Wissenschaft und Wirtschaft: Unterwegs zu McScience?

Nr. 50 –

Alle reden von Drittmitteln und Technologietransfer, niemand untersucht die Folgen. Dabei droht der Ausverkauf der unabhängigen, öffentlichen Wissenschaft.

Jörg Schüpbach ist Leiter des Nationalen Zentrums für Retroviren (NZR), Jürg Böni sein Stellvertreter. Dieses Institut des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) entwickelte 1992 ein Verfahren namens Pert zum Nachweis unbekannter Viren. Vermarktet wird Pert von der dafür gegründeten Firma TPC-The PERT Company in Wettingen. Die Firma gehört Jörg Schüpbach und Jürg Böni.

Ein kleines Beispiel für gelungenen Technologietransfer. Schüpbach und Böni initiierten die Patentierung des von ihnen erfundenen Verfahrens und kauften dem Bund als Betreiber des NZR das Patent ab, indem sie Entwicklungs- und Patentierungskosten zurückerstatteten. Aber das Beispiel ist nicht unproblematisch: Wenn Schüpbach und Böni das Verfahren in Fachartikeln preisen, sprechen sie dann als Wissenschaftler - oder als Unternehmer, die ihr Produkt verkaufen wollen?

Universität und Privatwirtschaft nähern sich einander an. Die Wirtschaft erhält Impulse aus der Wissenschaft und umgekehrt; Arbeitsplätze entstehen; Studierende sammeln Berufserfahrungen in Industriepraktika. Der höchste Wissenschaftsfunktionär der Schweiz, Staatssekretär Charles Kleiber, fordert, diese Zusammenarbeit auszubauen.

Nur noch Innovationsmotor

Doch was allenthalben als Win-win-Situation gefeiert wird, hat Folgen, die hierzulande noch kaum reflektiert werden. Denn das private Geld beeinflusst Inhalt und Wesen der Wissenschaft.

• Wenn Forschungsinstitute von der Industrie Geld erhalten oder Forschende mit Firmen verbunden sind (durch Privataufträge, Einsitz in Gremien, Aktienbesitz), so können unternehmerische Interessen die Unabhängigkeit der Forschung tangieren. Firmen können ein Interesse an einem bestimmten Forschungsresultat haben oder daran, dass Resultate nicht veröffentlicht werden. Interessenkonflikte können - gewollt oder ungewollt - die Forschungsresultate verfälschen.

• Das Geld fliesst in Forschung, die wirtschaftliche Anwendbarkeit verspricht. Kommerziell uninteressante oder gar potenziell profitmindernde Bereiche drohen zu kurz zu kommen.

• Wenn öffentliche Institute Patente anmelden und diese an Private lizenzieren, verdienen sie Geld. Das scheint die Öffentlichkeit zu entlasten. Da die Lizenzgebühren aber auf die Preise überwälzt werden, zahlt am Ende die Öffentlichkeit, die ein Produkt kauft, noch einmal für etwas, dessen Entwicklung sie bereits finanziert hat.

• Charakter und Selbstverständnis der Wissenschaft ändern sich. Die Wissenschaftsforscherin und ehemalige ETH-Professorin Helga Nowotny spricht von einer «propertization» des Wissens. Sie meint damit die Tendenz, Wissen zunehmend als Besitz (englisch property) zu betrachten, der sich verkaufen und erwerben lässt. Die Funktion von Wissenschaft werde darauf reduziert, Innovation zu generieren.

2004 nahm der US-Pharmariese Merck seinen Verkaufsschlager Vioxx vom Markt, als bekannt wurde, dass das Schmerzmedikament Herzinfarkte begünstigt. Nicht nur hatte Merck Studien, die auf diese Nebenwirkungen hinwiesen, ignoriert und eigene Studien so angelegt, dass diese Wirkungen möglichst unsichtbar blieben: Auch die US-Aufsichtsbehörde FDA versuchte, kritische Stimmen zu unterdrücken.

Wie die Industrie sich die Möglichkeiten verschafft, unliebsame Studien zu unterdrücken oder gar nicht erst finanzieren zu lassen, zeigte ein Beispiel mit Schweizer Beteiligung: 1998 schloss die Universität Berkeley einen Fünfjahresvertrag mit dem Novartis Agro Discovery Institute (Nadi, heute Syngenta). Für fünf Millionen Dollar pro Jahr erwarb sich Novartis das Vorkaufsrecht für Lizenzen auf Patente der biologischen Fakultät. Zudem durfte die Firma zwei von fünf Mitgliedern des Gremiums stellen, das in der Fakultät Forschungsgelder verteilt. Fakultätsangehörige konnten weitere Finanzierung erhalten und die Nadi/Syngenta-Forschungsdatenbank benutzen, wenn sie einen Vertrag unterschrieben, der ihnen die Publikation ihrer Ergebnisse ohne vorherige Einwilligung der Firma verbot.

Dies sind Extremfälle. Zahlen aus den USA zeigen aber, dass Interessenkonflikte in der Wissenschaft weit verbreitet sind. Gemäss «USA Today» haben 54 Prozent der ExpertInnen der US-Aufsichtsbehörde FDA finanzielle Interessen an den Fragen, für die sie konsultiert werden.

Und in der Schweiz?

Für die Schweiz gibt es keine derartigen Zahlen: Die Universitäten verlangen von ihrem wissenschaftlichen Personal nur teilweise die Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte. Doch auch hierzulande rücken Wissenschaft und Wirtschaft zusammen. Der Anteil der Privatwirtschaft an der Finanzierung der universitären Hochschulen hat zwischen 1995 und 2004 von zwei auf sechs Prozent zugenommen; am Aufwand der Uni St. Gallen machen privatwirtschaftliche Beiträge siebzehn, an jenem der Uni Lausanne elf Prozent aus. Die Zahl erteilter Patente und gegründeter «Spin-off»-Unternehmen gelten heute als Messgrössen für «innovative» Universitäten: Aus den beiden ETH gehen ungefähr gleich viele Spin-off-Gründungen hervor wie aus dem Massachusetts Institute for Technology (zwischen zwanzig und dreissig pro Jahr); beim US-Patentbüro melden SchweizerInnen so viele Patente an wie sonst nur noch die USA und Japan. Wissenschaftler mit potenziellen Interessenkonflikten lassen sich auch in der Schweiz leicht finden:

• Ragnar Rylander, emeritierter Professor für Präventivmedizin der Uni Genf, verklagte Kritiker wegen übler Nachrede, weil sie ihn «einen der fettest bezahlten Berater» der Tabakindustrie genannt hatten. Das Genfer Kantonsgericht wies die Klage ab und stellte fest, dass Rylander seine lukrativen Beziehungen zu Philip Morris verheimlicht habe, um als unabhängiger Experte auftreten zu können.

• Christian Schlatter leitete von 1978 bis 1996 das Toxikologische Institut von ETH und Uni Zürich. Er unterhielt laut «Puls-Tipp» Beziehungen zu Alusuisse, für die er als Fluor-Experte auftrat, während er gleichzeitig im Auftrag des BAG die Schädlichkeit von Fluor beurteilte. Im deutschen Holzschutzmittel-Prozess war er Ende der 1980er Jahre Hauptgutachter. Er stellte die Holzschutzmittel, an deren Dämpfen die KlägerInnen erkrankt waren, als unbedenklich dar. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft fand bei der Hausdurchsuchung der angeklagten Firma Belege dafür, dass es rund um das Gutachten zu Absprachen gekommen war.

• Beda Stadler, Professor für Immunologie der Uni Bern, Polterer gegen jede Wissenschaftsskepsis und Liebling der Medien, sitzt im Stiftungsrat der Pharma-Lobby Gen Suisse und in den wissenschaftlichen Beiräten von Internutrition (Syngenta, Nestlé) und Berna Biotech.

Die genannten Fälle sind zufällig ausgewählt und unterscheiden sich: Während Rylander versuchte, seine Interessenverbindungen zu verheimlichen, legt Stadler diese auf seiner Homepage offen (die LeserInnen der Zeitungen, in denen er schreibt, erfahren es allerdings nicht). Doch die Übergänge sind fliessend, und Interessen lösen sich nicht in Luft auf, wenn sie offen gelegt werden.

«Berge nicht realisierter Gewinne»

Das kritische Jahr für die von den USA ausgehende «propertization» war 1980. Der US-Kongress verabschiedete Gesetze zur Förderung des Technologietransfers. Der Bayh-Dole-Act gab den Universitäten die Rechte an Errungenschaften, die sie mit Geldern des Bundes erlangt hatten. Es setzte sich, schreibt Sheldon Krimsky in seinem Buch «Science in the Private Interest», die Vorstellung durch, die Universitäten sässen auf einem «Berg nicht realisierter Gewinne». Im gleichen Jahr erklärte das US-Bundesgericht erstmals ein Patent auf einen gentechnisch veränderten Organismus für rechtens. Die Patentierbarkeit von Genen und gentechnisch veränderten Lebewesen eröffnete, Hand in Hand mit den schnellen Fortschritten der Molekularbiologie, einer monopolkapitalistisch verfassten Biotech-Industrie enorme Gewinnaussichten. (Um die Vergangenheit nicht zu idealisieren, sei erwähnt, dass der rapide Zuwachs öffentlicher Forschungsförderung nach 1945 hauptsächlich militärisch motiviert war.)

In den USA werden die Risiken dieser Entwicklung seit Mitte der 1980er Jahre diskutiert. 1988 führte der Kongress eine Untersuchung über Interessenkonflikte in den Wissenschaften durch. «Conflicts of Interest» ist in der angelsächsischen Wissenschaftspolitik ein gut eingeführter Begriff. Viele der für diese Recherche angefragten Personen in der Schweiz hingegen mussten rückfragen, was der Journalist mit «Interessenkonflikt» meine.

Das Zentrum für Wissenschafts- und Technologiestudien, eine Einrichtung des Bundes mit dem Auftrag, «Grundlagen für eine gesamtschweizerische Forschungs-, Hochschul- und Technologiepolitik» bereitzustellen, hat die Auswirkungen der Annäherung von Wirtschaft und Wissenschaft bisher genauso wenig erforscht wie das Observatoire Science, Politique et Société der Uni Lausanne oder die Basler Arbeitsstelle für Ethik in den Biowissenschaften; das Collegium Helveticum von ETH und Uni Zürich hat dem Thema immerhin schon Diskussionsabende gewidmet. Keine Hochschule evaluiert, wie sich ihre Zusammenarbeit mit der Wirtschaft auf die Forschung auswirkt. Die Wissenschaftsforscherin Helga Nowotny antwortete auf die Frage der WOZ, welche ForscherInnen im deutschen Sprachraum sich des Themas angenommen hätten: «Es bleibt, so scheint es, Wissenschaftsjournalisten wie Ihnen vorbehalten, die Aufdeckungs- und Aufklärungsarbeit zu leisten.»

Wie halten es die ForscherInnen? Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften und die Ärztevereinigung FMH haben 2002 Richtlinien über die Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Medizin verabschiedet (vgl. untenstehenden Text «Vorreiterin Medizin»). Die drei anderen Akademien (für Technische Wissenschaften, für Naturwissenschaften, für Geistes- und Sozialwissenschaften) kennen nichts Vergleichbares.

Private Forschungsfinanzierung ist nicht grundsätzlich problematisch. Geht es darum, ein technisches Verfahren zu entwickeln, so wird der Sponsor wenig Interesse haben, verfälschend auf die Forschung einzuwirken: Er will, dass das Verfahren bestmöglich funktioniert. Geht es aber darum abzuschätzen, ob eine neue Technik potenziell negative Folgen für Mensch und Umwelt hat, so geraten die Interessen in Konflikt. Das Paradebeispiel ist hier natürlich wiederum die Medizin; Ähnliches gilt aber auch für die Biotechnologie oder die Nanotechnologie, während etwa Grundlagenmathematik oder Altphilologie solche Probleme kaum kennen dürften.

Vorbild USA

Vielleicht sind Interessenkonflikte in der Schweizer Wissenschaft tatsächlich kein so grosses Problem wie in den USA. Doch immer mehr orientieren sich Schweizer Unis an den USA. Die ETH, die sich als eine der «zehn besten» Hochschulen der Welt etablieren will, argumentiert bei problematischen Fällen damit, man müsse mit den US-Hochschulen konkurrieren. Wenn man gleichzeitig erfährt, dass die Universität Harvard im Jahr 2000 in Betracht zog, ihre 1988 eingeführten Bestimmungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten zu lockern, weil sie fürchtete, ihre besten Leute an andere Universitäten zu verlieren, so löst das ein ungutes Gefühl aus.

Ein solcher Fall sorgte 2004 für Aufsehen. Die Nebenjobs des mittlerweile verstorbenen ETH-Professors Karl Frey liessen ihm kaum Zeit für seine Lehr- und Forschungstätigkeit. Die ETH erklärte damals, ihre ProfessorInnen dürften an einem Arbeitstag pro Woche eigene Tätigkeiten verfolgen, und rechtfertigte das mit der Konkurrenz: Würde dies den Professoren nicht erlaubt, so nähmen sie eher eine Stelle woanders an.

Umwirbt man mit derartigen Zückerchen nicht vor allem Leute, denen Geld wichtiger ist als ihre Wissenschaft? Nein, sagt ETH-Ratspräsident Alexander B. Zehnder: Die Auswahl der Professoren geschehe aufgrund ihrer wissenschaftlichen Exzellenz; wenn bei einem Forscher «die Begeisterung für die Forschung und neue Erkenntnis nicht mehr treibende Kraft ist, verliert diese Person sehr schnell an wissenschaftlicher Glaubwürdigkeit.»

Der ETH-Rat schrieb am 8. September 2005, der Fall Frey habe gezeigt, dass «Regelungen, die bei Interessenkonflikten klare Verhältnisse schaffen», fehlten, und setzte eine Arbeitsgruppe ein. Bereits 2003 hatte der ETH-Rat die beiden ETH und die ihm unterstellten Forschungsanstalten angewiesen, Richtlinien zu diesem Thema zu erlassen.

Die Universitäten regeln Interessenkonflikte in den Personalreglementen und allenfalls in Ethikrichtlinien sowie in den kantonalen Universitätsgesetzen. In der Regel sind Nebeneinkünfte und Verträge mit Dritten ab einem gewissen Umfang melde- oder bewilligungspflichtig. Annahme von Geschenken ist verboten, Geheimhaltungsklauseln in Sponsorenverträgen sind nur zulässig, wenn es sich um befristete Geheimhaltung handelt, die die Einreichung eines Patentantrags ermöglichen soll. Formulierungen, wonach Nebeneinkünfte und Verträge mit Dritten die «Unbefangenheit im wissenschaftlichen Urteil nicht einschränken» dürfen, sind nicht näher konkretisiert.

Keine der angefragten Hochschulen verlangt aber von ihren wissenschaftlichen Angestellten die Offenlegung von Aktienbesitz. Was im Journalismus verpönt ist - über Firmen zu schreiben, von denen man Aktien besitzt -, betrachten die Universitäten als Privatsache ihrer Angestellten. Und: Die Meldung möglicher Interessenverbindungen beruht auf Vertrauen und Selbstkontrolle.

Den Technologietransfer haben die Universitäten in den vergangenen Jahren neu geregelt und zu diesem Zweck spezielle Agenturen geschaffen. Der eingangs erwähnte Fall der PERT Company ist juristisch einwandfrei, doch würde sich heute die Unitectra, die Technologietransferstelle der Uni Zürich, zu der das NZR seit 1995 gehört, um die Patentierung kümmern. Patente auf Erfindungen, die an der Uni Zürich entwickelt wurden, bleiben in deren Besitz und werden an Firmen lediglich lizenziert; die Lizenzeinnahmen teilen sich der Erfinder, seine Forschungsgruppe und die Universität. In Zürich ist das im Universitätsgesetz von 1998 festgeschrieben; vorher hatte der Kanton ein Nutzungsrecht, auf das er in der Regel zugunsten des Erfinders verzichtete. Ein Forscher kann aber auch heute noch gleichzeitig Unternehmer sein. Schüpbach, der NZR-Leiter und Gründer der PERT Company, sagt, er glaube nicht, dass diese Doppelrolle seine wissenschaftliche Unabhängigkeit beeinträchtige; er sei aber froh, dass er das Risiko einer Patentierung heute nicht mehr selber tragen müsste.

Mauerblümchen

BefürworterInnen des Industrie-Sponsoring argumentieren, die Wirtschaft sei an guter Wissenschaft per se interessiert. Doch Unternehmen handeln nicht uneigennützig (auch wenn sie ein Interesse daran haben können, so zu tun, als ob). Neue Erkenntnisse sind für ein Unternehmen dann interessant, wenn sie ihm einen Wettbewerbsvorteil bieten, das heisst, wenn es diese exklusiv oder mit zeitlichem Vorsprung vor der Konkurrenz nutzen kann. Deshalb investieren Firmen in gute Beziehungen zur öffentlichen Forschung oder in Imagepflege. Der wissenschaftliche Fortschritt der Menschheit ist für ein Privatunternehmen nicht interessant.

Ein grosser Konzern kann es sich leisten, einen Lehrstuhl zu finanzieren, selbst wenn dieser ausser Imagegewinn nichts einbringt. Aber Syngenta wird kaum einen Lehrstuhl in Mediävistik, Novartis kaum einen in Glaziologie sponsern: Sponsoring beeinflusst die Agenda der Wissenschaft. Ganze Disziplinen sind für private Geldgeber kaum interessant, und innerhalb einer Disziplin werden Akzente gesetzt: Agrogentechnik findet leichter Industriepartner als die Entwicklung nachhaltiger Anbaumethoden, kommerziell ergiebiger als die Forschung gegen Malaria ist die Entwicklung kostspieliger Therapien gegen Zivilisationskrankheiten, und was diese angeht, verspricht wiederum die Erforschung der biochemischen Aspekte eher vermarktbare Resultate als eine Fokussierung auf psychosoziale Krankheitsursachen. Man höre, schreibt der stellvertretende FMH-Generalsekretär Hanspeter Kuhn, «seit Jahren hinter vorgehaltener Hand, dass der schwere Stand der Allgemeinen Inneren Medizin in den grossen Spitälern gegenüber ihren früheren Subspezialitäten nicht nur, aber auch damit zusammenhängen dürfte, dass die Spezialgebiete mehr private Forschungsgelder anziehen». Der Forschungs-Prorektor der Uni Zürich, Alexander Borbély, sagt auf die Frage der WOZ, ob kommerziell uninteressante Fächer nicht unter die Räder kämen: «Falls keine ausreichenden staatlichen Mittel für die Forschung zur Verfügung gestellt werden, ist das nicht grundsätzlich auszuschliessen.»

Eine Disziplin, die das Zeug hat, sich in der Industrie unbeliebt zu machen, ist die Toxikologie. So sorgten Studien der Universität Zürich über die Giftigkeit von Nanopartikeln in Sonnenschutzmitteln weltweit für Aufsehen - und für Ärger bei der Kosmetikindustrie. Die unabhängige Humantoxikologie leidet unter Schwindsucht. 2001 wurde das Toxikologische Institut in Schwerzenbach geschlossen - die Schliessung wurde «relativ schnell umgesetzt, weil Zweifel im Zusammenhang mit Interessenkonflikten gegenüber einer leitenden Persönlichkeit aufgekommen waren». 2002 reichte Nationalrätin Maya Graf (Grüne, Baselland) eine Motion ein, in der sie feststellte, dass 96 Prozent aller Human- und Säugetiertoxikologen in der Industrie arbeiteten. Es gab damals drei Lehrstühle dieses Fachs an den Universitäten: zwei in Zürich und einen in Lausanne. Letzterer ist seit September 2005 vakant; an der Uni Zürich arbeiten heute ein Toxikologe an der Medizinischen und zwei an der Veterinärmedizinischen Fakultät.

Der Bundesrat antwortete auf die Motion Graf, die Universitätskonferenz habe ein Gesuch zur Schaffung eines Toxikologie-Netzwerks aus finanziellen Gründen abgelehnt. Ein aufgrund der Motion in Auftrag gegebener Bericht über den Bedarf nach toxikologischer Forschung, Lehre und Beratung soll 2006 erscheinen.

Wer hat, dem wird gegeben

Dass Unternehmen Geld verdienen wollen, kann man ihnen nicht vorwerfen. Umso wichtiger wäre es aber, dass die öffentliche Forschung ihre Finanzierung komplementär dazu ausrichtet, statt noch einmal zu fördern, was schon von der Wirtschaft nachgefragt wird.

Das Universitätsförderungsgesetz von 1999 brachte einen «Wechsel von der bisherigen aufwandorientierten zu einer vermehrt leistungsorientierten Bemessung der Grundbeiträge». Das bedeutet unter anderem, dass mehr Bundesgelder erhält, wer erfolgreich Drittmittel einwirbt. Wer hat, dem wird gegeben.

Wenn Universitäten dazu angehalten sind, ihre Aufgabe vermehrt unternehmerisch zu verstehen und miteinander um private Gelder zu konkurrieren, so werden sie kaum auf eine Agenda setzen, welche die privatwirtschaftliche Gewichtung ergänzt. Zum Beispiel Basel: 2004 und 2005 änderte die Uni ihr Fächerangebot. Zu den KritikerInnen dieses Entscheids gehörten auch solche, die die Notwendigkeit einer stärkeren Spezialisierung der Schweizer Hochschulen befürworten. Sie bemängelten, dass Basel den Umbau nicht mit anderen Hochschulen koordinierte - und Rosinen pickte. Gekürzt wurden in Basel unter anderem die Musikwissenschaft, Mathematik, Kernphysik, Pflanzenbiologie, gestrichen die Fächer Slawistik und Astronomie. Gestärkt wurden die für Sponsoren attraktiven Life Sciences sowie Soziologie und Medienwissenschaften, die, bei tiefen Infrastrukturkosten, dank hohen Studierendenzahlen hohe Pro-Kopf-Bundesbeiträge einbringen.

Die Universitäten freuen sich, wenn sie mehr Geld von Privaten erhalten. Das ist aber nicht ungefährlich: Hans Widmer (SP, Luzern) präsidierte die nationalrätliche Wissenschaftskommission, als das geltende Universitätsgesetz beraten wurde (1999). Er sagt gegenüber der WOZ, es sei damals unter den PolitikerInnen die Idee zu vernehmen gewesen: «Wenn die Unis mehr Geld von Privaten annehmen dürfen, müssen wir selber weniger zahlen ...»

Es geht auch anders

Die Vereinnahmung der Wissenschaft durch die Wirtschaft ist keine unabänderliche Tatsache. Es gibt Alternativen. Einen Weg weist die Open-Source-Bewegung für freie Software. Aufgenommen haben diese Idee Agro-BiotechnologInnen, die sich über den Einfluss weniger Firmen in diesem Gebiet sorgen und die Technologie ohne den Umweg über die Konzerne nutzbar machen wollen. Sie haben die Biology Open Source Initiative gegründet. Die in der Consultative Group for International Agricultural Research zusammengeschlossenen Forschungsstationen unterhalten Genbanken, die weltweit allen ForscherInnen offen stehen, sofern diese darauf verzichten, ihre mit Hilfe dieser Genbanken gewonnenen Erkenntnisse und Entwicklungen zu patentieren. In den USA, Grossbritannien, Frankreich und Italien ist mit Nofreelunch.org eine Bewegung entstanden, die sich gegen die Einflussnahme der Industrie auf die medizinischen Wissenschaften wehrt.

Gewiss: Auch öffentliches Geld ist nicht interessenfrei. Das zeigt sich wieder in den USA, wo die Regierung Bush Forschungsberichte zur Klimaerwärmung zensurierte und Angestellten von Bundesforschungsanstalten einen Maulkorb verpasste. Die Schweiz erlebte in den Jahren 2004 und 2005, wie der Bund ein von ihm lanciertes Forschungsprojekt, das Programm Evaluation Komplementärmedizin, zu behindern begann, als sich abzeichnete, dass die Resultate nicht opportun sein würden.

Aber letztlich ist eine öffentliche Geldvergabe in einer Demokratie doch sehr viel transparenter als eine private. Und deshalb gibt es, neben strengen Reglementen, neben der Pflicht zur Offenlegung von Interessenverbindungen und einer Kontrolle derselben, nur einen Weg, die Unabhängigkeit der Forschung zu sichern: Geld, viel Geld, das von der öffentlichen Hand demokratisch und transparent vergeben wird. Dieser Weg dürfte die Gesellschaft kurzfristig teuer, langfristig aber am wenigsten teuer zu stehen kommen.

Diese Recherche wurde ermöglicht durch einen finanziellen Beitrag des Schweizerischen Klubs für Wissenschaftsjournalisten. www.science-journalism.ch.

Literatur:

Marcia Angell: «Der Pharma-Bluff. Wie innovativ die Pillenindustrie wirklich ist». Kompart Verlag. Bonn 2005. 288 Seiten. Circa 40 Franken.

Derek Bok: «Universities in the Marketplace. The Commercialization of Higher Education». Princeton University Press. Princeton 2003. 233 Seiten. Circa 38 Franken.

Sheldon Krimsky: «Science in the Private Interest. Has the Lure of Profits Corrupted Biomedical Research?» Lanham 2003. 247 Seiten. Circa 40 Franken.

Helga Nowotny et al.: «The Public Nature of Science under Assault. Politics, Markets, Science and the Law». Springer Verlag. Berlin/Heidelberg 2005. 148 Seiten. 91 Franken.