Rechtsbrüche im Kanton Zug: Eine Ausschaffung mit allen Mitteln

Nr. 43 –

In Zug wird Recht gebrochen. Dies werfen MenschenrechtsaktivistInnen und PolitikerInnen dem Zuger Migrationsamt und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) vor. Opfer ist eine sechsköpfige Familie aus Afghanistan.

Flughafengefängnis Kloten vor einigen Tagen: Immer wieder stellt die Mutter dieselben Fragen: «Wo sind die Kinder? Wie geht es ihnen? Überhaupt, wie geht es mit uns nun weiter?» Antworten erhält sie keine. Schon gar nicht von den Zuger Behörden, die sie hierhergebracht haben. Was diese bis eben aufführten, ist ein Schaustück sondergleichen. Tragödie und Groteske zugleich. Ihr Stoff: eine Familie, die ausgeschafft werden soll, viele Halbwahrheiten und ein Rechtsbruch um das Kindeswohl.

Der Umzugtrick

Auftakt des Spiels ist ein lustiger Handzettel vom 3. Oktober, ausgestellt vom Zuger Migrationsamt. Darauf abgebildet: ein Kleinlaster, voll bepackt mit vergnügten InsassInnen und viel Gepäck, der einem Wegweiser mit der Aufschrift «Züglete» folgt. Die Message ist klar: Es soll umgezogen werden, und zwar in eine kleine Wohnung. Adressatin der Nachricht ist die afghanische Flüchtlingsfamilie B.* Eltern und vier Kinder, die sich seit mehr als vier Monaten zu sechst ein Zwanzigquadratmeterzimmer in einer Asylunterkunft teilen, freuen sich.

Doch anstelle der Zügelhelfer kommen Polizisten. Ohne weitere Informationen wird die Familie zum Flughafen Zürich gefahren. Dort will man sie per Direktflug nach Norwegen ausschaffen. In Norwegen hatte die Familie ein erstes Asylgesuch gestellt, das abgelehnt wurde. Die Familie ist deshalb vor vier Monaten in die Schweiz gereist. Nach den Dublin-Richtlinien scheint der Fall klar: Die Familie muss zurück nach Norwegen.

Die Eltern wehren sich gegen die Ausschaffung. Sie fürchten, nach Afghanistan zurückgeschickt zu werden, da Norwegen eine sehr rigide Ausschaffungspolitik verfolgt. Ihre Weigerung hat harte Folgen: Die Familie wird getrennt. Der Vater wird in der Strafanstalt Zug inhaftiert, die Mutter mit dem vier Monate alten Baby im Flughafengefängnis Kloten. Die drei älteren Kinder im Alter von drei, fünf und acht Jahren werden auf Geheiss der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) in einem Heim fremdplatziert. Sie sind verstört. Sie wissen nicht, was mit ihnen geschehen wird, wo ihre Eltern sind. Sie haben Angst.

Die Fremdplatzierung durch die Kesb ist fragwürdig: Die Familie hat Verwandte in der Schweiz, die sich um die Kinder kümmern wollten. Das war der Kesb bekannt. Die Menschenrechtsorganisationen Augenauf und Amnesty International sowie eine Tante der Kinder haben sich vergeblich um eine Umplatzierung der Kinder bemüht.

Ausschaffung um jeden Preis

Über drei Wochen sind die Eltern daraufhin in Ausschaffungshaft. In dieser Zeit haben die Kinder nur zweimal Gelegenheit, mit ihrer Mutter zu telefonieren – und zwar stets im Beisein eines Dolmetschers, der die Gespräche mithört. Es habe Gefahr bestanden, dass sie ihre Mutter sonst über ihren Aufenthaltsort informieren könnten, erklärt die Kesb. Befürchtetes Szenario: Die Kinder könnten von Verwandten aus dem Heim entführt werden und verschwinden.

Was nach einem schlechten Krimi tönt, ist Hauptbestandteil der behördlichen Argumentation: Wenn man die Eltern nicht inhaftiert und die Kinder nicht fremdplatziert, könnten sie untertauchen.

Trotz des äusserst harten Vorgehens – Inhaftierungen gelten rechtlich als «Ultima Ratio» – sind die Zuger Behörden von ihren Massnahmen weiterhin überzeugt: Mildere Möglichkeiten habe es nicht gegeben, behauptet etwa das Migrationsamt. Tatsächlich wird in anderen Kantonen grundsätzlich von Inhaftierungen beider Elternteile abgesehen. Eine solche Massnahme sei nicht verhältnismässig, heisst es etwa im Kanton Zürich.

Auch die Zuger Kesb, die beauftragt wäre, im Interesse der Kinder zu handeln, ist sich keiner Schuld bewusst. Fremdplatzierung, Kontaktsperre, Dolmetscher: Das alles sei im Sinn des Kindeswohls geschehen.

Gestützt wurde das Vorgehen der Behörden sowohl vom Zuger Verwaltungsgericht als auch von Sicherheitsdirektor Beat Villiger. Der CVP-Politiker ist für die niedrige Erfolgsquote seiner Geschäfte im Kantonsrat und seine Vorliebe für reiche ZuzügerInnen bekannt. Die Reichen dürfen kommen, die Armen werden ausgeschafft.

Beat Villiger wollte dieses Jahr zusammen mit der SVP vergeblich eine Sonderbewilligung für reiche AusländerInnen durch den Kantonsrat bringen. Die Idee: Gutbetuchte sollen eine Niederlassungsbewilligung auch ohne Deutschkenntnisse erhalten. Andreas Lustenberger, Kantonsrat Grünalternative (ALG): «In Zug ist man ganz allgemein sehr offen für Menschen mit viel Geld. Für andere gilt dies offensichtlich nicht.»

Enervierte Behörde

Lustenberger reichte am Mittwoch eine Interpellation zu diesem Fall ein. Die zweifelhaften Methoden der Behörden sollen im Rat diskutiert werden. Seine Partei hatte sich mit einer kleinen Anfrage ausserdem bereits letzte Woche an den Regierungsrat gewandt. Sie kritisierte insbesondere die Trennung von Familie B.

Juristisch steht die Inhaftierung auf wackligen Beinen. Constantin Hruschka, Leiter Rechtsabteilung der Schweizer Flüchtlingshilfe, verweist auf ein Bundesgerichtsurteil vom Juni 2016, das in vielen Kantonen noch keine Beachtung in der Praxis finde. Dieses hält fest: Der Umstand, dass sich jemand im Dublin-Verfahren befinde, reiche für eine Inhaftierung nicht aus. Vielmehr brauche es konkrete Anzeichen, dass die Betroffenen untertauchen wollten. Diese seien bei Familie B. nicht auszumachen.

Auf die Anfrage der WOZ, wie das Zuger Migrationsamt denn die Inhaftierung von Mutter und Vater begründe, reagiert Amtsleiter Georg Blum enerviert. Er wolle zum aktuellen Fall keine Stellung nehmen. Nur so viel: Die Haftentscheide seien richterlich abgesegnet.

Auch die Kesb gibt im vorliegenden Fall eine unrühmliche Figur ab. Der WOZ liegen Mails von Gabriella Zlauwinen, Leiterin der Zuger Kesb, vor, die zeigen, dass die Kesb die Zuständigkeit für den Kontakt zwischen Eltern und Kindern dem Migrationsamt abgetreten hat. Mit anderen Worten: Sie hat ihren Schutzauftrag verletzt. Im Vorfeld hatte die Kesb bereits darauf verzichtet, eine Kindesvertretung zu verfügen. Die Kinder konnten sich also weder gegen die Fremdplatzierung noch gegen die Kontaktsperre zur Wehr setzen. Die Kesb hat damit Vorgaben der Uno-Kinderrechtskonvention gebrochen: Ihr Auftrag ist der Schutz des Kindeswohls, nicht die Beihilfe zum Ausschaffungsvollzug. Auf Anfrage wollte sich die Kesb aus Datenschutzgründen nicht zum konkreten Fall äussern.

Amnesty International fordert eine unabhängige Untersuchung, die die Hintergründe klären soll. Solche Aufklärungsbemühungen sind dringend nötig. Familie B. wird ihre Rechte allerdings nicht mehr zurückerhalten. Die Eltern und ihre vier kleinen Kinder wurden am Dienstag nach Norwegen ausgeschafft. Von dort schickt man sie sehr wahrscheinlich nach Afghanistan zurück.

Zynischer Scherz vom Amt: Statt des Zügelautos kommt die Polizei.

* Name der Redaktion bekannt.

Gibst du mir, gebe ich dir

Anfang Oktober wurde eine Vereinbarung zwischen der EU und Afghanistan veröffentlicht. Darin verspricht die EU der Regierung Afghanistans neue Hilfszahlungen. Im Gegenzug soll es europäischen Ländern vereinfacht werden, abgelehnte AsylbewerberInnen aus diesem Land in ihre Heimat zurückzuschicken. Die Regierung in Kabul sichert den europäischen Staaten etwa die schnelle Ausstellung von Reisedokumenten zu. Am Flughafen in Kabul ist zudem der Bau eines speziellen Terminals für die Ankunft der Ausschaffungsflüge geplant.

Nachtrag vom 18. Mai 2017 : Kanton Zug verletzte Menschenrecht

Der Kanton Zug hat mit der Inhaftierung eines abgewiesenen afghanischen Ehepaars und der Fremdplatzierung dreier ihrer Kinder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Familie wegen Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben gemäss Artikel 8 EMRK gutgeheissen. Laut Amnesty International sind der Dublin-Haft in der Schweiz damit künftig klare Grenzen gesetzt. Gemäss Urteil ist die Trennung der Kinder von den Eltern, um eine Ausschaffung zu erzwingen, nur als «Ultima Ratio» rechtens.

Da die Familie zunächst in Norwegen um Asyl ersucht hatte, erachtete das Staatssekretariat für Migration Norwegen für zuständig. Weil sich die Mutter weigerte, nach Norwegen zurückzukehren, von wo aus sie eine Rückschaffung nach Afghanistan befürchtete, verhaftete die Zuger Polizei das Ehepaar am 3. Oktober 2016. Die Behörden hatten ihnen einen Umzug in eine Wohnung vorgetäuscht, weshalb die Familie bereits gepackt hatte.

Das darauffolgende Handeln der Behörden hat gemäss Bundesgericht zudem die Schwelle einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung im Sinn von Artikel 3 EMRK «knapp noch nicht erreicht»: Das Zuger Migrationsamt brachte die Eltern in zwei unterschiedlichen Gefängnissen unter. Während das Kleinkind bei der Mutter blieb, wurden die anderen Kinder in Zusammenarbeit mit der Kesb fremdplatziert. Eine alternative Lösung wurde nicht geprüft. Am 25. Oktober wurde die Familie mit einem Spezialflug nach Norwegen ausgeschafft.

Adrian Riklin