Eritrea: Die Asylgeschäfte der Rechtsbürgerlichen

Nr. 46 –

Vor zehn Jahren stoppte die Schweiz die Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea. Jetzt will sie der Bundesrat wieder aufnehmen. Von rechts wird das begrüsst – und ein Rückübernahmeabkommen gefordert.

Die SVP möchte die Gelder des Bundes für die Entwicklungszusammenarbeit generell halbieren. Und wo sie gezahlt werden, soll das an ein Rückübernahmeabkommen geknüpft werden, damit abgewiesene Asylsuchende wieder in ihre Herkunftsländer geschickt werden können. Daher überrascht es nicht, dass SVP-Nationalrat Thomas Aeschi die «Wiederaufnahme des Dialogs mit Eritrea» begrüsst. «Das Ziel muss ganz klar ein Rückübernahmeabkommen sein», sagt er.

Aeschi war im Frühling mit anderen Schweizer PolitikerInnen nach Eritrea gereist. Nach der Rückkehr von der umstrittenen Parlamentarierreise forderte er medienwirksam eine härtere Gangart gegenüber eritreischen AsylbewerberInnen – und sieht sich nun bestätigt: «Ich hoffe, der politische Druck, den ich und andere Politiker in den letzten Monaten aufgebaut haben, hat zum Entscheid des Bundesrats beigetragen», sagt er gegenüber der WOZ.

Aus Eritrea geflüchtete Menschen bilden zurzeit die grösste Zahl von Asylsuchenden in der Schweiz. Seit längerem wird von bürgerlicher Seite ein härterer Umgang mit ihnen gefordert. Diesen Juni hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) dem politischen Druck nachgegeben und die Asylpraxis gegenüber eritreischen Flüchtlingen verschärft. Illegale Ausreise wird nicht mehr als Fluchtgrund anerkannt. Die Anzahl der Menschen, die die Schweiz verlassen müssen, hat in den letzten Monaten deutlich zugenommen. In den meisten Fällen wurde Rekurs gegen die Entscheide des SEM eingelegt. Ein Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings noch hängig.

Entwicklungshilfe als Deal

Es ist nicht das erste Mal, dass rechtsbürgerliche Kreise die Entwicklungszusammenarbeit instrumentalisieren. Vor zwei Jahren forderten bereits VertreterInnen von SVP und EDU, Entwicklungsgelder nur noch an Länder zu zahlen, die abgewiesene AsylbewerberInnen wieder aufnehmen. Im Fall Eritreas stellt sich für die bürgerlichen HardlinerInnen folgendes Problem: Selbst wenn das Bundesverwaltungsgericht die harte Linie gegenüber eritreischen AsylbewerberInnen bestätigt, können sie nicht zurückgeschafft werden. Da es kein Rückübernahmeabkommen gibt, weigern sich die eritreischen Behörden, Flüchtlinge zurückzunehmen. Rechtsbürgerliche PolitikerInnen fordern daher, dass ein solches Abkommen schnellstmöglich ausgehandelt und dafür die Entwicklungszusammenarbeit als Druckmittel eingesetzt wird. Auch CVP-Nationalrat Gerhard Pfister fordert dies. Er möchte, dass Eritrea ein Schwerpunktland für die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit wird. «Ziel muss sein, dass Eritrea mittel- bis langfristig kein Non-Refoulement-Staat mehr ist» (ein Staat, in den man keine Flüchtlinge zurückschicken darf), schreibt er in einem Ende September im Nationalrat eingereichten Postulat.

Yvonne Feri (SP) ist eine der ParlamentarierInnen, die mit Thomas Aeschi im Februar nach Eritrea gereist sind. Im Gegensatz zu ihrem Kollegen ist für sie eine Verschärfung der Asylpraxis der falsche Weg. Sie sagt: «Vor vielen Jahren hat man die Entwicklungshelfer abgezogen, weil man unter anderem wusste, dass ihre Sicherheit nicht mehr gewährleistet war. Ich frage mich, ob es jetzt wirklich besser geworden ist.» Eine allfällige Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit begrüsst Feri jedoch: «Gibt es nun eine sichere Möglichkeit, Hilfe zu leisten, die den Menschen vor Ort zugutekommt, unterstütze ich das.»

Kein sicheres Land

Die Uno-Sonderberichterstatterin Sheila B. Keetharuth hält Eritrea für alles andere als sicher. Ende Oktober präsentierte sie einen Menschenrechtsrapport. Keetharuth forderte vor der Uno, das eritreische Regime müsse wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt werden. Zudem mahnte sie alle Länder, den Grundsatz der Nichtrückschiebung («non-refoulement») einzuhalten. «Unsere Untersuchung lässt keine Zweifel darüber offen, dass es nicht sicher ist, eritreische Flüchtlinge zurückzuschaffen», erklärte Keetharuth vor der Uno.

Auch für SP-Nationalrätin Yvonne Feri ist klar, dass die Menschenrechtslage in Eritrea schlimm ist. Sie hofft, dass der Entscheid des Bundesrats nicht einen Schritt in Richtung eines Rückübernahmeabkommens bedeutet: «Ich bin nach wie vor überzeugt, dass man keine Menschen nach Eritrea zurückschicken kann. Man weiss schlichtweg nicht, was mit ihnen im Fall einer Rückschaffung passiert. Jede Menschenrechtsverletzung ist eine zu viel.»

Auch Daniel Mekonnen, ein eritreischer Menschenrechtsanwalt, kann den Entscheid des Bundesrats nicht nachvollziehen. Aufgrund seiner Kritik an der Diktatur lebt er seit Jahren im Schweizer Exil. «Von dem Geld wird nur die eritreische Regierung profitieren», sagt Mekonnen zur WOZ. «Die Menschen verlassen Eritrea wegen der Menschenrechtsverletzungen, nicht aus wirtschaftlichen Gründen.» So sieht es auch der Eritreische Medienbund, ein Zusammenschluss von ExileritreerInnen und AktivistInnen. «Eritrea braucht kein Geld – sondern eine Verfassung», schreiben sie in einer Stellungnahme zum bundesrätlichen Beschluss.