Und Ausserdem: 1. Mai: Polizeiliche Freiheitsentziehung

Nr. 18 –

Als die Polizei zuschlug, befanden sich über 500 Personen auf dem Zürcher Helvetiaplatz. Das war am Nachmittag des 1. Mai vor drei Jahren. Die Polizei kesselte sie – bevor sich die gefürchtete «Nachdemo» auch nur im Ansatz bildete – präventiv ein, fesselte sie mit Kabelbindern, transportierte sie in Kastenwagen auf die Kaserne in die eigens eingerichtete Haftstrasse und entliess sie teilweise erst sechs Stunden später wieder mit einem 24-stündigen Rayonverbot für die Innenstadt. Ein Vergehen konnte den Verhafteten nicht nachgewiesen werden. Heute, drei Jahre später, ist immer noch nicht klar, ob das Vorgehen der Polizei rechtmässig war.

Ein Dutzend Betroffene gründete damals ein Rekurskollektiv. Sie legten Beschwerde ein und verfolgten sie hartnäckig durch die Instanzen, die diese zunächst ablehnten. Das ist nicht weiter erstaunlich, gibt es doch in der Schweiz keine unabhängige Kontrollinstanz für polizeiliches Fehlverhalten.

Im Januar dieses Jahres entschied nun aber das Bundesgericht, dass die Einkesselung und der «Aufenthalt» in der Kaserne insgesamt als Freiheitsentziehung einzustufen seien. Es überwies den Fall an das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Zürich, das nun Zweck und Rechtmässigkeit jeder einzelnen Massnahme überprüfen muss. Der Rechtsanwalt des Rekurskollektivs, Viktor Györffy, zeigt sich zuversichtlich: «Nach dem Bundesgerichtsurteil ist die ganze Aktion juristisch nicht mehr zu retten.»

Die Polizei argumentiert, sie habe die 546 Leute auf die Kaserne verbracht, um deren Identität zu überprüfen. Effektiv ging es aber von Anfang an darum, gegen die Eingekesselten ein Rayonverbot zu verfügen. Dafür darf die Polizei keine Freiheitsentziehung vornehmen.

Stützt das Zwangsmassnahmengericht das Urteil des Bundesgerichts, bedeutet das zwar nicht das Ende von Kesseln, Haftstrassen und willkürlichen Wegweisungen. Aber es wäre ein Zeichen gesetzt, dass sich auch die Polizei an rechtsstaatliche Prinzipien halten muss. Und auch, dass es sich lohnen kann, sich gegen polizeiliche Willkür zu wehren.