Atomkraftwerke: Die radioaktive Abluftfahne von Mühleberg

Nr. 18 –

Am 18. Mai stimmen die BernerInnen darüber ab, ob das AKW Mühleberg bald abgeschaltet wird. Sie wissen bis heute nicht, wie viel radioaktive Stoffe das AKW in die Luft ablässt. Die zuständige Behörde rückt die Daten nicht heraus, obwohl der Öffentlichkeitsbeauftragte darauf drängt.

Seit bald drei Jahren versucht Marco Bähler herauszufinden, wie viel radioaktive Edelgase während der Revision aus dem AKW Mühleberg entweichen. Der Eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte befand Ende Februar, es handle sich bei diesen Messwerten um öffentliche Daten, die publiziert werden sollten. Doch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) kümmert das nicht.

Erklärung für Leukämiehäufung?

Am Anfang stand die deutsche Kinderkrebsstudie: 2007 hatten WissenschaftlerInnen festgestellt, dass im Umfeld von Atomanlagen kleine Kinder überdurchschnittlich häufig an Leukämie erkrankten. Die Internationalen ÄrztInnen für die Verhütung eines Atomkriegs (IPPNW) vermuteten, dies könnte damit zusammenhängen, dass während der AKW-Revision beachtliche Mengen an radioaktiven Stoffen freigesetzt würden. Für die Revisionsarbeiten muss der Deckel des Reaktors geöffnet werden. Die radioaktiven Edelgase, die sich im Reaktor angesammelt haben und nicht herausgefiltert werden, entweichen in diesem Moment in die Umgebung.

Die IPPNW verlangte danach von mehreren Atomkraftwerken die Abluftdaten. Und bekam sie. Der Wissenschaftler Alfred Körblein wertete insbesondere jene des AKWs Grundremmingen aus: «Die Daten zeigen, dass radioaktive Emissionen auf einen kurzen Zeitraum während der Brennelementewechsel konzentriert sind.» Körblein schreibt, durch diese kurzen Belastungsspitzen liesse sich die erhöhte Leukämierate erklären. Die Betreiber publizierten aber nie diese Spitzen, sondern «Mittelwerte, die immer kleiner sind als die Tagesspitzenwerte», monierte die IPPNW.

Daten im Zehnminutentakt

Im Sommer 2012 will Marco Bähler herausfinden, wie das in der Schweiz aussieht. Im August steht jeweils die Revision im AKW Mühleberg an. Der exakte Termin wird nicht öffentlich angekündigt. Da aber das temporär angestellte Revisionspersonal in der Umgebung des AKWs einquartiert ist, lässt sich der Revisionsbeginn eruieren.

Bähler nimmt sich auf dem Hügel neben dem AKW ein Zimmer und mietet ein Motorrad. Zudem hat er bei Meteo Schweiz ein Abonnement gelöst, das ihm detaillierte Winddaten liefert. Bähler kennt sich mit Strahlenmessgeräten aus, arbeitet er doch als Physikassistent zweier Gymnasien und beschäftigt sich schon seit Jahren mit Strahlenmessungen. Mit dabei hat er sehr sensible, mobile Messgeräte. Und mithilfe der Winddaten berechnet er, wo die Abluftfahne entlanggeweht werden dürfte, und stellt an exponierten Orten Luftfiltergeräte auf.

Mit dem Motorrad fährt er mehrmals in die Abluftfahne hinein und registriert markant erhöhte Werte. Unmittelbar beim AKW kann er eine Beta-Luftaktivität messen, die das 250-Fache des Normalwerts beträgt – es sind also 250-mal so viele radioaktive Stoffe in der Luft, die Betastrahlen abgeben. Am folgenden Tag misst er sechs Kilometer von der Anlage entfernt Werte, die um das 50-Fache erhöht sind.

Bähler wendet sich in der Folge ans Bundesamt für Gesundheit (BAG) sowie ans Ensi und möchte die offiziell gemessenen Daten einsehen. Das BAG schreibt ihm, das Ensi sammle die Daten. Noch im August fragt Bähler an einer Veranstaltung am Ensi-Hauptsitz in Brugg einen Mitarbeiter nach den Daten. Dieser zeigt ihm im Keller den Computer, an den die Schweizer AKWs ihre Abluftdaten im Zehnminutentakt übermitteln.

Bähler stellt ein Gesuch, um die Daten, die während der Mühleberg-Revison anfielen, zu bekommen – umsonst. Das Ensi teilt ihm mit, sie lägen nicht in einer Form vor, aus der man ein Dokument erstellen könne. Also wendet sich Bähler an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Laut dem Öffentlichkeitsgesetz müssen die Bundesbehörden alle verfügbaren Informationen öffentlich machen – sofern nicht explizit Gründe wie Persönlichkeitsschutz oder Geschäftsgeheimnisse dagegensprechen.

Das schwarze Reglement

Danach beginnt eine endlose Odyssee. Das Ensi argumentiert, laut dem Anpa-Reglement (Anpa steht für Anlageparameter) würden die Werke die Abluftdaten freiwillig übermitteln, deshalb könne es sie nicht herausgeben. Das Ensi habe sich auch zur Geheimhaltung verpflichtet. Im Übrigen würden die Daten nur dreissig Tage aufbewahrt.

Bähler fordert das Anpa-Reglement an, weil daraus abzulesen sein dürfte, wie und was genau gemessen wird. Er muss fünfzig Franken bezahlen und erhält einen Auszug, der mehrheitlich schwarz eingefärbt ist. Er verlangt das gesamte Papier. Das Ensi teilt ihm mit, er bekomme es, wenn er 1700 Franken bezahle – was er dann unter Kostenbeteiligung des WOZ-Recherchierfonds auch tut. Bähler erhält das ganze Reglement, doch fünf der acht Seiten sind praktisch schwarz.

Und so geht es weiter. Am Ende hat Bähler drei Varianten dieses Reglements, alle mehrheitlich geschwärzt – brauchbare Daten hat er noch immer keine. Im November 2012 publiziert das Ensi Emissionsdaten der AKWs aus dem vorangegangenen Jahr. Darin sind allerdings keine Emissionsspitzen auszumachen, weil die Messwerte komprimiert dargestellt sind.

Im Januar 2013 kommt es im AKW Mühleberg zu einer Schnellabschaltung. Marco Bähler möchte wissen, wie viel radioaktive Stoffe an die Luft abgegeben wurden, und verlangt beim Ensi den Monatsbericht. Das Ensi schreibt ihm, er könne ihn haben, wenn er 3400 Franken bezahle. Bähler ist das zu teuer, da er vermutet, wieder nur geschwärzte Seiten zu erhalten.

Ebenfalls im Frühjahr 2013 verlangt er vorsorglich die Daten, die bei der Mühleberg-Revision im August anfallen werden. Das Ensi will sich nicht darauf einlassen, doch der EDÖB mahnt das Ensi, die Daten aufzubewahren, bis das Verfahren abgeschlossen sei.

Kurz bevor die Revision beginnt, macht sich Bähler erneut auf. Er mietet sich wieder in der Gegend ein, platziert seine Messgeräte und ist noch besser ausgerüstet. Diesmal misst er aber nur gering erhöhte Werte.

Im Februar 2014 hat nun der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes seine Empfehlung abgegeben: Bei den sogenannten Emi-Daten handle es sich «um dokumentierte Messwerte der laufenden Entsorgung radioaktiver Abfälle eines Kernkraftwerkes via Luft und Wasser». Diese Angaben würden gesetzlich geregelt, also würden diese Daten «nicht freiwillig» ans Ensi geliefert. Reine Messdaten könnten «an sich kein Geschäftsgeheimnis darstellen». Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, «inwiefern eine reine Messgrösse, welche lediglich einen Ist-Zustand beschreibt» zu einem «Risiko von Wettbewerbsverzerrungen zwischen verschiedenen Kraftwerksbetreibern» führen könne. Abgesehen davon habe es das Ensi versäumt darzulegen, worin die Verletzung des Geschäftsgeheimnisses bestehe. Der Öffentlichkeitsbeauftragte stellt ausserdem fest, dass die erfolgten Einschwärzungen «praktisch durchwegs nicht nachvollziehbar» seien, weshalb er «zum Schluss kommt, dass das Betriebsreglement uneingeschränkt an den Antragsteller herauszugeben ist».

Teure Klage

Der EDÖB empfiehlt, das Ensi solle Bähler sowohl die Daten für Mühleberg wie auch die für Leibstadt geben. Das Ensi geht darauf aber nicht ein. Die Empfehlung des EDÖB ist nämlich juristisch nicht bindend.

Bei den AKW-Betreibern wird Bähler auch nicht weiterkommen. Das Energieunternehmen BKW, das Mühleberg betreibt, stellt sich ebenfalls auf den Standpunkt, es liefere die Detaildaten freiwillig ans Ensi, wie ein BKW-Pressesprecher der WOZ mitteilt. Die BKW fühle sich deshalb nicht verpflichtet, die Daten öffentlich zu machen.

Marco Bähler bleibt also nichts anderes übrig, als die Herausgabe der Daten vor dem Bundesverwaltungsgericht einzuklagen. Ob er das tun wird, ist ungewiss. Das Verfahren könnte zwischen 10 000 und 20 000 Franken kosten. Und er bekäme nur die konkret geforderten Daten. Um die gefährlichen extremen Spitzenwerte zu finden, bräuchte er aber grundsätzlich freien Zugang zu allen Abluftdaten des ganzen Jahrs.

Korrigendum von 8. Mai 2014

Im Artikel war zu lesen, die Konzentration radioaktiver Stoffe in der Abluftfahne sei während der jährlichen Revision des AKWs Mühleberg um das 250- beziehungsweise 50-Fache über dem Normalpegel gewesen.

Das ist nicht korrekt, denn die Konzentration radioaktiver Stoffe war am Morgen des 7. August 2012 auf dem Horn – in der Nähe des Atomkraftwerks – kurzzeitig millionenfach höher als normalerweise. Am Nachmittag des 8. August konnte Marco Bähler in Biberen-Wanneren (sechs Kilometer vom Werk entfernt) noch 100 000 Mal höhere Werte in der Luft feststellen – mit einem am Paul Scherrer Institut gut bekannten und geprüften Gerät. Die luftgetragenen Aktivitäten nahmen dann im weiteren Verlauf der ersten Revisionswoche bis zur Unmessbarkeit ab.

Nachtrag vom 14. Mai 2014 : Marco Bähler geht vor Bundesverwaltungsgericht

Es ist ein Paradebeispiel für Desinformation, wie die Betreiber des AKWs Mühleberg und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi versuchen, Messdaten zu radioaktiven Abgaben unter Verschluss zu halten. Der Strahlenschutzsachverständige Marco Bähler hatte zwar vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten die Bestätigung erhalten, dass er gemäss Öffentlichkeitsgesetz ein Recht auf die Einsicht in die Daten hat. Dennoch wies das Ensi sein Begehren erneut ab. Nun hat Bähler beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht.

Wie brisant die Veröffentlichung der Daten sein könnte, zeigen Bählers eigene Messungen während der Revisionsarbeiten im AKW Mühleberg im August 2012: Am 7. August stellte er nahe beim AKW kurzzeitig bis zu millionenfach erhöhte Luftaktivitäten fest, am Tag danach sechs Kilometer von der Anlage entfernt noch immer hunderttausendfach erhöhte Spitzen. FachärztInnen vermuten, dass in einer derart hohen kurzzeitigen radioaktiven Emission der Grund für die erhöhte Leukämierate bei Kindern im Umfeld von Atomanlagen liegt.

Dieses Wochenende stimmen die BernerInnen darüber ab, ob das AKW Mühleberg bald abgeschaltet wird. Auf die Frage, wann er denke, Einsicht in die Daten zu erhalten, meint Bähler: «Wenn es gut geht, in einem halben Jahr; man weiss nicht, welche Hasen das Ensi noch aus dem Hut zaubert.»

Adrian Riklin

Nachtrag vom 17. Dezember 2015 : Leibstadt-Informationspflicht vor Gericht

Im November entschied das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), das AKW Leibstadt müsse publizieren, wie viel radioaktive Stoffe es über den Kamin rauslässt. Die Betriebsleitung von Leibstadt hat nun beim Bundesverwaltungsgericht dagegen rekurriert. Sie argumentiert, es gebe keine Rechtsgrundlage, die sie verpflichte, diese Daten herauszugeben.

Das AKW Leibstadt gehört den grossen Schweizer Energieunternehmen Axpo, Alpiq und BKW. Deshalb handelt es sich auch um einen Pilotentscheid: Wenn Leibstadt die Daten publizieren muss, dann müssen auch die AKWs Mühleberg, Beznau und Gösgen ihre Abluftdaten öffentlich zugänglich machen.

Die Auseinandersetzung dauert schon über drei Jahre. Das Ensi wollte die Daten selber nie publizieren. Dann befand aber der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), es handle sich um Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssten. Im November lenkte das Ensi dann ein und verlangte seinerseits, Leibstadt müsse die Abgabewerte herausrücken.

Wenn das Gericht im Sinn des EDÖB und des Ensi entscheidet, könnte die Öffentlichkeit künftig vermutlich auch erfahren, wie viel radioaktive Stoffe über das Abwasser in die Aare respektive den Rhein gelangen.

Susan Boos

Recherchierfonds

Dieser Artikel wurde ermöglicht durch den Recherchierfonds des Fördervereins ProWOZ. Dieser Fonds unterstützt Recherchen und Reportagen, die die finanziellen Möglichkeiten der WOZ übersteigen. Er speist sich aus Spenden der WOZ-Leser:innen.

Förderverein ProWOZ unterstützen