AfD-Wahlwerbung: 50 000 Euro aus dem Nichts

Nr. 28 –

Das Sponsoring eines Kandidaten in Nordrhein-Westfalen belegt exemplarisch, dass die Schweizer Werbeagentur Goal AG mit der AfD zusammenarbeitet. Es droht eine Parteispendenaffäre.

Einen Monat vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen erhält Guido Reil einen Anruf aus der Schweiz: Am Telefon ist eine Mitarbeiterin der Goal AG von SVP-Werber Alexander Segert. Die Agentur wolle den Wahlkampf des AfD-Kandidaten unterstützen und Plakate mit seinem Konterfei drucken, sagt sie. Es sei alles schon bezahlt, habe ihm die Frau versichert, erinnert sich Reil. Den Auftraggeber wollte ihm die Agentur nicht nennen.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Goal AG der rechtspopulistischen AfD unter die Arme greift. Bereits in den vergangenen Landtagswahlen gestaltete Segert Plakate und «Extrablätter» für den AfD-nahen Verein für Rechtsstaatlichkeit und Freiheit (siehe WOZ Nr. 20/2017 ). Die GeldgeberInnen blieben im Dunkeln, die Verantwortlichen in der AfD zuckten mit den Schultern, wollen von der Werbeaktion nichts gewusst haben.

Sich beim Vorstand rückversichert

Als er den Anruf erhielt, sagt Reil, sei er skeptisch gewesen und habe sich beim Landesvorstand rückversichern wollen. Er rief Vorstandsmitglied und Kampagnenkoordinator Andreas Keith an, der ihm gesagt habe, das Angebot der Goal AG sei unproblematisch. Um sicherzugehen, habe er auch Stefan Keuter, den Kreisvorsitzenden seines Ortsverbands, angerufen. Der habe ihm gesagt, auch andere hätten ein solches Angebot erhalten. Auf Anfrage sagt Keuter allerdings, dass er die Goal AG nicht kenne. Reil schätzt, dass die Kampagne «um die 50 000 Euro» gekostet habe.

Reil schickt der Goal AG ein Foto. Er unterschreibt eine «Freistellungserklärung», kurze Zeit später hängen die Plakate in Essen: der Politiker mit einer Outdoorjacke bekleidet, dazu der Spruch «Wirklich, einer von uns!». «Guido Reil Wahlkreis Essen I und Mühlheim II» steht darunter. Unten rechts das Logo der AfD – und kein Hinweis auf den Landesverband der Partei.

Einen Kandidaten zu unterstützen, ist zwar legal, doch die Konstanzer Parteienexpertin Sophie Schönberger spricht von einem «schwarzen Loch der Parteienfinanzierung». Wollen SpenderInnen anonym bleiben, geht das nur, wenn sie komplett in eigener Verantwortung handeln. Wenn sie etwa eine Anzeige schalten und es nicht die kleinste Absprache mit der Partei gibt. Liegt eine solche vor – sei es, wie ein Plakat gestaltet oder wo es aufgehängt wird –, verstossen sie gegen das Parteiengesetz. Dann ist es eine illegale «Strohmannspende». Es drohen saftige Strafen.

Der Parteivorstand der AfD wusste durch die Anrufe von Reil von der Aktion, einige der Plakate wurden von derselben Plakatfirma aufgehängt, die auch die regulären Parteiplakate angebracht hatte. Schönberger sieht genügend Indizien für eine Parteienspende, sofern sich Reil mit der Partei abgesprochen hat. «Wenn der Vorstand sagt: ‹Wir wissen davon und finden das in Ordnung›, macht sich die Partei die Spende zu eigen. Vor allem, wenn es sich um ein Wahlplakat mit AfD-Logo handelt.»

Direkte Zusammenarbeit

Bisher behauptete Alexander Segert, nur Aufträge für den Unterstützungsverein auszuführen, obwohl selbst dessen Postfach über ihn läuft. Der vorliegende Fall zeigt, dass er auch direkt mit der AfD zusammenarbeitet. Offen bleibt, ob Segert die Plakate via die Partei oder den Verein finanzierte, sofern sich diese überhaupt trennscharf auseinanderhalten lassen. Eine Anfrage liess Segert bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Nach allem, was bekannt ist, müsste die Bundestagsverwaltung ein Verfahren einleiten und feststellen, ob es sich um eine illegale Strohmannspende gehandelt habe. Das könnte für die AfD böse Folgen haben, bis hin zu einer Parteispendenaffäre. Für Reil und die Goal AG hat sich der Einsatz übrigens nicht gelohnt. Er verpasste den Einzug in den Landtag.

Justus von Daniels und Marcus Bensmann sind Redaktoren des spendenfinanzierten Recherchezentrums correctiv.org . Für diesen Text hat die WOZ mit dem Portal zusammengearbeitet.