Kommentar: Transparenz auch für ETH-Sponsoren
Zwei Monate nachdem die Uni Zürich ihren Geheimvertrag mit der UBS aufgrund öffentlichen Drucks publiziert hat, müssen auch die ETH Zürich und die ETH Lausanne Verträge mit LehrstuhlsponsorInnen offenlegen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat entsprechende Akteneinsichtsgesuche der WOZ gutgeheissen. Die ETHs müssen zudem offenlegen, welchen Nebenbeschäftigungen ihre ProfessorInnen nachgehen.
Das ist ein grosser Schritt für mehr Transparenz. Nebenbeschäftigungen von WissenschaftlerInnen können zu Interessenkonflikten führen. Transparenz schafft Interessenkonflikte zwar nicht aus der Welt, erlaubt der Öffentlichkeit aber, differenziert zu urteilen. Deshalb verlangen führende wissenschaftliche Fachjournale von ihren AutorInnen schon länger, ihre Interessenbindungen zu deklarieren. In den USA forderte 2010 der Direktor der Wissenschaftsförderagentur NIH, Francis Collins, ein öffentliches Register der Interessenbindungen von ForscherInnen; er drang damit aber nicht durch.
Die ETH hatten unter anderem argumentiert, die Diskussion um den UBS-Vertrag der Universität Zürich habe gezeigt, wie schnell in der Öffentlichkeit «vorschnelle Vorverurteilungen» der betroffenen Donatoren und Professorinnen entstünden. Der EDÖB meint dagegen, dass die Offenlegung «die Privatsphäre der betroffenen Personen nicht tangiert» und dass «ein bedeutendes öffentliches Interesse besteht zu erfahren, welche Interessenbindungen bei diesen Personen bestehen». Was die Verträge mit Lehrstuhlsponsoren angeht – konkret ging es um einen Vertrag der ETH Zürich mit Syngenta (siehe WOZ Nr. 6 / 2012 ) und um Verträge der ETH Lausanne mit Nestlé (siehe WOZ Nr. 49 / 2006 ) –, sieht er das öffentliche Interesse unter anderem dadurch gegeben, dass die staatlichen Hochschulen «durch private finanzielle Unterstützung in erheblichem Ausmass schlussendlich auch Forschung betreiben, welche im Interesse der Privatwirtschaft liegt.»
Die Entscheide des EDÖB sind Empfehlungen und keine Gerichtsurteile, aber die ETHs dürften es auf einen Prozess kaum ankommen lassen: Die Empfehlungen sind so klar, dass ihnen die Bundesgerichte folgen dürften.
Details zur Geschichte der Einsichtsgesuche: http://mhaenggi.ch/transparenz.html