Was weiter geschah: Fraternité heisst Fluchthilfe

Nr. 28 –

Cédric Herrou ist in Frankreich bekannt geworden, weil er mehrmals von der Polizei festgenommen worden ist. Sein Vergehen: Er soll mehr als 250 Geflüchteten geholfen haben, die italienisch-französische Grenze zu überqueren. Zudem habe der bald vierzigjährige Olivenbauer auf seiner Farm im Südosten Frankreichs Geflüchtete beherbergt.

Der Fall von Herrou landete beim französischen Verfassungsgericht, denn das Gesetz verbietet neben der «Beihilfe zur illegalen Einreise» auch den Transport und die Unterstützung beim «unerlaubten Aufenthalt illegaler Personen» innerhalb des Landes. Es drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von bis zu 30 000 Euro. Immer wieder wurden freiwillige HelferInnen wegen dieses sogenannten Solidaritätsdelikts verhaftet. So wurden 2009 in Calais AktivistInnen festgenommen, weil sie das Smartphone eines Geflüchteten aufgeladen oder Sprachkurse organisiert hatten, oder 2016 ein Lehrer in Nizza, der drei verletzte Eritreerinnen ins Krankenhaus nach Marseille gefahren hatte.

Am Freitag hat das Verfassungsgericht entschieden: Cédric Herrou ist nicht schuldig. Er habe dem Prinzip der «fraternité» entsprechend gehandelt – aus Brüderlichkeit, die als Teil des nationalen Wahlspruchs «liberté, égalité, fraternité» einen Grundwert der Verfassung darstelle.

Das Urteil im Fall Herrou könnte wegweisend sein. Denn Ende Mai hatte ein Gericht im Département Hautes-Alpes entschieden, dass der Fall dreier junger AktivistInnen ebenfalls vom Verfassungsgericht geprüft werden müsse. Die «drei von Briançon» sind angeklagt, an einer Demonstration mit MigrantInnen, die von Italien nach Frankreich führte, teilgenommen und damit «Fluchthilfe» geleistet zu haben.

Doch das Urteil des Verfassungsgerichts ist nur ein kleiner Lichtblick. Das Sterben an den Grenzen Europas geht weiter. Allein im Juni ertranken laut der Internationalen Organisation für Migration 629 Menschen im Mittelmeer. Die neue, stramm rechte Regierung Italiens blockiert die Schiffe der zivilen Seenotrettung. Währenddessen fordert der deutsche Innenminister Horst Seehofer strafrechtliche Konsequenzen für Rettungscrews.

Es war ohnehin schon zynisch, dass die europäische Politik das Retten von Menschenleben an freiwillige UnterstützerInnen ausgelagert hat. Wenn dann genau diese HelferInnen auch noch kriminalisiert werden, wähnt man sich tatsächlich am Ende jeglicher humanitären Geschwisterlichkeit.

Nachtrag zum Artikel «Solidarische Delikte in den Alpen» in WOZ Nr. 23/2018 .