Asylgesetz: Wie fair ist das?

Nr. 50 –

Asylverfahren sollen künftig in maximal 140 Tagen abgewickelt werden, so will es die im Herbst verabschiedete Revision des Asylgesetzes. Um dennoch ein faires Verfahren zu garantieren, soll den Asylsuchenden eine unentgeltliche Rechtsvertretung zur Seite gestellt werden. Wegen dieser «Gratisanwälte» bekämpft die SVP das Gesetz per Referendum. Tatsächlich gäbe es triftige Gründe, auch von links her Kritik an der Revision zu üben. Und zwar nicht, weil die AnwältInnen «gratis» sind, sondern weil ihre Unabhängigkeit mehr als fraglich ist. Menschenrechtsorganisationen machen schon seit längerem auf diesen Punkt aufmerksam.

Ein Rechtsgutachten, das die Demokratischen JuristInnen Schweiz (DJS) bei der Luzerner Migrationsrechtsprofessorin Martina Caroni in Auftrag gegeben haben, bestätigt nun die Befürchtungen. Caroni kritisiert unter anderem, dass die RechtsvertreterInnen mit einer Fallpauschale und nicht nach Aufwand entschädigt werden. Das sei mit dem Grundsatz der Unabhängigkeit nicht vereinbar. Ausserdem kann die Rechtsvertretung allein und ohne Rücksprache mit der Mandantin entscheiden, ob gegen einen Asylentscheid Beschwerde eingelegt wird oder nicht.

Ferner kritisiert das Gutachten die kurzen Rekursfristen. Im regulären Asylverfahren liegt diese noch bei dreissig Tagen, im revidierten Gesetz sind nur noch sieben Tage vorgesehen. Eine Woche also, um beispielsweise ein fehlendes Dokument in Eritrea aufzutreiben und einen gut begründeten Rekurs zu schreiben? Die Gutachterin bezeichnet diese Frist als ein «unzumutbares Hindernis des Zugangs zu einem Gericht». Von einem fairen Verfahren kann also keine Rede sein.

Gutachten abrufbar unter: www.djs-jds.ch.