Credit Suisse: Finma ist gefordert

Nr. 36 –

Die Affäre um die ruinöse Kreditvergabe der Schweizer Grossbank Credit Suisse sowie der russischen Staatsbank VTB an drei staatliche Firmen Moçambiques findet kein Ende (siehe WOZ Nr. 26/2017 ). Seit Montag dieser Woche ist aufgrund einer Indiskretion der ganze Bericht der unabhängigen Prüfungsfirma Kroll im Umlauf, bislang war nur eine Zusammenfassung öffentlich. Das ist insbesondere für die CS keine gute Nachricht. Denn aufgrund des ausführlichen Berichts wird nun klar, dass die Schweizer Grossbank offenbar nicht gewillt war oder nicht in der Lage ist, Kroll alle nötigen Informationen für ihre Untersuchung zu liefern. Insbesondere bleibt damit die Frage offen, ob die Credit Suisse vor der Kreditvergabe die nötigen Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Auch offen bleibt, weshalb die beteiligten Banken jährlich weitere Gebühren für ihre Kreditvergaben kassieren.

Die CS und die VTB hatten 2013 drei staatlichen Firmen Moçambiques rund zwei Milliarden US-Dollar geliehen – teils heimlich und unter Umgehung des Parlaments. Diese Kredite haben das afrikanische Land in eine Schuldenkrise gestürzt. Mit dem Geld wurde, anders als behauptet, auch keine funktionierende Flotte für den Thunfischfang aufgebaut. Zudem sind die mit dem Geld gekauften militärischen Schnellboote und Radaranlagen zu völlig überteuerten Preisen erstanden worden und grösstenteils unbrauchbar. Von Hunderten von Millionen US-Dollar fehlt jede Spur.

Kroll empfiehlt in ihrem Bericht der Staatsanwaltschaft Moçambiques, über die britische Bankenaufsicht FCA die fehlenden Dokumente der CS einzufordern. Denn es war die britische CS-Niederlassung, die den Deal mit Moçambique aushandelte. Nach britischem Recht sind Banken vor der Kreditvergabe verpflichtet abzuklären, ob das Geld möglicherweise unterschlagen oder für illegale Zwecke missbraucht werden könnte. Die neuen Erkenntnisse müssten aber auch die Schweizer Bankenaufsicht Finma zu weiteren Abklärungen veranlassen. Denn Schweizer Banken müssen sicherstellen, dass die wichtigen Grundsätze der Schweizer Geldwäschereiverordnung auch von ihren Tochtergesellschaften im Ausland eingehalten werden. Insbesondere dann, wenn es sich um Geschäfte mit KundInnen aus risikobehafteten Ländern und mit politisch exponierten Personen handelt.

Die Medienstelle der Finma schreibt auf Fragen der WOZ, dass sie in dieser Sache mit der CS «im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit in Kontakt» stehe. Nähere Angaben will sie nicht machen.

Den ganzen Bericht finden Sie unter dropbox.com .