Schwarze Listen: Wer nicht zahlt, muss liegen bleiben

Nr. 28 –

Immer mehr Kantone erfassen säumige PrämienzahlerInnen auf schwarzen Listen. Die Betroffenen sollen nur noch in Notfällen medizinisch behandelt werden. Das schafft nicht nur ethische Probleme, sondern wird die Kantone auch mehr kosten.

Mit der Einführung eines neuen Artikels im Krankenversicherungsgesetz im Jahr 2006 konnten Krankenkassen bei säumigen PrämienzahlerInnen eigenmächtig einen Stopp der medizinischen Leistungen verhängen. Seit dem 1. Januar 2012, mit der Revision des Artikels, ist das nicht mehr möglich.

Neu haben nun die Kantone, die seither 85 Prozent der Ausstände übernehmen müssen, die Möglichkeit, Personen, die ihre Prämien trotz Betreibung nicht bezahlt haben, auf einer «schwarzen Liste» zu erfassen – mit der Konsequenz, dass diese nur noch in Notfällen medizinisch behandelt werden müssen. Dann also, wenn ohne sofortige Behandlung erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod zu befürchten sind.

Zwar gilt die Gesetzesänderung gemäss Bundesamt für Gesundheit nur für zahlungsunwillige Personen, die eigentlich zahlungsfähig wären. Der Wortlaut des Gesetzestexts selbst aber schliesst nicht aus, alle Personen, bei denen es zu einer Betreibung kommt, auf einer schwarzen Liste zu erfassen.

Ein unklarer Gesetzestext

Unglücklicherweise lässt sich der medizinische Notfall gesetzlich nicht hinreichend definieren. Die massive Beschränkung des Versicherungsschutzes führt deshalb zwangsläufig zu Diskussionen zwischen den involvierten Parteien. Zum Beispiel: Wer definiert, ob es sich um einen Notfall handelt? Kann eine Ärztin daran gehindert werden, jemanden zu behandeln, weil es sich dabei nicht eindeutig um einen Notfall handelt? Wenn sie die Patientin trotzdem behandelt: Wird sie dafür bestraft, indem sie kein Geld bekommt? Und: Welche Folgen hat das langfristig, wenn in «Nicht-Notfällen» die Behandlung unterlassen wird, obwohl sie zur Wiedererlangung oder Verbesserung der Arbeitsfähigkeit nötig wäre? PatientInnenorganisationen befürchten insbesondere, dass es vermehrt dazu kommt, dass chronisch Kranke nicht mehr hinreichend mit Medikamenten versorgt werden.

Trotz all der Einwände haben jetzt nach den Kantonen Thurgau, Solothurn, Luzern, Zug, Tessin und Schaffhausen auch der Aargau und Graubünden neuestens solche Listen eingeführt. Wie in den anderen Kantonen haben die SVP und die FDP auch hier entsprechende Motionen durchsetzen können.

Wer nun aber glaubt, dass es sich dabei um Sparmassnahmen handeln würde, irrt: Zu gross ist dafür der technische und personelle Aufwand. Im Kanton Luzern zum Beispiel sind nach der Einführung in nur zwei Monaten rund fünftausend Personen gemeldet worden. Da es schwer ist, die Listen tagesaktuell zu halten, besteht die Gefahr, dass auch Personen, die ihre Prämien inzwischen bezahlt haben, weiter auf der Liste geführt werden – obwohl sie ein Recht darauf hätten, unverzüglich von der Liste gestrichen zu werden.

Auch für die Krankenkassen, die gesetzlich verpflichtet sind, säumige Versicherte zu mahnen, zu betreiben und schliesslich dem Kanton zu melden, bedeuten die Listen einen erheblichen zusätzlichen Aufwand – einige Versicherungen sind deshalb gegen die Einführung solcher Listen. Noch grösser ist die Belastung allerdings für das medizinische Personal, das vor jeder Behandlung die Liste konsultieren muss, um entscheiden zu können, ob der Patient oder die Patientin behandelt werden darf.

Kompliziertes Nullsummenspiel

Im Aargau, wo die Liste in diesem Monat eingeführt wird, kann sich die dafür zuständige Stelle auf eine Sisyphusarbeit gefasst machen: Allein im Jahr 2012 haben die Krankenkassen im Aargau rund 30 000 Betreibungsbegehren eingeleitet, und zwar über insgesamt 38 Millionen Franken. Davon wurden rund 7 Millionen Franken als Verlust ausgewiesen. Zusammen mit den Betreibungskosten und den Verlustzinsen resultierten daraus Forderungen von knapp 10 Millionen Franken, von denen der Kanton gut 8 Millionen Franken übernehmen musste. Mit der schwarzen Liste, so rechnet die Regierung, soll es pro Jahr gerade mal 250 Betreibungen weniger geben. Dieser Einsparung von umgerechnet einer halben Million Franken steht ein grosser Aufwand gegenüber: Allein die Betreuung der Liste benötigt zwei Vollzeitstellen. Hinzu kommen Anfangsinvestitionen von rund einer halben Million Franken.

Im Kanton St. Gallen, wo die Liste Anfang 2015 eingeführt wird, hatte sich die Regierung aus Kostengründen lange gegen die Einführung dieses Instruments gewehrt. Erst vor kurzem hat sie ihren Widerstand aufgegeben. Anlass dazu gab eine Neubeurteilung, nach der die Kosten deutlich tiefer ausfallen, als diese bisher prognostiziert worden waren. Der Nutzen jedoch wird von der Regierung weiterhin skeptisch beurteilt.

Peter Altherr, Leiter des Amts für Gesundheitsversorgung: «Durch Softwareanpassungen in der Sozialversicherungsanstalt, dank der die Betreibungsmeldungen bereits seit Januar 2012 automatisch verarbeitet werden können, ist es wider Erwarten möglich, auch die technischen Anforderungen einer schwarzen Liste zu erfüllen.» Die jährlichen Betriebskosten für die Bearbeitung der voraussichtlich rund 10 000 Betreibungsmeldungen sollen daher statt 450 000 gerade noch 40 000 Franken betragen.

Auf die Frage nach dem Nutzen einer solchen Liste bleibt aber auch Altherr skeptisch: «Wenn denn die Liste etwas bewirken könnte, dann vielleicht, dass in Zukunft mehr Personen dem rechtzeitigen Bezahlen der Prämien eine grössere Beachtung schenken – und damit die eine oder andere Betreibung verhindert werden kann.»

Was im Klartext heisst: Schwarze Listen dienen als reine Droh- und Disziplinierungsmassnahmen.