Repression in Basel: «Das ist ein Schauprozess gegen soziale Bewegungen!»
Achtzehn junge Leute standen letzte Woche wegen einer Demonstration 2016 vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft will im Massenprozess alle für alles verurteilen. Das ist absurd – und gefährlich.
«Das sind Anträge von circa vierzig Jahren Gefängnis für ein paar Scheiben und Steine.»
Bernard Rambert, Anwalt Nr. 11
Es ist noch dunkel vor dem Basler Strafgericht am Mittwochmorgen letzter Woche. Früh versammeln sich gut hundert Personen auf dem Vorplatz – in Solidarität mit den achtzehn Angeklagten. Musik schallt aus den Boxen. Blitzlichter schneiden die Dunkelheit. AnwältInnen drängeln sich durch die Menge ins Gericht. Es ist der Beginn einer viertägigen Verhandlung, die mit jedem weiteren Prozesstag einen Dreh absurder erscheint.
Angeklagt sind zwölf Männer und sechs Frauen im Alter von zwanzig bis knapp über dreissig Jahren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, am 24. Juni 2016 an einer unbewilligten Demonstration teilgenommen zu haben. Der eher kleine Umzug gegen «Rassismus, Repression, Vertreibung und Gentrifizierung» hatte damals für Aufruhr gesorgt. Denn entlang der Demonstrationsroute wurden unter anderem die Scheiben der SVP-Parteizentrale, der UBS und verschiedener Versicherungen eingeworfen, es gab diverse Sprayereien und einen Farbanschlag aufs Strafgericht. Heranrückende Polizeiautos sollen laut Anklageschrift mit Steinen und Flaschen beworfen worden sein. Die Sachschäden belaufen sich auf knapp 160 000 Franken.
Nun, mehr als zwei Jahre später, sitzen im Massenprozess siebzehn von achtzehn Beschuldigten auf zwei Stuhlreihen hintereinander. Hinter ihnen in drei Reihen die achtzehn AnwältInnen. Die vielen ZuschauerInnen und die Presse müssen die Verhandlung in einem separaten Raum per Videoübertragung mitverfolgen.
«Das waren Aktionen mit paramilitärischem Charakter, asozial und kriminell.»
Camilo Cabrera, Staatsanwalt
«Es ging darum, in Zeiten immer stärkerer Fremdenfeindlichkeit, der Unterordnung jeglicher Existenz unter kapitalistische Interessen, einer wachsenden Kontrolle und Überwachung des Alltags und von Verdrängung von Quartierbewohnerinnen durch profitorientierte Stadtentwicklung ein starkes Zeichen zu setzen.»
Auszug aus einem Communiqué zur Demonstration vom 24. Juni 2016
Die Anklagepunkte gegen die achtzehn Beschuldigten sind happig: Landfriedensbruch, mehrfache qualifizierte Sachbeschädigung, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Beamte, einfache sowie versuchte schwere Körperverletzung, Angriff, Störung des öffentlichen Verkehrs, Verstoss gegen das Vermummungsverbot. Und das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmass ist hoch: Es reicht von 22 Monaten bis zu 38 Monaten – also von knapp zwei bis zu über drei Jahren Gefängnis. Für die Hälfte der Angeklagten beantragt die Staatsanwaltschaft unbedingte Haftstrafen, für drei weitere teilbedingte.
Die Beweislage ist dünn, und es ist fragwürdig, warum genau diese achtzehn Personen angeklagt sind – bei einigen ist nicht mal klar, ob sie an besagtem Abend überhaupt in Basel waren. Darüber hinaus lässt sich nicht mehr rekonstruieren, wie viele der DemonstrantInnen vermummt gewesen sind, wer von ihnen etwas demoliert, wer einfach nur demonstriert haben soll. Also bedient sich die Staatsanwaltschaft eines Kniffs: Sie fordert Kollektivstrafen.
Obwohl Delikte wie Sachbeschädigung oder Körperverletzung individuell nachgewiesen werden müssten, wirft die Staatsanwaltschaft allen achtzehn Angeklagten pauschal alles vor. Nach dem Prinzip «Mitgegangen, mitgefangen» rechnet sie den einzelnen Beschuldigten jeden Steinwurf, jede gesprühte Parole und jede eingeschlagene Fensterscheibe gleichermassen an. Dies gilt als Novum in der Schweizer Rechtspraxis. Die Staatsanwaltschaft bestreitet auch gar nicht, dass sie den Einzelnen die Straftaten nicht nachweisen kann. Sie benutzt stattdessen die dünne Beweislage, um das Konstrukt der Mittäterschaft zu begründen: Wer konkret was getan habe, spiele sowieso keine Rolle, weil bei der Demonstration ein «gemeinsamer Tatentschluss» gefasst und «arbeitsteilig» vorgegangen worden sei.
«Ich bin SP-Mitglied. Freuen Sie sich auf den 1. Mai, Herr Staatsanwalt. Wenn es da zu Sachbeschädigungen kommt, können Sie auch mich kollektiv anklagen.»
Christian von Wartburg, Anwalt Nr. 9
Um die Lücken in der Beweisführung zu füllen, rückt die Staatsanwaltschaft die Lebensentwürfe der Beschuldigten ins Licht: Dem Angeklagten Nr. 2 wirft sie seine Punkerkleidung vor, weil diese zeige, dass er «anarchistisch motiviert und eingestellt sei». Der Beschuldigten Nr. 13 wird angelastet, dass bei ihr bei einer Hausdurchsuchung eine juristische Proseminararbeit zur «Teilnahme- und Vorsatzproblematik bei Gewaltdelikten» gefunden worden sei. Dem Angeklagten Nr. 10 wird unterstellt, dass er «ideologisch dem gewalttätigen Linksextremismus» nahestehe, da die Polizei bei ihm zu Hause ein «1.-Mai-Demo-Plakat» und ein «Anarchiezeichen an der Wand» vorgefunden habe. Einfache Polizeikontrollen werden von der Staatsanwaltschaft als strafverschärfende Argumente vorgebracht. Von «einschlägigen Kreisen» ist die Rede, von «aktiven Sympathisantinnen» und «Linksextremisten», von einer «Nähe zur Hausbesetzerszene».
«Die Anklageschrift liest sich wie ein rechtsbürgerliches Manifest. Das ist ein Schauprozess gegen soziale Bewegungen!»
Stephan Bernard, Anwalt Nr. 2
«Wenn man versucht, über politische Überzeugung den Taterweis zu erbringen, dann ist das Feindjustiz.»
Bernard Rambert, Anwalt Nr. 11
Die sechzehn Anwälte und die zwei Anwältinnen plädieren allesamt auf Freispruch. «In dubio pro reo» für ihre MandantInnen, die sich auf ihr Recht auf Aussageverweigerung berufen. Die VerteidigerInnen stellen in den vier Tagen gebetsmühlenartig Beweisanträge, die das Gericht zumeist ablehnt oder bis zur Urteilsberatung vertagt. Dabei berufen sie sich auf die Grundrechte, die Verfassung, die Strafprozessordnung, die Europäische Menschenrechtskonvention, weil sie im vorliegenden Verfahren die Rechte der Beschuldigten verletzt sehen. Und sie stellen Befangenheitsanträge gegen das Dreiergericht unter Gerichtspräsident Dominik Kiener, da während der Demonstration 2016 auch das Strafgericht mit Farbe beworfen worden war.
«Befangen oder voreingenommen bin ich nicht. Ich finde diesen Vorwurf nicht richtig. Es kann ja nicht sein, dass man die Basler Justiz ausschaltet, indem man das Gebäude attackiert.»
Dominik Kiener, Gerichtspräsident
Insbesondere durch die beantragten Kollektivstrafen sei der Rechtsstaat bedroht, prangern die VerteidigerInnen an. Bereits mit dem schwammigen Straftatbestand Landfriedensbruch würden Beweismängel umschifft, dies sei ohnehin schon bedenklich. Wenn nun aber die Staatsanwaltschaft versuche, die Schranken noch weiter herabzusetzen und Kollektivstrafrecht durch die Hintertür einzuführen, werde damit die Versammlungsfreiheit ernsthaft untergraben.
«Ob der Einzelne konkret eine Scheibe einwirft, interessiert nicht mehr. Der Täter wird als Feindbild verfolgt und exemplarisch bestraft. Die Fokussierung auf den Täter und nicht auf die Tat, das stammt aus dem Nationalsozialismus.»
Marcel Bosonnet, Anwalt Nr. 7
Die Beschuldigten Nr. 1 bis 13 sind am Abend des 24. Juni 2016 in Basel verhaftet worden. Dennoch ist vieles unklar. Die Polizeirapporte sind mit zahlreichen Ungereimtheiten gespickt. So sind bei einigen Beschuldigten, etwa dem Angeklagten Nr. 7, zwei verschiedene Festnahmeorte vermerkt, die rund einen Kilometer auseinanderliegen. Aussagen von PolizistInnen zu den Verhaftungen widersprechen sich. Diverse Festnahmerapporte wurden von einem Polizisten mit dem Spitznamen «Boxi» unterschrieben, der aber gemäss eigenen Angaben gar nicht vor Ort im Einsatz war. Die Handschuhe, die der Angeklagte Nr. 6 dabeigehabt haben soll, hat die Polizei «verloren». Beim Beschuldigten Nr. 5 tauchten in den Akten plötzlich konfiszierte Beweismittel auf, die anfangs gar nicht bei ihm sichergestellt worden waren.
Acht der Verhafteten sassen 2016 für mehrere Monate in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte Nr. 1, der keine Schweizer Papiere besitzt, war über fünf Monate wegen «Fluchtgefahr» inhaftiert. Nr. 2 und Nr. 12 kamen nur unter strengen Meldeauflagen frei. Zu den Ungereimtheiten in den Rapporten wurden die meisten involvierten PolizistInnen nie befragt. Die einzigen zwei Polizisten, die die Staatsanwaltschaft einvernahm, liess sie «zu ihrem eigenen Schutz» mit Sturmmasken auftreten.
«Dieses Verfahren kann man nichts anderes als politische Justiz nennen.»
Manuela Schiller, Anwältin Nr. 15
Die Angeklagten Nr. 14, 15 und 16 sind einzig aufgrund von SMS angeklagt, die auf dem konfiszierten Handy eines Verhafteten gefunden wurden. Der Angeklagte Nr. 14 schrieb: «Ich fahre von Luzern aus.» Ob, wann und wohin er fuhr – unklar. Bei der Beschuldigten Nr. 15 hätten zwei Personen bezeugen können, dass es in ihrem SMS um eine Theaterprobe ging und sie an besagtem Abend nicht in Basel war. Doch die Staatsanwaltschaft hatte die Zeugenvorladung abgelehnt. Man wolle sich auf «objektive Beweise» stützen, lautete die Begründung.
Die Beschuldigten Nr. 17 und 18 wiederum stehen wegen DNA-Spuren auf einer Baseballmütze beziehungsweise einer PET-Flasche vor Gericht. Die beiden Gegenstände sollen in der Nähe des Tatorts gefunden worden sein. Wo genau, ist unklar. Wie sie dort hingekommen sind, ebenfalls. Als dann Staatsanwalt Cabrera in seiner Replik auf das letzte Plädoyer plötzlich noch behauptet, die Angeklagte Nr. 18 sei doch am 24. Juni 2016 in Basel verhaftet worden, ist das Durcheinander komplett – denn in diesem Fall beweisen die Akten schlichtweg das Gegenteil.
«Diese Anklage ist ein Reinfall, ein Desaster. Die Staatsanwaltschaft kann gar nichts beweisen. Sie verschleudert nur die Steuergelder, das Verfahren dürfte die Kosten des Sachschadens schon um ein Mehrfaches übersteigen. Die Empörung über die hier zur Debatte stehenden Sachbeschädigungen und Steine ist angesichts der Machtverhältnisse auf dieser Welt und deren Auswirkungen auf die Menschheit unverhältnismässig, unsinnig.»
Bernard Rambert, Anwalt Nr. 11
Es ist dunkel draussen, als der Gerichtspräsident am Montagabend die Verhandlung schliesst. Der Termin für die Urteilsverkündung soll demnächst bekannt gegeben werden. Auf dem Vorplatz des Strafgerichts versammeln sich derweil immer mehr Leute, bis sich schliesslich eine kleine Solidaritätsdemonstration mit Musik in Bewegung setzt – womöglich in Richtung derselben Route wie die vom 24. Juni 2016.