Fürsorgerische Unterbringung: Sonst wird man dann gespritzt

Nr. 14 –

An einem Herbstmorgen wird Frau Schneider von der Polizei abgeholt und in die Psychiatrie verfrachtet. Sie will partout keine Medikamente, wird aber trotzdem dazu genötigt. Ein Blick in die Zwangspsychiatrie.

Unter der Bedingung entlassen, dass sie sich einer ambulanten Therapie unterwirft: Frau Schneider in ihrer Wohnung in Thun.

Sie rief auf der Redaktion an. Man habe sie gegen ihren Willen in die Klinik eingewiesen, sie wolle ihre Geschichte erzählen. Sie klang aufgebracht, aber nicht verwirrt.

Wochen später kam es zu einem ersten Treffen. Eine interessante, gescheite Frau gegen Ende fünfzig, die gerne viel erzählt und lacht. Sie würde sofort mit ihrem Namen hinstehen. Doch sie hat eine Tochter. Eine hübsche junge Frau, die in Zürich Jura studiert. Bei einem der Treffen ist sie dabei und sagt, sie fände es schon besser, wenn sie anonymisiert würden. Nennen wir sie also Frau Schneider und ihre Tochter Amélie.

Frau Schneider wächst im Berner Oberland auf, arbeitet als Lehrerin und liebt ihren Beruf. Mit knapp dreissig bekommt sie Amélie, der Vater ist abwesend. Sie unterrichtet und gerät in ein Burn-out. 1995 wird sie das erste Mal in die Klinik eingewiesen. Man diagnostiziert eine stressbedingte Psychose. Später heisst es, sie leide unter einer paranoiden Schizophrenie. Das haut sie um. Denn diese Krankheit gilt als unheilbar. Sie gibt nicht auf, unterrichtet weiter, versucht immer wieder, die verschriebenen Psychopharmaka abzusetzen, weil sie die Nebenwirkungen nicht aushält. Immer mal wieder kommt sie in die Klinik, meistens passiert das während der Sommerferien. Allen Schwierigkeiten zum Trotz schafft sie es, weiterhin zu unterrichten und ihre Tochter grosszuziehen.

Vor acht Jahren verliert Frau Schneider ihre Stelle, inzwischen bezieht sie eine Rente und lebt mit Hund und Katze in Thun in einer liebevoll eingerichteten, kleinen Wohnung.

Die Einweisung

Die Psychiatrie ist freundlich geworden. Es gibt keine Deckelbäder mehr und keine Zwangsjacken, aber ein grosses Vertrauen in die Kraft der Psychopharmaka. Wenn man sich weigert, Medikamente zu nehmen, wird es schwierig. Und das ist das Problem von Frau Schneider. Laut Akten leidet sie heute an einer «schizoaffektiven Störung»; die «paranoide Schizophrenie» taucht inzwischen nicht mehr auf, warum auch immer. Frau Schneider hat die Akten selber beschafft und ist einverstanden, dass daraus zitiert wird, weil das, was da drin steht, ihr ganzes Leben dominiert – ob sie will oder nicht. Sie wird darin als laut und aggressiv beschrieben. Sie halte sich nicht an Regeln, konsumiere Alkohol und Cannabis.

«Frau Schneider musste in ihrem Zimmer isoliert werden, und sie nahm die angebotenen Medikamente gegen ihren Willen ein», schreibt der zuständige Arzt vom Psychiatriezentrum Münsingen über sie. Leider habe sie keine «echte Krankheits- oder Behandlungseinsicht» und sei «für die Mitpatienten und für das Personal nicht mehr tragbar». Der Arzt ordnet deshalb eine fürsorgerische Unterbringung, eine sogenannte FU, an.

Das Psychiatriezentrum Münsingen, zwischen Bern und Thun, kennt eigentlich keine geschlossenen Abteilungen mehr.

Die FU hiess bis vor fünf Jahren fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE). Sie erlaubt es, eine Person gegen ihren Willen in die Psychiatrie einzuliefern – falls sie sich oder andere Personen gefährdet. In den meisten Kantonen können die ÄrtzInnen oder die Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) eine FU verhängen. Eine FU kann bis zu sechs Monate dauern. Das bedeutet Freiheitsberaubung und ist damit der schärfste Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte, den unser Rechtssystem kennt. Eine FU sollte deshalb immer nur als allerletztes Mittel eingesetzt werden.

Die fürsorgerische Unterbringung von Frau Schneider hat im letzten Herbst sechs Wochen gedauert. Sie erzählt, wie es dazu gekommen ist: Im Spätsommer hatte sie Ärger mit ihren NachbarInnen und rief deswegen öfter die Hausverwaltung an und beschwerte sich. Diese fühlte sich bedrängt und schickte Frau Schneider eine Abmahnung. Frau Schneider hat eine Beiständin, die ihr Geld verwaltet. Zwischen den beiden gibt es Spannungen – aber das ist eine andere Geschichte. Als die Beiständin von der Abmahnung hörte, fürchtete sie, Frau Schneider könnte ihre Wohnung verlieren. Die Beiständin machte daraufhin bei der Kesb eine Gefährdungsmeldung, informierte aber ihre Klientin nicht.

Ruhig berichtet Frau Schneider, was dann am Freitagmorgen, 22. September, passiert ist: Sie sitzt in der Küche, trinkt Kaffee, raucht. Ihre alte Hündin liegt daneben. Es klingelt an der Tür. Frau Schneider will öffnen und sieht durchs Fensterchen der Haustür die blauen Hemden der Polizei. «Kapo! Machen Sie auf!», ruft einer der Polizisten. Sie geht zurück in die Küche und ahnt, was kommt. Die Polizisten gehen ums Haus, klopfen an die Terrassentür und rufen: «Machen Sie auf, wir müssen Sie abholen!»

Irgendwann hört Frau Schneider, wie die Haustür aufgebohrt wird. Jetzt öffnet sie und geht freiwillig mit. Sie wird in Thun dem psychiatrischen Notfalldienst vorgeführt und dann ins Psychiatriezentrum Münsingen überstellt. Der Hund kommt ins Tierheim, was Frau Schneider am Ende tausend Franken kostet und sie heute noch ärgert.

Die Zwangsmedikation

Laut der Spitaldokumentation kommt es um 16.38 Uhr zum Aufnahmegespräch. Im Protokoll steht, Frau Schneider sei in einem «hypomanischen Zustand». Sie wolle keine Medikamente einnehmen, habe die Medikamente nach der letzten Hospitalisation selber reduziert und abgesetzt.

Um 21.31 Uhr steht: «Pat. verweigert vehement die Einnahme von Medikamenten.» Es steht aber auch, dass sie «sich klar und deutlich von Suizidalität distanziert». Nirgendwo ist erwähnt, sie könnte anderen etwas antun. Aber sie rebelliert. Sie will nicht in der Klinik bleiben, und vor allem will sie keine Medikamente. Sie rekurriert auch umgehend beim zuständigen Gericht gegen die FU.

Zehn Tage nach der Einlieferung ist der Termin beim Rekursgericht. Irgendwie läuft die Kommunikation schief. Ihr Anwalt kann nicht dabei sein. Sie hatte gehofft, dass sie danach sofort freikommt. Doch der Richter kann sich nicht entscheiden und verlangt ein Gutachten. Bis das fertig ist, bleibt sie in der Klinik.

Die Wochen ziehen dahin. Wenn man die Rapporte liest, entsteht der Eindruck, dass sich die Situation sukzessive aufschaukelt. Die Klinik schreibt sie bei der Polizei aus, wenn sie nach den Tagesurlauben nicht freiwillig zurückkehrt. Was sie noch wütender macht.

Rückblickend sagt sie, wenn man sie so in die Psychiatrie verfrachte, mache sie eben auch auf Widerstand. Und sie versucht, die Klinik auszutricksen, um dort möglichst wenig Zeit zu verbringen. In der Klinik sieht man das indes als Teil ihres Krankheitsbilds.

Seit einem Monat weilt sie nun also in der Klinik, die ganze Zeit ohne Medikamente. Am Abend des 23. Oktobers kehrt sie wieder einmal nach einem Tagesurlaub nicht nach Münsingen zurück. Am nächsten Morgen wird sie erneut polizeilich ausgeschrieben. Der behandelnde Arzt hat nun offensichtlich genug von diesem Hin und Her. Im Rapport steht: «09:07. Medikation wird durchgesetzt.»

Am Mittag wird Frau Schneider von der Polizei in die Klinik gebracht. «Zwei junge Pflegende haben mich im Eingangsbereich in Empfang genommen. Die Armen haben nicht recht gewusst, was sie tun sollen.» Ihr wird ein Becherchen mit den Medikamenten gereicht. «Ich wusste, dass ich sie jetzt wohl schlucken muss.»

«Und sonst?»

«Wird man geschnallt. Eine Pflegerin, die ich mag, hat an jenem Mittag noch zu mir gesagt: ‹Nehmen Sie es, sonst werden Sie gespritzt.›»

«Was bedeutet das?»

«Das wollen Sie nicht erleben. Mit mir haben sie es einmal gemacht – das reicht! Das möchte ich nie wieder!»

«Können Sie das beschreiben?»

«Da kommen zehn Mann. Die nehmen dich …», sie steht auf, stellt sich hin wie Jesus am Kreuz mit ausgestreckten Armen, «… legen dich aufs Bett und binden dich mit Gurten fest. Dann verpassen sie dir eine Spritze. Eine ganze Nacht musste ich damals so liegen. Schlimm, wirklich schlimm. Noch einmal schnallen lassen, nein, das möchte ich nicht mehr erleben», sagt sie.

Sie hat dann die Medikamente geschluckt. Am nächsten Morgen hätten sie sie in ihrem Zimmer eingeschlossen. Erst als sie bereit gewesen sei, die Medikamente zu nehmen, sei die Tür geöffnet worden. Die Medikamente werden in flüssiger Form verabreicht, damit sie nicht heimlich ausgespuckt werden können. Sie nimmt die Medikamente, weil auch sie weiss, dass sie sonst nicht mehr rauskommt.

Der Arzt stellt das Gutachten fertig und empfiehlt, sie weiter in der Klinik zu behalten. Vor allem dringt er nach der Entlassung auf ein ambulantes Setting, das eine kontinuierliche «kontrollierte Medikamentenabgabe» garantiere. Doch genau dagegen opponiert Frau Schneider, weil sie sagt, die Medikamente machten das Leben kaputt.

Es geht zum Beispiel um Psychopax, Risperdal oder Orfiril. Psychopax gehört zu den Benzodiazepinen und macht schnell süchtig. Es wird unter anderem bei Angstzuständen, psychischer Unruhe oder emotioneller Erregung angewendet. Frau Schneider nennt es «einen Gleichmacher», damit fühle man einfach überhaupt nichts mehr. Sie hat sich geweigert, Psychopax zu schlucken, weil sie wusste: «Wenn ich das nehme, muss ich länger in der Klinik bleiben – weil sie es immer ausschleichen, die Dosis langsam reduzieren. Und das dauert etwa eine Woche. Vorher darf man die Klinik nicht verlassen.»

Orfiril gilt als sogenannter Stimmungsstabilisator und wird zum Beispiel bei Manisch-Depressiven eingesetzt. Risperdal wird bei schweren Psychosen mit Realitätsverkennung, Wahnvorstellungen oder chronischer Schizophrenie verschrieben – aber auch als Prophylaxe gegen weitere Krankheitsschübe.

Frau Schneider hat oft Orfiril und Risperdal verschrieben bekommen. Sie sagt, vor allem das Risperdal verursache eine unangenehme Blasenreizung, es töte auch jede Lust auf Sexualität ab, bei Männern könne es wie eine chemische Kastration wirken und führe manchmal zu Milcheinschuss in den Brüsten. Sie habe immer im Rücken unterm Schulterblatt einen stechenden Schmerz verspürt. Bei einem andern Medikament konnte sie tagelang nicht aufs Klo, andere führten dazu, dass sie massiv Gewicht zulegte oder ein unkontrolliertes Schlottern hatte oder Zahnfleischbluten.

Die Optik des Klinikdirektors

Das Psychiatriezentrum Münsingen (PZM) ist ein ehrwürdiger Backsteinkomplex, zwischen Bern und Thun gelegen. Direktor Rolf Ineichen ist sofort bereit für ein Gespräch. Seit zwölf Jahren leitet er die Klinik. Es ist eine der grössten im Land. Die Anlage erinnert an eine überdimensionierte, vornehme Villa. Von Anfang an hat Münsingen versucht, fortschrittlich zu sein, und hat zum Beispiel als erste Klinik in der Schweiz die Familientherapie eingeführt.

Ineichen sagt, heute gebe es im PZM eigentlich keine geschlossenen Abteilungen mehr, ausser bei den Dementen. Auch auf den Abteilungen, auf denen die PatientInnen mit einer FU untergebracht sind, seien die Türen wenn immer möglich während der Bürozeiten offen. Wer weglaufen will, kann das tun.

Ineichen möchte nicht im Detail über Frau Schneider sprechen, auch wenn sie ihn von der Schweigepflicht entbunden hat. Aber er ist bereit, grundsätzlich über die Problematik von Zwangseinweisung und -medikation zu reden. Dass PatientInnen nicht krankheitseinsichtig seien und am Anfang keine Medikamente möchten, komme oft vor, sagt er. Doch wenn sie dann gut auf die Medikamente eingestellt seien, seien sie danach dankbar. Das sei auch bei Frau Schneider so. Klar würden die Psychopharmaka am Anfang den Organismus durcheinanderbringen. «Das ist aber auch bei einem blutdrucksenkenden Mittel so. Das nimmt man aber dennoch, weil man genau weiss, dass man einen Hirnschlag erleiden kann, wenn man es nicht tut.»

Bei PatientInnen wie Frau Schneider sei das Problem, dass sie die Medikamente immer wieder eigenmächtig absetzen und deshalb einen Rückfall erleiden würden. Da dürfe man sich auch nichts vormachen: «Bei Patienten, die schon mehrere Rückfälle hatten, wird es mit grosser Wahrscheinlichkeit wieder zu einem Rückfall kommen. Wichtig ist, dass sie in der Zwischenzeit eine möglichst hohe Lebensqualität haben.»

Ist es wahr, dass es immer mehr FUs gibt? Immerhin registriert das Bundesamt für Statistik in den letzten fünf Jahren einen markanten Anstieg (vgl. «Fast verdoppelt» im Anschluss an diesen Text). Ineichen sagt, für das PZM treffe das nicht zu. Pro Jahr haben sie etwa 2700 Eintritte. Rund 800 davon sind Zwangseinweisungen, also etwas mehr als ein Drittel. Dieser Anteil sei konstant. Es komme aber sukzessive zu mehr Eintritten. Als er Direktor wurde, verzeichnete die Klinik pro Jahr 1500 Eintritte, heute sind es 1200 mehr. Bis 2020 erwarten sie 3200 Eintritte. Zwei Drittel kommen freiwillig, ein Drittel wird zwangsweise eingeliefert, das dürfte so bleiben, schätzt Ineichen.

Im PZM rekurrieren ein Drittel der Zwangseingewiesenen gegen die FU. Davon wird ein Drittel hinfällig, weil die Person entlassen wird. Zehn Prozent der Rekurse würden gutgeheissen, sagt Ineichen. Das bedeutet, dass etwa drei Prozent aller FU-Anordnungen richterlich aufgehoben werden. «Ich wäre froh, es würden mehr gutgeheissen», sagt Ineichen nachdenklich.

Warum? «Eine FU ist in unserem Rechtsgefüge eine sehr delikate Ausnahme: Ein nichtstaatliches Organ – also zum Beispiel ein Hausarzt – darf einen Freiheitsentzug anordnen. Da braucht es ein sehr gutes System, das die Rechtmässigkeit dieser Anordnung überprüft.» Ideal wäre, sagt er, wenn ein Drittel bis ein Viertel aller FUs aufgehoben würden. Das gäbe ihm die Sicherheit, dass genau hingeschaut werde.

Und wie steht es mit der Zwangsmedikation? Er zögert. Man merkt, es ist auch für ihn ein schwieriges Thema. Zwangstherapien seien fürs Personal eine enorme Belastung. «Aber was ist schlimmer? Wenn man jemanden in ein Isolierzimmer sperrt und rumtoben lässt oder ihn hocherregt anbindet, damit man nachher in Ruhe mit ihm reden kann?», fragt er – mehr sich selber als das Gegenüber. Das Erleben von Ohnmacht sei in einer solchen Situation aber schon heftig, das könne er gut nachvollziehen.

Manchmal sei es jedoch schwierig abzugrenzen, wo der Zwang beginne. Das kenne er noch aus der Zeit, als er selber täglich mit PatientInnen gearbeitet habe. «Da habe ich schon mal zu einem Patienten gesagt: ‹Bitte nehmen Sie die Medikamente. Es geht nicht anders – Sie wissen es, wir wissen es. Sonst müssen wir die Medikation in zwei, drei Tagen durchsetzen.› Ist das jetzt Androhung von Zwang oder nur die Erfüllung unserer Informationspflicht?»

Ineichen erinnert sich noch gut an die schlimmen Nebenwirkungen der ersten Generation von Psychopharmaka. Ein Langzeiteffekt war, dass bei manchen PatientInnen die Zunge wuchs und mit der Zeit nicht mehr richtig in den Gaumen passte. Oder sie entwickelten Ticks oder ihre Hände zitterten unablässig. Die Nebenwirkungen der neuen Psychopharmaka seien nicht mehr so offensichtlich. «Aber das bedeutet nicht, dass sie erträglicher sind. Es gibt mehr Therapieabbrüche. Woran das genau liegt, weiss ich nicht.»

Was machen diese Medikamente denn überhaupt im Organismus? Ineichens Erklärung: Wenn ein gesunder Mensch sie nähme, würde er vor allem müde. «Menschen in einer manischen Phase brauchen in der Regel aber ziemlich hohe Dosen dieser antimanischen Medikamente, um überhaupt einen Effekt zu spüren. In der französischen Psychiatrie sagt man, dass die Manie Medikamente fresse. Sobald die Manie sich bessert, reagiert der vorher manische Patient auf dieselbe Dosis viel stärker, sodass man die Dosis herabsetzen kann.»

Eine Erklärung, die für Gesunde vernünftig klingt. Frau Schneider kann ihr nichts abgewinnen.

Die Perspektive der Tochter

Amélie Schneider wirkt für ihre dreissig Jahre ungemein reif und abgeklärt. Als ihre Mutter das erste Mal in die Psychiatrie musste, war sie kaum sechs Jahre alt. Sie erzählt, wie ihre Mutter vor der Einweisung das Gefühl hatte, die Welt gehe unter. «Ich kann mich noch erinnern, wie ich dich gefragt habe, warum uns all die Leute entgegenkämen, wenn wir doch aus der Stadt flüchten müssten.» Sie könne nachvollziehen, dass die Umgebung damals fand, ihre Mutter müsse eingewiesen werden. Sie wüsste nicht, was man anderes hätte tun können.

Frau Schneider, die danebensitzt und zugehört hat, interveniert und versucht zu erklären, wie es zu ihrem ersten Zusammenbruch gekommen war. Dass sie ein Burn-out hatte, dass gerade eine Beziehung auseinandergegangen war, dass sie völlig erschöpft war und in ihrer Familie wenig Unterstützung bekommen hatte.

«Es sagt niemand, dass es nicht schwierig war», wirft Amélie ein, «die Frage ist doch: Wie hätte man reagieren müssen? Ich finde es unfair, jetzt der Familie die Schuld zuzuschieben.» Frau Schneider fährt fort, erzählt, dass schon die erste Einweisung für sie traumatisch war. Amélie schweigt.

Dann räumt Frau Schneider ein, sie habe Wahnvorstellungen gehabt, das sei schon richtig: «Ich hatte immer das Gefühl, überlebende Nazis hätten noch nicht aufgegeben. Alles sei baulich so eingerichtet, dass man uns hätte vergasen können.»

Traurig sei es gewesen, als ihre Mutter damals eingewiesen wurde, sagt Amélie: «Einmal hatte ich auch Angst vor dir, erinnerst du dich noch? Als du mich als Klon beschimpft hast?» Da sei es für sie eine Erleichterung gewesen, als ihre Mutter in die Klinik kam. In dieser Zeit lebte sie jeweils bei ihren Grosseltern.

«Normalerweise wusste ich: Wenn sie zurückkommt, ist sie wieder meine Mutter.» Die Medikamente hätten sie stabilisiert. Natürlich wäre es besser gewesen, wenn es ohne Medikamente gegangen wäre. Die ÄrztInnen hätten das aber leider nie versucht. «Also hast du selber probiert, sie abzusetzen. Ohne jemandem etwas zu sagen», sagt sie zu ihrer Mutter gewandt, «das ging eine Weile gut, dann kamen die Wahnvorstellungen wieder.» – «Die Medikamente machen krank und abgelöscht. Das war furchtbar. Das habe ich dir nie in all den Details erzählt, weil du noch zu jung warst.»

Amélie sagt, sie habe immer gemerkt, wenn es wieder losgegangen sei. Dann habe ihre Mutter damit begonnen, die Kabel umzustecken – weil sie das Gefühl hatte, sie würden kontrolliert und überwacht. Danach kommt das Gespräch auf die Nebenwirkungen der Medikamente. Amélie sagt, nach einer der letzten Hospitalisationen habe sie das Gefühl gehabt, die Dosis sei viel zu hoch angesetzt. «Meine Mutter war immer müde, kleinlaut und fast nicht fähig, sich zu konzentrieren. Da habe ich den Arzt angerufen und gesagt, er solle die Dosis senken – das ist ja nicht mehr meine Mutter.» Sie habe es dann gar nicht tröstend gefunden, als der Arzt ihr daraufhin sagte, das Medikament könnte noch höher dosiert werden, das würde man körperlich vertragen. Was Amélie wirklich nicht verstehen kann: «Zuerst schauen die Institutionen wochenlang zu und machen nichts. Und wenn man findet, jetzt muss man reagieren, fährt man so hoch rein, dass der Mensch nicht mehr da ist. Das finde ich nicht okay.»

Rückblickend, sagt sie, würde sie sich wünschen, man hätte ihre Mutter von Anfang an enger begleitet: «Man hätte sie ernst nehmen müssen im Wunsch, dass sie die Medikamente nicht will. Man hätte gemeinsam mit ihr einen Plan ausarbeiten müssen, wie sich dieses Ziel erreichen liesse.» Aber das ist nie geschehen. Ihre BetreuerInnen und ÄrztInnen wechselten ständig.

Und jetzt?

Das Psychiatriezentrum Münsingen hebt die fürsorgerische Unterbringung Mitte November 2017 auf, bevor es zu einem richterlichen Entscheid kommt. Frau Schneider wird unter der Bedingung entlassen, dass sie sich einer ambulanten Therapie unterzieht und weiterhin Medikamente nimmt. Die Medikamente hat sie inzwischen abgesetzt. Die Psychologin, die sie ambulant betreut, ist damit einverstanden.

Amélie sagt, sie sei überzeugt, dass es diesmal gut kommt. Ihre Mutter sei noch selten so lange ohne Medikamente so stabil unterwegs gewesen.

 

 

 

Entwicklung der fürsorgerischen Freiheitsentziehungen (FFE) / fürsorgerischen Unterbringungen (FU) seit 2011. Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS); Grafik: WOZ

Fürsorgerische Unterbringung : Fast verdoppelt

Wurde jemand zwangsweise in die Psychiatrie eingeliefert, nannte sich das früher fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE). Seit fünf Jahren heisst es fürsorgerische Unterbringung (FU) und wird neu einheitlich im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Artikel 426 hält fest, dass «eine Person, die an einer psychischen Störung oder an geistiger Behinderung leidet oder schwer verwahrlost ist», in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden darf, «wenn die nötige Behandlung oder Betreuung nicht anders erfolgen kann».

In den meisten Kantonen können ÄrztInnen eine FU anordnen. Dann darf sie jedoch nicht länger als sechs Wochen dauern. Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) hat ebenfalls die Möglichkeit, eine FU zu verhängen, die kann dann bis zu sechs Monate dauern, ohne dass ein Gericht sie überprüfen muss.

Allerdings ist es sehr einfach, gegen eine FU zu rekurrieren. Und der Rekurs muss umgehend von einem Gericht behandelt werden. Grob geschätzt werden drei bis vier Prozent der FUs gerichtlich aufgehoben.

Die Schweiz gilt als ein Land mit überdurchschnittlich vielen fürsorgerischen Unterbringungen. Laut den neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik sind die Zwangseinweisungen in den letzten Jahren stark angestiegen (vgl. Grafik oben): Zwischen 2011 und 2016 verdoppelte sich die Zahl auf jährlich fast 15 000 Fälle – das macht pro Tag über vierzig Einweisungen. Die Zwangsbehandlung mit Medikamenten wird indes nicht erfasst.

Susan Boos

Recherchierfonds

Dieser Artikel wurde ermöglicht durch den Recherchierfonds des Fördervereins ProWOZ. Dieser Fonds unterstützt Recherchen und Reportagen, die die finanziellen Möglichkeiten der WOZ übersteigen. Er speist sich aus Spenden der WOZ-Leser:innen.

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