Antiziganismus: Hoffnung auf eine Trendwende

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«Das ist ein Meilenstein», sagt Stefan Heinichen, Vorstandsmitglied des Verbands Sinti und Roma Schweiz. Und auch Angela Mattli von der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) spricht von einem Urteil, das «Anlass zur Hoffnung auf eine Trendwende» im Umgang mit der Rassismusstrafnorm sei.

Am vergangenen Montag hat das Regionalgericht Bern-Mittelland Nils Fiechter und Adrian Spahr, die Kopräsidenten der Jungen SVP des Kantons Bern, wegen eines Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm verurteilt. «JSVP-Kandidaten wählen – Transitplatz für Zigeuner verhindern!» lautete der Facebook-Eintrag, den sie im Februar 2018 im Vorfeld der Grossratswahlen verbreiteten. Dazu suggerierte eine Illustration, dass «Zigeuner» schmutzig seien, zu Kriminalität neigten und die öffentliche Ordnung nachhaltig störten.

Ein solches Urteil war nicht zu erwarten: In den letzten fünf Jahren waren alle vergleichbaren Anklagen abgelehnt worden. Dem Regionalgericht Seeland etwa war selbst die öffentliche Aussage eines Gemeinderats, dass man «Zigeuner» an der Nase erkennen würde, nicht rassistisch genug für eine Verurteilung – mit der Begründung, dass der Begriff «Zigeuner» keine ethnische Kategorie sei.

Vom Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland ist Stefan Heinichen umso überraschter, als menschenverachtendes Verhalten gegenüber Sinti und Roma in den letzten Jahren wieder zugenommen habe. Und das auch auf politischer Ebene: Das neue Polizeigesetz, über das am 10. Februar im Kanton Bern abgestimmt wird, enthält einen Artikel, der die Wegweisung ausländischer Fahrender ermöglichen soll.

Auf dem Weg zu einem besseren Umgang mit Fahrenden ist die Schweiz noch nicht sehr weit. Das bestätigt auch das Gutachten über die Schweiz, das der Europarat im vergangenen Dezember für das Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten erstellt hat. Neben dem Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen stellt das Gutachten eine zunehmende Intoleranz gegenüber Jenischen, Sinti und Roma fest. Kritisiert wird auch die Benachteiligung von transnational Fahrenden gegenüber Schweizer Fahrenden sowie die noch immer nicht umgesetzte Anerkennung der Romnija und Roma als nationale Minderheit.