Versicherungsspione 2: Die schleichende Privatisierung der Strafverfolgung

Nr. 42 –

Die Versicherungen wollen selber entscheiden, wann sie Observationen anordnen und mit wem sie zusammenarbeiten. Für die Privatdetekteien eröffnet sich ein lukrativer Markt.

«Schon wieder ist ein Mitarbeiter krank? Ist er wirklich krank? Gibt es deutliche Anzeichen für Missbrauch? – Lassen Sie Ihre Mitarbeiter, die Ihnen verdächtig vorkommen, von uns heimlich überprüfen.» Die Schweizerische Agenten-Organisation (SAO), eine Privatdetektei aus Dübendorf bei Zürich, preist ihre MitarbeiterInnen bei Versicherungen und Behörden online als «Sozialdetektive» an.

Die öffentliche Debatte über das Referendum zu Versicherungsspionen läuft Gefahr, sich im juristischen Hickhack zu verlieren. Bundesrat und RechtsexpertInnen sind sich uneinig: Dürfen mit dem neuen Gesetz Drohnen eingesetzt werden? Haben VersicherungsdetektivInnen künftig mehr Kompetenzen als die Polizei? Und dürfen sie in Schlafzimmern filmen?

Kaum Thema war bislang die Tatsache, dass mit dem neuen Gesetz Versicherungen weiterhin ohne richterliche Genehmigung bestimmen können, ob und wen sie überwachen. Ebenso könnten die Versicherungen weiterhin in Eigenregie bestimmen, wen sie mit Observationen beauftragen. Überwachung soll Privatsache bleiben. Das war bereits vor 2016 so, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Observation von Versicherten in der Schweiz stoppte, weil eine rechtliche Grundlage fehlte. Und das soll so bleiben.

Was heisst «gleichwertig»?

An der unternehmerischen Freiheit, private Detekteien zu beauftragen, ändert auch die Bewilligungspflicht für SozialdetektivInnen nichts, die das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Ende September präsentierte. Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist der Versuch, die geplante massive Ausweitung der Überwachungskompetenzen der Versicherungen zu kaschieren – durch auf den ersten Blick besonders strenge und einheitliche Bewilligungskriterien. Tatsächlich bleiben die Vorgaben jedoch ziemlich vage: Die gesuchstellende Person darf in den letzten zehn Jahren nicht verurteilt oder gepfändet worden sein. Das BSV verlangt zusätzlich, dass die DetektivInnen über eine Polizeiausbildung oder eine «gleichwertige Ausbildung» verfügen, die beispielsweise in einer Detektivschule erfolgen könne. Wann eine Ausbildung als gleichwertig anerkannt und wie die konkrete Überprüfung aussehen wird, darüber kann oder will das BSV jedoch noch keine Auskunft geben. Da erst die Vernehmlassung eröffnet worden sei, habe man noch keine Evaluation einzelner Ausbildungsstätten vornehmen können, sagt Sabrina Gasser, Mediensprecherin des BSV. Wichtig sei vor allem, dass SpezialistInnen über die nötigen rechtlichen Fachkenntnisse verfügen und verstehen würden, welche Art von Beweisen die Versicherungen benötigen. Einzelne Privatversicherungen würden bereits interne Ausbildungen anbieten. «Wir gehen davon aus, dass sich hier ein Ausbildungsmarkt gestalten wird.»

Die Ausbildung von PrivatdetektivInnen ist bereits heute ein lukrativer Markt. In der Schweiz gibt es drei Detektivschulen, die potenziell die SozialdetektivInnen von morgen ausbilden. Je nach Ausbildung bezahlt man bis zu 6935 Franken. Auch bei der SAO kann man sich für 1650 Franken zum «Sozialdetektiv» weiterbilden lassen, Einführung ins Sozialversicherungsrecht inklusive. Die Schulen profitieren davon, dass es in der Schweiz keine einheitlichen Ausbildungsvorschriften für PrivatdetektivInnen gibt. Sie alle geniessen jedoch einen zweifelhaften Ruf.

Themis Kostenas vom Fachverband Schweizerischer Privatdetektive sagt: «Das Angebot dieser Akademien ist total unseriös, das sind Micky-Maus-Ausbildungen, bei denen die Teilnehmer abgezockt werden.» Das treffe auf sie nicht zu, entgegnet SAO-Geschäftsleiter Erich Wunderli. «Bei uns unterrichten auch Polizisten.»

Das Schweigen der Kassen

«Grundsätzlich sollten Gerichte die Überwachung anordnen», sagt Adrian Wüthrich, SP-Nationalrat und Präsident des Gewerkschaftsdachverbands Travail Suisse. Er engagiert sich im Referendumskomitee gegen Sozialdetektive. Diese zunächst vorgesehene richterliche Genehmigung hatte die zuständige Kommission jedoch im Frühjahr gekippt, nachdem die Versicherungslobby interveniert hatte (vgl. «Wenn die Versicherungslobby das Gesetz schreibt» ).

«Versicherungsbetrug ist zudem bereits heute ein Straftatbestand, der von der Polizei und nicht durch private Sicherheitsfirmen verfolgt werden sollte», sagt Wüthrich. Die geplante Ausweitung der Überwachungskompetenzen der Versicherungen eröffne hingegen ein lukratives Geschäftsfeld für private Sicherheitsfirmen und Versicherungen. «Die Sicherheitsunternehmen wollen immer mehr Polizeiaufgaben übernehmen.»

Wie eine Anfrage bei privaten Versicherungen und verschiedenen kantonalen IV-Stellen zeigt, arbeiteten bis zum Urteil in Strassburg fast alle mit externen privaten Detekteien zusammen. Einzig die IV Bern liess IV-BezügerInnen von internen MitarbeiterInnen überwachen, die über eine polizeiliche Ausbildung verfügten. Privatversicherungen wie die Helsana, Swica oder CSS beauftragten genauso externe Detektivfirmen wie die öffentlich-rechtliche Unfallversicherung Suva, die ihre Observationen von «bewährten externen Partnern» durchführen lässt. Konkrete Namen der Detekteien wollte keine der angefragten Versicherungen nennen.

Und die Überwachungsindustrie dürfte in Zukunft eher wachsen: Wird das Gesetz angenommen, gelten die neuen Bestimmungen nicht nur wie bisher für die Invalidenversicherung, sondern neu auch für die Unfall-, die Kranken- und die Arbeitslosenkassen. Adrian Wüthrich findet deshalb: «Mit einem Nein zu den Sozialdetektiven geht es auch darum, die zunehmende Privatisierung von staatshoheitlichen Aufgaben zu verhindern.»