweit einmaligen basisdemokratischen Mitbestimmungsrechte und -instrumente der EidgenossInnen. Und fast immer wird gefragt, ob ich denn sicher sei, dass eine Volksabstimmung zum Thema Masseneinwanderung in Deutschland oder anderen EU-Ländern nicht auch eine Mehrheit fände.

Nein, da bin ich mir überhaupt nicht sicher. Das ist allerdings erst recht ein Grund, zum Ergebnis der Schweizer Abstimmung den Mund aufzumachen.

Und ja, ich bin neidisch auf die Schweiz. Weil ich mir die in diesem Land existierenden plebiszitären Rechte und Instrumente schon seit langer Zeit für sämtliche EU-Länder wünsche und auch für die Entscheidungen, die in Brüssel oder vom Strassburger Europaparlament für den gesamten EU-Raum getroffen werden.

Weil allein schon die Existenz dieser Rechte und Instrumente und die Möglichkeit, dass davon Gebrauch gemacht werden könnte, die politischen EntscheidungsträgerInnen in Regierung und Parlament zu mehr Transparenz zwingt. Und dazu, Gesetzesvorhaben und Beschlüsse frühzeitig öffentlich zu kommunizieren und zu begründen. Und weil der Abstimmungskampf über Initiativen – trotz aller Profilierungsmöglichkeiten für manchmal auch widerwärtige PopulistInnen – eine stabilisierende und integrierende Funktion für die Demokratie hat. Auch die VerliererInnen am Abstimmungstag waren am Prozess der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung zumindest beteiligt. Weit mehr als die BürgerInnen in rein repräsentativen Demokratien.

Zu dem grundsätzlichen Plädoyer für die Basisdemokratie gehören allerdings eine notwendige Einschränkung und zwei wesentliche Ergänzungen.

Die Einschränkung: Initiativen, die den Menschenrechten oder dem (auch für die Schweiz unmittelbar geltenden) Völkerrecht widersprechen, sollten vom Parlament für ungültig erklärt werden.

So wären etwa die Minarettinitiative und die Ausschaffungsinitiative nie zur Abstimmung gelangt, die «Masseneinwanderungsinitiative» hingegen schon.

Die erste Ergänzung: Es ist in Zukunft durch entsprechende gesetzliche Regeln dafür zu sorgen, dass die BefürworterInnen und die GegnerInnen einer Initiative im Abstimmungskampf zumindest über etwa gleich lange Spiesse verfügen. Sonst könnten die basisdemokratischen Mitbestimmungsrechte leicht zum Instrument der wirtschaftlich und politisch mächtigen Interessengruppen pervertieren.

Im Abstimmungskampf zum Beispiel über die gescheiterte 1:12-Initiative verfügten die InitiantInnen nur über einen Bruchteil der Geldmittel, die die Economiesuisse und andere Gegner für Materialien, Zeitungsanzeigen, Fernsehspots und Veranstaltungen zur Bekämpfung der Initiative einsetzten. Die Abzockerinitiative erhielt zwar trotz ebenfalls finanzstärkerer Gegnerschaft eine Mehrheit. Das ist aber keineswegs ein Grund, auf Regeln zur Herstellung gleich langer Spiesse zu verzichten.

Zweite Ergänzung: Das Stimm- und Wahlrecht sollten – zumindest auf kommunaler und kantonaler Ebene – endlich auch alle AusländerInnen in der Schweiz erhalten, die seit mindestens fünf Jahren hier leben und arbeiten. Unabhängig von einer Einbürgerung.

Andreas Zumach ist Uno-Korrespondent 
in Genf für die WOZ und andere 
deutschsprachige Organe.