Radioaktive Abluft: Wissen, was aus dem AKW gepustet wird

Nr. 48 –

Geht doch, liebes Ensi. Die Öffentlichkeit darf nun doch erfahren, wie viel radioaktives Jod oder radioaktive Gase aus den Kaminen der AKWs geblasen werden.

Der Disput beginnt vor über drei Jahren: Der Strahlenschutzsachverständige Marco Bähler will als fachkundige Privatperson vom Eidgenössischen Nuklearinspektorat (Ensi) wissen, was aus dem Kamin des AKWs Mühleberg kommt (siehe WOZ Nr. 18/2014 ). Das Ensi teilt ihm mit, es könne ihm die Daten nicht geben, weil die AKW-Betreiber dem Ensi die Informationen freiwillig übermitteln würden. Zudem würden die Daten nach dreissig Tagen gelöscht.

Bähler will das nicht akzeptieren und rekurriert beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragen (EDÖB), der auch dafür zuständig ist, behördliche Informationen öffentlich zugänglich zu machen. Für Bähler entstehen hohe Kosten, er bekommt vom EDÖB immer wieder recht, doch die Daten bekommt er nicht. Greenpeace unterstützt ihn und stellt ein ähnliches Begehren für das AKW Leibstadt (KKL).

Der EDÖB findet erneut, die Leute hätten ein Recht zu wissen, was aus den AKWs kommt, und empfiehlt im Oktober, das Ensi solle die Daten «aktiv» publizieren. Das Ensi lenkt ein und schreibt Anfang November ans KKL: «An der früher vom Ensi vertretenen Ansicht, dass die Daten dem Ensi freiwillig übermittelt würden (…), kann nicht festgehalten werden.» Was von Anfang an logisch erschien, ist nun also auch beim Ensi angekommen – immerhin.

Noch ist die Sache aber nicht ausgestanden. Das KKL hat bis Anfang Dezember Zeit, dagegen zu rekurrieren. Ob das geschieht, konnte die Mediensprecherin noch nicht sagen.

Marco Bähler ist noch nicht zufrieden mit dem Entscheid: Er hätte die Daten gerne sofort und kontinuierlich – das Ensi will sie nur monatlich gebündelt auf der Website aufschalten. Bähler fürchtet, die Daten würden redigiert und aufgehübscht. Er möchte sie umgehend, damit man sofort sieht, wenn radioaktive Stoffe entweichen. Doch das bekäme man nur, wenn der Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen würde. Das kostet. Fortsetzung folgt.

Nachtrag vom 17. Dezember 2015 : Leibstadt-Informationspflicht vor Gericht

Im November entschied das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), das AKW Leibstadt müsse publizieren, wie viel radioaktive Stoffe es über den Kamin rauslässt. Die Betriebsleitung von Leibstadt hat nun beim Bundesverwaltungsgericht dagegen rekurriert. Sie argumentiert, es gebe keine Rechtsgrundlage, die sie verpflichte, diese Daten herauszugeben.

Das AKW Leibstadt gehört den grossen Schweizer Energieunternehmen Axpo, Alpiq und BKW. Deshalb handelt es sich auch um einen Pilotentscheid: Wenn Leibstadt die Daten publizieren muss, dann müssen auch die AKWs Mühleberg, Beznau und Gösgen ihre Abluftdaten öffentlich zugänglich machen.

Die Auseinandersetzung dauert schon über drei Jahre. Das Ensi wollte die Daten selber nie publizieren. Dann befand aber der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), es handle sich um Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssten. Im November lenkte das Ensi dann ein und verlangte seinerseits, Leibstadt müsse die Abgabewerte herausrücken.

Wenn das Gericht im Sinn des EDÖB und des Ensi entscheidet, könnte die Öffentlichkeit künftig vermutlich auch erfahren, wie viel radioaktive Stoffe über das Abwasser in die Aare respektive den Rhein gelangen.

Susan Boos