Flüchtlingspolitik: Die grosse Kriminalisierung

Nr. 15 –

Wer Geflüchtete aus dem Mittelmeer rettet, ihnen über die Grenze hilft oder sich gegen Ausschaffungen stellt, ist in Europa von drakonischen Strafen bedroht. Dahinter steckt eine perfide Strategie.

Eines Morgens im Herbst 2017 wacht Anouk Van Gestel in ihrer Brüsseler Wohnung auf, weil jemand an die Tür hämmert. Als die Chefredaktorin des belgischen Lifestylemagazins «Marie-Claire» öffnet, blicken ihr sieben bewaffnete Polizisten entgegen. Stundenlang durchsuchen die Beamten die Räume, beschlagnahmen das Telefon, USB-Sticks und den Laptop, wie die Journalistin später lokalen Medien erzählt.

Kurze Zeit später folgt die Anklage: Zusammen mit elf weiteren Personen wird Anouk Van Gestel, die sich schon länger für Geflüchtete einsetzt, des «Menschenschmuggels» und der «Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung» beschuldigt. Weil sie einem jungen Geflüchteten vorübergehend ein Dach über dem Kopf und eine warme Dusche geboten hatte. Da ihm die Ausschaffung drohte, hatte Van Gestel zudem eine Freundin gebeten, seine Weiterreise nach Grossbritannien zu organisieren. Weil das Telefon der Freundin abgehört wurde, erfuhr die Polizei von dem Plan und ordnete die Hausdurchsuchung an. Während mehrere Angeklagte zu bedingten Strafen verurteilt werden, kommt Van Gestel schliesslich frei. Das Gericht kommt zum Schluss, dass «das Beherbergen von Menschen keine kriminelle Handlung» darstelle.

Schlepper bekämpfen statt Leben retten

Geschichten wie jene der Belgierin gibt es viele, seit Abschreckung und Abwehr zum einzigen gemeinsamen Nenner europäischer Flüchtlingspolitik geworden sind. Denn je mehr sich die Staatsoberhäupter der EU bemühen, die Flucht nach Europa unmöglich zu machen, desto mehr wird auch gegen die UnterstützerInnen der Flüchtenden vorgegangen. An den Aussengrenzen werden jene kriminalisiert, die Menschen aus Seenot retten. An den Binnengrenzen drohen jenen Strafen, die Reisenden auf dem Weg an ihr Ziel helfen. Und in den EU-Staaten selbst schikaniert man jene, die Gestrandeten Essen geben, eine Unterkunft bieten oder sich ihrer Ausschaffung entgegenstellen.

Allein für das Jahr 2018 zählte die britische Denkfabrik Institute of Race Relations (IRR) europaweit mindestens 89 Fälle, in denen AktivistInnen für ihre Solidarität mit Geflüchteten strafrechtlich verfolgt oder angeklagt wurden. «Die Zahl repressiver Vorkommnisse steigt seit einigen Jahren stark an», sagt auch Carmine Conte, der für den Brüsseler Thinktank Migration Policy Group entsprechende Episoden beobachtet. Es komme vermehrt zu Hausdurchsuchungen, Strafanzeigen, Ermittlungsverfahren, Prozessen und Verurteilungen.

Keine Form der Kriminalisierung ist dabei derart tödlich wie jene der Seenotrettung. Versuche, das Retten von Menschenleben zu bestrafen, gab es zwar auch schon früher: etwa im Sommer 2004, als die Besatzung der deutschen «Cap Anamur» Dutzende Menschen aus einem überfüllten Schlauchboot rettete. Erst nach einer mehrwöchigen Irrfahrt durften die Geflüchteten in Sizilien an Land, wo dann mehrere Crewmitglieder festgenommen wurden. Nach einem jahrelangen Prozess wurden die Männer schliesslich freigesprochen, praktisch alle Geflüchteten jedoch in ihre Herkunftsländer ausgeschafft.

Den Beginn einer neuen Repressionswelle ortet Carmine Conte im Jahr 2015 nach dem Ende der italienischen Marineoperation «Mare Nostrum», die aus Mangel an Geld und auf Druck der übrigen EU-Staaten hin eingestellt werden musste. Innert eines Jahres hatten die Schiffe der Küstenwache nach eigenen Angaben 150 000 Menschen aus den Fluten gerettet. «Wir dürfen nicht erlauben, dass das Mittelmeer zum Friedhof wird», sagte damals Italiens Premier Matteo Renzi. Dann wurde «Mare Nostrum» durch zwei Missionen ersetzt, mit denen die EU jedoch andere Ziele verfolgte.

Bei «Triton», das unter der Führung von Frontex lief, ging es – ebenso wie bei der multinationalen Militäroperation «Sophia», die vor wenigen Tagen eingestellt wurde – nicht um die Rettung von Menschen. Das offizielle Mandat lautete: Schlepperei bekämpfen. Faktisch ging es der EU also bloss darum, die Grenzen weiter zu militarisieren. Was dann passierte, war abzusehen: Ohne «Mare Nostrum» starben im Mittelmeer wieder viel mehr Menschen.

Weil die Staaten ihre völkerrechtliche Verantwortung, Menschen vor dem Ertrinken zu retten, nicht wahrnahmen, sprangen bald schon private Initiativen in die Bresche. Im Mai 2015 starteten AktivistInnen das Projekt «Sea-Watch», dann kamen weitere dazu, bis rund ein Dutzend Organisationen zu Rettungszwecken vor der libyschen Küste und in der Ägäis kreuzten.

Im Laboratorium

Das Verhältnis zur italienischen Küstenwache und der Seenotleitstelle MRCC sei zuerst kollegial gewesen, sagt Sascha Girke. Der vierzigjährige Mediziner engagierte sich bis 2017 auf mehreren Rettungsschiffen, zunächst auf der «Sea-Watch 1», später auf der «Iuventa». «Die Leute vom MRCC betrachteten uns lange fast als Teil ihrer Flotte», so Girke.

Doch 2017 änderte sich die Situation. Im August unterzeichnete Italien ein Abkommen mit Libyen, das die Abfahrten von Flüchtlingsbooten verhindern sollte. Schon vorher hatten die EU wie auch die Schweiz begonnen, die von Milizen betriebene sogenannte libysche Küstenwache aufzurüsten. Gleichzeitig fing die italienische Regierung an, auch verbal gegen die NGOs vorzugehen. Sie verunglimpfte sie als «Taxis des Mittelmeers» und beschuldigte sie der Komplizenschaft mit Schleppern.

Auch die Kommunikation mit dem MRCC sei immer schwieriger geworden, sagt Girke. Man habe zunehmend widersinnige Anweisungen erhalten. Im August, zeitgleich also mit dem neuen Abkommen zwischen Italien und Libyen, wurde die «Iuventa» schliesslich im Hafen von Lampedusa beschlagnahmt. «Als wir einliefen, war überall Blaulicht, und eine ganze Presseschar wartete auf uns», erzählt Girke. Die RetterInnen wurden öffentlichkeitswirksam als Kriminelle gebrandmarkt.

Mittlerweile läuft gegen Girke und neun weitere Crewmitglieder der «Iuventa» ein Ermittlungsverfahren der sizilianischen Staatsanwaltschaft: unter anderem wegen «Beihilfe zu illegaler Einwanderung». Dass offensichtlich kein Aufwand gescheut wird, lässt darauf schliessen, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. Fünf italienische Behörden seien involviert, sagt Girke, darunter auch der Auslandsgeheimdienst und eine mobile Einheit, die sonst gegen die Mafia zum Einsatz kommt.

Die 550-seitige Untersuchungsakte beinhalte unter anderem abgehörte Telefonate, Aussagen von verdeckten ErmittlerInnen und den Inhalt beschlagnahmter Computer. Zudem sei die «Iuventa» vor der Festsetzung verwanzt gewesen, so Girke, gegen den im Sommer der Prozess eröffnet werden dürfte. Nach aktuellem Wissensstand drohen den AktivistInnen bis zu zwanzig Jahre Haft und über 200 000 Euro Strafe. «Wir fühlen uns wie in einem Laboratorium», so Girke, «als würde hier ausgelotet, wie weit man gehen kann.»

«Die Kriminalisierung der Seenotrettung ist eine logische Konsequenz der europäischen Grenzpolitik», sagt Sara Prestianni von der italienischen NGO Arci. Die EU sei bestrebt, die Unterbindung von Migrationsbewegungen in nordafrikanische Staaten wie Libyen auszulagern, die tödlichen Folgen nehme sie dabei bewusst in Kauf. Die privaten Rettungsorganisationen unterwanderten diese Strategie jedoch, so die Migrationsexpertin. «Die Externalisierung der Migrationsbekämpfung wurde in den letzten Jahren vorangetrieben, folglich nahmen auch die Angriffe auf zivile Rettungsschiffe zu.» Das geschehe nicht zuletzt, weil die NGOs «Zeugen eines Vorgangs sind, der eigentlich undokumentiert bleiben sollte», heisst es dazu in einem IRR-Bericht zur Kriminalisierung von Fluchthilfe. Wer also dem Sterben auf dem Mittelmeer nicht tatenlos zusehen will, wird bestraft.

Derzeit scheint die Strategie auf dem Mittelmeer aufzugehen. Neben der «Iuventa» wurde auch die spanische «Open Arms» beschlagnahmt, eine Reihe weiterer Initiativen haben sich wegen des steigenden Drucks zurückgezogen, einige stecken aufgrund juristischer Schikanen in verschiedenen Häfen fest, wieder andere stehen vor Gericht. Seit in Italien Matteo Salvini den politischen Kurs vorgibt, hat sich die Lage ohnehin verschärft. Wiederholt konnten Schiffe Gerettete nicht an Land bringen, weil der rechtsextreme Innenminister die Schliessung der Häfen anordnete. Inzwischen kreuzt praktisch kein Schiff mehr vor der libyschen Küste. Wie viele Menschen dieses Jahr ertrunken sind, ist deshalb schwer zu sagen. Gemäss offiziellen Zahlen sind es einige Hundert. Die meisten Todesfälle bleiben jedoch undokumentiert.

Abschreckende Wirkung

Aber nicht nur auf hoher See werden die Räume für Solidarität immer kleiner. Auch an den Grenzen innerhalb Europas geraten die HelferInnen weiter in die Defensive. Ein Beispiel dafür ist die Situation an der französisch-italienischen Grenze. Die Fluchtroute quer durch die Alpen entstand, weil andere Optionen immer strenger kontrolliert wurden und der Weg nach Norden immer mühseliger wurde. Die Kriminalisierung jener, die ihre Hilfe anboten, liess nicht lange auf sich warten. Im März 2018 bot etwa der Bergführer Benoît Duclos einer hochschwangeren Frau, ihrem Mann und den beiden kleinen Kindern, die er auf beinahe 2000 Metern im Schnee antraf, an, sie ins Spital zu fahren. Auf dem Weg dorthin wurde Duclos von der französischen Polizei angehalten, die ihm vorwarf, die «illegale Einreise der Familie zu erleichtern». Duclos drohen nun fünf Jahre Haft. Fälle wie diesen gibt es in Europa zuhauf. Wer Menschen in einer Notsituation hilft, wird zum Schmuggler.

Zunehmend ins Visier geraten inzwischen auch jene, die sich in den europäischen Ländern selbst um Geflüchtete kümmern – Menschen wie die Belgierin Anouk Van Gestel oder der Neuenburger Pfarrer Norbert Valley (vgl. «Rechtsbruch aus Nächstenliebe» ). Jene, die helfen, wenn die Staaten sich aus der Verantwortung stehlen, nicht genügend Unterkünfte zur Verfügung stellen und die Menschen auf der Strasse ausharren lassen, um möglichst viele andere abzuschrecken. Die Strategie ist perfide: Wo der Staat sich zurückzieht, springen Freiwillige ein, die dann wiederum juristisch daran gehindert werden zu helfen. Und je drakonischer die angedrohten Strafen, desto höher soll die abschreckende Wirkung sein. «In vielen europäischen Ländern wird das Strafrecht immer mehr als Waffe benutzt, um jene zu bestrafen und von ihrer Aufgabe abzuhalten, die die Regeln des Anstands hochhalten», heisst es im IRR-Bericht.

Was das bedeutet, mussten auch AktivistInnen wie die «Stansted 15» erfahren, die sich geplanten Rückführungen entgegenstellen. Im Dezember wurden im britischen Chelmsford fünfzehn Personen verurteilt, weil sie mit einer friedlichen Protestaktion einen Ausschaffungsflug verhindert hatten. Obwohl die Anklage zuerst auf «Terrorismus» lautete, musste schliesslich niemand ins Gefängnis. Um Ausschaffungsflüge geht es schliesslich auch in einem Gesetzesvorstoss, der zurzeit in Deutschland debattiert wird. Demnach sollen unter anderem die Veröffentlichung und Verbreitung von Ausschaffungsterminen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Die Spielräume für Solidarität, sie werden europaweit immer kleiner.

Widerstand aus der Gesellschaft

Die Kriminalisierung der HelferInnen ist auf eine Richtlinie der EU aus dem Jahr 2002 zurückzuführen. Auf Initiative Frankreichs wurde damals festgelegt, dass «Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt» bestraft werden soll, wenn dies vorsätzlich und «zu Gewinnzwecken» geschieht. Gesetze, die eigentlich dazu gedacht seien, Schleuser ins Visier zu nehmen, würden immer weiter ausgedehnt, um die inhumane Flüchtlingspolitik juristisch zu stützen, heisst es im IRR-Bericht. Wer einen Geflüchteten im Auto mitnimmt oder bei sich übernachten lässt, macht sich also strafbar.

«Die Kriminalisierung basiert auf EU-Recht, aber die Mitgliedstaaten implementieren das unterschiedlich», sagt Carmine Conte von der Brüsseler Migration Policy Group. Vergangenes Jahr forderte eine Gruppe im EU-Parlament die Kommission auf, die bestehende Regelung zu präzisieren, weil einzelne Länder die juristischen Instrumente zur Kriminalisierung von humanitärer Hilfe nutzten. Geändert hat sich an der Rechtslage bisher wenig. Immerhin haben inzwischen mehrere Länder, darunter Griechenland und Spanien, sogenannte Solidaritätsdelikte aus ihren Strafgesetzbüchern gestrichen. Die EU-Kommission hat derweil wiederholt bekräftigt, sie sehe keinen Bedarf, die Gesetzgebung anzupassen.

Widerstand gegen die Bestimmungen der EU regt sich inzwischen auch in der Gesellschaft. Über 170 Organisationen haben eine Petition eingereicht, die die Behörden auffordert, die Hilfe für Geflüchtete zu entkriminalisieren. Eine Million Stimmen sollen im Hinblick auf die EU-Wahlen im Mai gesammelt werden, um die «EU-Kommission zu zwingen, gegen Regierungen vorzugehen, die Freiwillige bestrafen».

Für die belgische Journalistin Anouk Van Gestel geht der Kampf derweil weiter. Die Brüsseler Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch Berufung eingelegt. Diese Woche wurde ein neuer Verhandlungstermin festgelegt: Im September muss Van Gestel erneut vor Gericht erscheinen. Aufgeben will sie aber nicht – im Gegenteil: Um sich auch politisch für eine solidarische Flüchtlingspolitik einzusetzen, will sie bei den belgischen Parlamentswahlen für die Grünen kandidieren.

Paul-Grüninger-Preis : Auszeichnung für die «Iuventa»-Crew

Ein Zeichen gegen die Kriminalisierung der Fluchthilfe setzen: das will die St. Galler Paul-Grüninger-Stiftung. Wie sie diese Woche mitteilte, zeichnet sie die Crewmitglieder des deutschen Rettungsschiffs Iuventa in diesem Jahr mit ihrem Preis aus. Alle drei Jahre wird dieser «an Personen oder Organisationen vergeben, die sich durch besondere Menschlichkeit und besonderen Mut im Sinne Paul Grüningers auszeichnen». Zurzeit wird in Italien gegen zehn Mitglieder der «Iuventa»-Crew wegen «Beihilfe zur illegalen Einwanderung» ermittelt. Das Preisgeld soll einen «substanziellen Beitrag an die Verteidigung» der RetterInnen leisten, schreibt die Stiftung in ihrer Begründung.

Neben dem Hauptpreis, der mit 50 000 Franken dotiert ist, werden auch zwei «Anerkennungspreise» in Höhe von je 10 000 Franken vergeben: Einen erhält die Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz, die zu einer Busse verurteilt wurde, weil sie einem Geflüchteten über die schweizerisch-italienische Grenze half. Der andere geht an das Mosaik Support Center, das auf der griechischen Insel Lesbos aktiv ist. Mit den beispielhaften Auszeichnungen will die Stiftung «alle Retterinnen und Fluchthelfer ermutigen, ihre Arbeit fortzusetzen und dem Zynismus der europäischen Abschottung zu trotzen».

Der St. Galler Polizeikommandant Paul Grüninger hatte im Zweiten Weltkrieg mehrere Hundert jüdische Flüchtende vor Verfolgung und Tod bewahrt, indem er ihnen durch die Vordatierung der Dokumente die Einreise in die Schweiz ermöglichte. Grüninger war dafür vom Dienst suspendiert und verurteilt worden. In der Folge musste er von Gelegenheitsjobs leben und fand nie wieder eine feste Anstellung, bis er 1972 völlig verarmt starb.

Erst 1995 hat das Bezirksgericht St. Gallen den Polizeikommandanten rehabilitiert, was dem Einsatz des heutigen SP-Ständerats Paul Rechsteiner und dem WOZ-Journalisten Stefan Keller mit seinem Buch «Grüningers Fall» zu verdanken war. Mit dem Geld, das die Kantonsregierung Grüningers Nachkommen zahlte, wurde die Paul-Grüninger-Stiftung gegründet.

Soeben sind auch weitere RetterInnen mit Preisen ausgezeichnet worden: Am Sonntag erhielten die Seenotrettungsinitiative Mission Lifeline und der Kapitän des dazugehörigen Schiffes in Köln den Lew-Kopelew-Preis, der in Anlehnung an das Schaffen des gleichnamigen russischen Dissidenten verliehen wird. Ende April werden zudem die «sieben von Briançon» (siehe WOZ Nr. 23/2018 ) mit dem Schweizer Menschenrechtspreis «Offene Alpen» ausgezeichnet. Sie waren letztes Jahr zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden, weil sie Flüchtenden über die italienisch-französische Grenze geholfen hatten. 

Anna Jikhareva