Was weiter geschah: Kanton Zug verletzte Menschenrecht

Nr. 20 –

Der Kanton Zug hat mit der Inhaftierung eines abgewiesenen afghanischen Ehepaars und der Fremdplatzierung dreier ihrer Kinder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Familie wegen Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben gemäss Artikel 8 EMRK gutgeheissen. Laut Amnesty International sind der Dublin-Haft in der Schweiz damit künftig klare Grenzen gesetzt. Gemäss Urteil ist die Trennung der Kinder von den Eltern, um eine Ausschaffung zu erzwingen, nur als «Ultima Ratio» rechtens.

Da die Familie zunächst in Norwegen um Asyl ersucht hatte, erachtete das Staatssekretariat für Migration Norwegen für zuständig. Weil sich die Mutter weigerte, nach Norwegen zurückzukehren, von wo aus sie eine Rückschaffung nach Afghanistan befürchtete, verhaftete die Zuger Polizei das Ehepaar am 3. Oktober 2016. Die Behörden hatten ihnen einen Umzug in eine Wohnung vorgetäuscht, weshalb die Familie bereits gepackt hatte.

Das darauffolgende Handeln der Behörden hat gemäss Bundesgericht zudem die Schwelle einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung im Sinn von Artikel 3 EMRK «knapp noch nicht erreicht»: Das Zuger Migrationsamt brachte die Eltern in zwei unterschiedlichen Gefängnissen unter. Während das Kleinkind bei der Mutter blieb, wurden die anderen Kinder in Zusammenarbeit mit der Kesb fremdplatziert. Eine alternative Lösung wurde nicht geprüft. Am 25. Oktober wurde die Familie mit einem Spezialflug nach Norwegen ausgeschafft.

Nachtrag zum Artikel «Eine Ausschaffung mit allen Mitteln» in WOZ Nr. 43/2016 .