Arbeitsmigration: Die neuen Saisonniers

Nr. 12 –

Sie kommen auf der Suche nach Arbeit – und finden überall dort eine Stelle, wo die Löhne tief und die Anstellungen befristet sind: auf dem Bau, in der Landwirtschaft, im Gastgewerbe.

«Ich bin als gesunder Mann in die Schweiz gekommen. In dieser Verfassung kann ich nicht zurück»: Der Mazedonier Fadil Ramadani erlitt als Kurzaufenthalter einen Unfall.

Fadil Ramadani ist ein kleiner, drahtiger Mann mit grauem Haar und eingefallenen Augen. Der 54-jährige Mazedonier hatte lange als Strassenbauer in Norditalien gearbeitet und besitzt mittlerweile den italienischen Pass. Als seine Firma pleiteging, kam Ramadani im Sommer 2014 in die Schweiz. Er meldete sich beim solothurnischen Temporärbüro iJobs AG, das ihn als Kurzaufenthalter auf verschiedene Baustellen vermittelte.

Im November 2014, kurz vor Beginn der Winterhochsaison, arbeitete Ramadani im Berner Oberland. Bereits in der zweiten Arbeitswoche geschah ein Unfall: Ramadani wurde von einem Gabelstapler angefahren. Dessen Lenker war, ohne viel zu sehen, rückwärtsgefahren (in angetrunkenem Zustand, wie die Polizei später ermittelte) – und erwischte Ramadani von hinten. Dieser stürzte vornüber auf seine rechte Gesichtshälfte, verlor das Bewusstsein und musste mit der Rega ins Spital nach Lausanne geflogen werden: ein klassischer Fall für die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva).

Vom Spital in die Nothilfe

Doch bis die Suva alle Unterlagen geprüft hatte und die ersten Taggelder auszahlte, vergingen fast drei Wochen. Währenddessen sprang der Sozialdienst Saanenland ein, half Ramadani bei der Suche nach einem Zimmer und schoss ihm knapp 125 Franken Nothilfe pro Woche vor. Kurz nachdem das dringend benötigte Suva-Geld eintraf, befand Ramadanis damaliger Arzt, er sei nicht länger arbeitsunfähig. Was aber nicht heisst, dass er wieder in seinem erlernten Beruf arbeiten konnte. Ramadanis aktueller Arzt hat auf diese Woche hin eine Neubeurteilung angeordnet: Am 23. März soll abgeklärt werden, ob Ramadanis chronische Kopfschmerzen und seine psychischen Probleme eben doch Folgen des Unfalls sind.

Bis zum Untersuchungstermin in diesen Tagen ist fast ein Jahr vergangen, während dessen sich Ramadani eher unter als am Existenzminimum durchschlägt. Zwar bezahlt der Sozialdienst die Miete für ein bescheidenes Zimmer sowie die Krankenversicherung. Ansonsten muss Ramadani mit etwa 500 Franken durch den Monat kommen – und davon Essen, Zugbillette, Kleider bezahlen. Die übliche Unterstützung durch die Sozialhilfe liegt für eine Einzelperson bei knapp 1000 Franken im Monat. Doch KurzaufenthalterInnen erhalten im Kanton Bern nur eine «eingeschränkte Sozialhilfe», sobald ihre Aufenthaltsbewilligung ausgelaufen ist. Andere Kantone gehen gar noch strenger vor: Viele kürzen ihre Unterstützung – neben Unterkunft und Krankenkassenprämie – auf eine Nothilfe von etwa 300 Franken im Monat.

Ramadani versteht noch immer nicht, wie ihm das passieren konnte. «Ich bin als gesunder Mann in die Schweiz gekommen», sagt er. «In dieser Verfassung kann ich nicht zurück nach Italien. Wovon soll ich denn dort leben?» Wegen seiner angeschlagenen Gesundheit wurde bis jetzt noch nicht definitiv über eine Ausweisung entschieden. Im schlimmsten Fall muss Ramadani zurück nach Italien, bevor die Suva über eine allfällige Rente entschieden hat. In seinem Zustand aber stünde der Arbeiter in Italien ohne Existenzgrundlage da.

Angst als ständige Begleiterin

Verena Della Picca arbeitet für die noch junge Gewerkschaft Basis 21 (siehe WOZ Nr. 40/2015 ). Zu deren Mitgliedern zählen überwiegend ArbeiterInnen mit Migrationshintergrund. Della Picca kennt verschiedene Fälle von KurzaufenthalterInnen, deren schwache Stellung ausgenutzt wird. «Die L-Bewilligung unterscheidet sich in der Praxis kaum vom früheren Saisonnierstatut», sagt Della Picca. «Zwar haben die Kurzaufenthalter Anspruch auf Familiennachzug und sind geografisch und beruflich weniger eingeschränkt als noch vor 2002. Aber ihre Bewilligung können sie nur mit einem neuen Arbeitsvertrag verlängern oder erneuern. Und um diesen müssen sie jedes Mal zittern» (vgl. «Familiennachzug praktisch unmöglich» im Anschluss an diesen Text).

So lassen sich KurzaufenthalterInnen oft zu prekären Löhnen anstellen und wehren sich kaum – aus Angst, den Job zu verlie ren, keine neue Arbeit zu finden und damit die Schweiz verlassen zu müssen. Ausserdem reichen ein paar Monate oft nicht aus, um die Meldevorschriften, Versicherungsansprüche und Sozialabgaben des Schweizer Arbeits- und Sozialsystems kennenzulernen. «So wissen viele KurzaufenthalterInnen nicht, dass ihnen bei einer Rückkehr in ihre Heimatländer die Vorsorgegelder aus der zweiten Säule zustehen», sagt Della Picca.

Hinzu kommen Sprachprobleme und unterschiedliche Mentalitäten. Ramadani spricht neben seiner Muttersprache auch Serbokroatisch und Italienisch. Das bringt ihm aber auf vielen Amtsstellen und für die Wohnungssuche in der Deutschschweiz nichts. So kam es zu verschiedenen Missverständnissen mit dem Sozialdienst; die offiziellen Dokumente und Abrechnungen waren für Ramadani nur schwer zu verstehen.

Peter Sommer, der Geschäftsführer des Kantonal-Bernischen Baumeisterverbandes und seit Jahrzehnten im Baugeschäft, bestätigt: «Bei Unfällen oder einer Krankheit sind alle Temporären eher schlechtergestellt; Ausländer ebenso wie Schweizer.» Und er ergänzt: «Das Lohnvolumen für die unbefristet angestellte Stammbelegschaft ist über die vergangenen Jahre tendenziell gesunken. Gleichzeitig werden immer mehr temporär Angestellte und Kurzaufenthalter beschäftigt.» Auch Sommer sieht kaum Unterschiede zwischen der L-Bewilligung und dem Saisonnierstatut: «Manchen Arbeitern kommt es zwar entgegen, von Frühling bis Weihnachten so viel wie möglich zu arbeiten und die Wintermonate in ihrer Heimat zu verbringen. Aber für Arbeitssuchende mit Familien ist dies längerfristig sicher eine schwierige Lösung.»

Leben in der Schwebe

Jörg Eckardt kennt das unsichere Leben als Kurzaufenthalter zur Genüge. Der Deutsche arbeitet seit 2007 als Heizungsmonteur in der Schweiz – noch immer als Kurzaufenthalter. Die letzten drei Jahre war der 54-Jährige jeweils von Frühling bis zum Dezember bei derselben Firma angestellt – und erhielt jedes Jahr wieder einen Temporärvertrag.

Seine Anstellungen findet Eckardt über ein Bieler Temporärbüro, das vor allem HandwerkerInnen vermittelt. Etwa ein Drittel seiner KlientInnen seien KurzaufenthalterInnen, schätzt der Filialleiter, der seinen Namen nicht in der Zeitung gedruckt sehen möchte. Er fügt hinzu: «Ohne die Kurzaufenthalter wäre unsere Wirtschaft in den vergangenen Jahren nicht annähernd so schnell vorangekommen.» Wie seine KlientInnen zu ihren jeweiligen Ausweisen kommen, sei ihm mitunter rätselhaft. «Manche erhalten schon nach dem zweiten Jahr eine B-Bewilligung», sagt er. «Andere arbeiten jahrelang für dieselbe Firma und bekommen trotzdem nur temporäre Arbeitsverträge.»

Ab Mitte der siebziger Jahre war den früheren Saisonniers eine B-Bewilligung sicher, sobald sie fünf Jahre lang am selben Ort gearbeitet hatten. Im heutigen Bewilligungsverfahren gibt es diese Garantie nicht mehr. So muss Eckardt am Ende des Jahres zwar nicht ausreisen, dafür aber aufs Arbeitslosenamt. Dann macht er vor allem eines: warten. «Über den Winter werden nicht alle Angestellten gebraucht, dann entlassen sie eben die Temporären», sagt Eckardt in seinem breiten sächsischen Dialekt. Seine Frau besuchen kann er während der arbeitslosen Zeit nicht, da er fürs Regionale Arbeitsvermittlungszentrum jederzeit verfügbar sein muss.

Weil er mit seiner L-Bewilligung keine Wohnung findet, wohnt Eckardt seit Jahren in einer Pension im Kanton Solothurn. Die Wintermonate vertreibt er sich gezwungenermassen mit Fernsehen und Spaziergängen. «Viel ist es ja nicht, was man machen kann.» Doch daneben ist Eckardt gewerkschaftlich sehr engagiert, früher in der Unia, jetzt in der Basis 21. Er setzt sich besonders für die Probleme der Temporärangestellten ein, spricht darüber auf Kongressen und in Radiointerviews. «Eigentlich ist es wie überall: Wenn man nichts taugt, ist man nicht lange dabei.»

Und solche wie ihn hält man mit kurzfristigen Arbeitsverträgen und unsicheren Aufenthaltsbewilligungen in der Schwebe – heute wie damals zu Saisonnierszeiten.

Die L-Bewilligung : Familiennachzug praktisch unmöglich

Rund 50 000 KurzaufenthalterInnen arbeiteten gemäss Bundesamt für Statistik im Jahr 2015 mit einer L-Bewilligung in der Schweiz. Rund 9000 davon waren im Gastgewerbe tätig, je rund 5000 im Baugewerbe und in der Industrie sowie rund 4000 in der Landwirtschaft.

Eine L-Bewilligung erhält, wer einen Arbeitsvertrag für länger als drei Monate vorweisen kann. Sie existiert seit 2002, als die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in Kraft trat.

Zuvor wurden basierend auf dem Saisonnierstatut fast siebzig Jahre lang billige Arbeitskräfte aus dem Ausland rekrutiert. Ihre Integration wurde möglichst verhindert: Ab 1949 durften Saisonniers maximal neun Monate pro Jahr in der Schweiz arbeiten und die Firma nicht wechseln. Der Familiennachzug war ihnen verboten.

Die Gewerkschaften feierten die Aufhebung des Saisonnierstatuts als grossen Erfolg. Gesetzlich sind die heutigen KurzaufenthalterInnen zwar tatsächlich bessergestellt – in der Praxis jedoch sieht es anders aus. So scheitert der Familiennachzug in der Regel daran, dass KurzaufenthalterInnen als RisikomieterInnen gelten und deshalb nur in seltenen Fällen eine Wohnung bekommen. Und auch wenn sie für eine Verlängerung oder Erneuerung ihrer L-Bewilligung nicht mehr zwingend ausreisen müssen – am Ende jeder Anstellung steht die Ungewissheit, ob man einen neuen Arbeitsvertrag bekommen wird.

Drei von der SVP im Nationalrat eingereichte parlamentarische Initiativen, deren Behandlung inzwischen auf die nächste Session verschoben wurde, wollen die prekäre Situation von KurzaufenthalterInnen noch weiter verschärfen: Ihr Zugang zu IV, Ergänzungsleistungen und AHV soll erschwert werden.

Zwei SVP-Motionen mit dem Ziel, Sozial- und Nothilfe sowie Unterstützungsleistungen «für stellensuchende Einwanderer» und «teilzeitbeschäftigte Zuwanderer» ganz zu streichen, sind derweil abgeschrieben worden – sie wurden nicht behandelt.

Cathrin Caprez