Kommentar zum verlängerten Ausnahmezustand in Frankreich: Wenn das Parlament die Freiheitsrechte aushebelt

Nr. 7 –

Zwischen Ausnahmezustand und Polizeistaat: Die verschärften Notstandsgesetze in Frankreich können jede und jeden treffen. Präsident François Hollandes Politik wird immer unberechenbarer.

Vergangene Woche hat Frankreich den Ausnahmezustand um weitere drei Monate verlängert. Zusätzlich sollen die Notstandsgesetze verschärft werden: Die Polizei soll auch auf Bewaffnete schiessen dürfen, die nicht auf die PolizistInnen zielen, vorher aber getötet haben und bereit scheinen, es wieder zu tun. Die Nationalversammlung stimmte der von Staatschef François Hollande propagierten Verfassungsänderung zu, einerseits den Ausnahmezustand permanent in der Verfassung zu verankern, andererseits wegen Terrorismus verurteilten FranzösInnen die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Nun wird der Senat darüber entscheiden.

Mit ihrem Beschluss haben die Abgeordneten die Tausenden DemonstrantInnen ignoriert, die Ende Januar mit Sprechchören wie «Ausnahmezustand – Polizeistaat» gegen die Notstandsgesetze auf die Strasse gingen. Die französische nichtstaatliche Organisation Ligue des droits de l’Homme hat gegen den Ausnahmezustand geklagt. Justizministerin Christiane Taubira ist Ende Januar aus Protest gegen die geplante Ausbürgerung von verurteilten TerroristInnen zurückgetreten.

Je mehr sich der «état d’urgence» normalisiert, desto unberechenbarer wird Frankreichs Innenpolitik, denn der Ausnahmezustand ist das totalitäre Gesicht eines demokratischen Rechtsstaats. Damit werden die Freiheitsrechte per parlamentarischem Mehrheitsentscheid ausgehebelt. Die Sanktionen können alle betreffen, deren «Aktivitäten» als «gefährlich für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung» angesehen werden. Der Staat darf Ausgangssperren verhängen, Demonstrationen verbieten. Die Polizei kann ohne richterlichen Beschluss Wohnungen durchsuchen und Untersuchungshaft anordnen. Einzelpersonen dürfen elektronisch überwacht, ihre Identitätspapiere eingezogen werden. Die Notstandsgesetze, die eigentlich für Kriegssituationen gedacht waren, widersprechen partiell der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Regierung ist sich dessen bewusst und hat die EMRK bereits Ende letzten November teilweise ausser Kraft gesetzt.

Ist der Ausnahmezustand erst mal in die Verfassung integriert, ist dies kaum rückgängig zu machen. Bereits während des Klimagipfels im Dezember in Paris zeigte sich, wie die Notstandsgesetze unter dem Vorwand der Staatssicherheit instrumentalisiert und gegen unliebsame politische Gruppierungen verwendet werden können: Proteste gegen die Konferenz wurden verboten, besetzte Häuser durchsucht, UmweltaktivistInnen unter Hausarrest gestellt oder dazu verdonnert, sich bei der Polizei zu melden. Die Eingriffe in die Freiheitsrechte stehen in keinem Verhältnis zu den Ergebnissen: Von den rund 3300 Hausdurchsuchungen und den 400 Hausarresten führten nur fünf Fälle zu einem Ermittlungsverfahren wegen «Verdacht auf terroristische Aktivitäten».

Verlieren künftig französische «TerroristInnen» ihre Staatszugehörigkeit, werden NichtdoppelbürgerInnen de facto staatenlos. Frankreich hat das «Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit» von 1954 zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. So ist es weder rechtskräftig noch verbindlich.

Wer als TerroristIn gilt, ist juristisch umstritten. Denn Terrorismus ist nach internationalem Recht nicht eindeutig definiert. Das französische Antiterrorgesetz ist zudem schwammig formuliert: Eines Terrordelikts schuldig macht sich, wer «individuell» oder «kollektiv» etwas unternimmt, das zur «ernsten Störung der öffentlichen Ordnung durch Einschüchterung» führen kann. Wo beginnt das «individuelle» Stören durch Einschüchterung? Beim Aufruf zu Gewalt in sozialen Medien? Oder erst beim Amoklauf?

Ein Blick nach Spanien zeigt, wie schnell Menschen unter rigide Antiterrorgesetze fallen können. So wurden Anfang Februar zwei Puppenspieler, die am Karneval ein Theater vorführten, wegen «Verherrlichung des Terrorismus» angeklagt. Eine ihrer Puppen trug ein Plakat, auf dem «Hoch lebe Eta!» stand. Das gelte als Verherrlichung der baskischen Separatistengruppe, so die Behörden. Den beiden Verdächtigen wurden bis zum Prozess die Pässe entzogen, ihnen drohen bis zu viereinhalb Jahre Haft.

Frankreichs Premierminister Manuel Valls will den französischen Ausnahmezustand aufrechterhalten, «bis der IS vernichtet» sei. Auch wenn das dreissig Jahre dauere. Valls wird nicht müde zu betonen, dass, wer die Ursachen des Terrors zu verstehen versuche, diesen bereits ein wenig entschuldige. Wer aber 66 Millionen Menschen im «Krieg gegen den Terrorismus» unter Notstandsgesetze stellt, sollte zumindest über die Definition eines politisch so aufgeladenen Begriffs nachdenken.

Die Angst, bei den nächsten Wahlen nicht wiedergewählt zu werden, lässt den Präsidenten der sozialistischen Partei rechts regieren. Ob die Verfassungsänderung im Senat die erforderliche Dreifünftelmehrheit erhält, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Bis dahin dreht sich die Spirale weiter: Frankreich rüstet auf, «Terrorismus» wird nach US-amerikanischem Vorbild zum politischen Totschlagargument. Ob eine Ausbürgerung jemanden davon abhält, sich in die Luft zu sprengen, sei dahingestellt. Die Bevölkerung bezahlt für den Ausnahmezustand einen zu hohen Preis.