Bundesanwaltschaft: Laubers Beisshemmungen
Nicht protokollierte Treffen mit Fifa-Funktionären, seltsame Erinnerungslücken und Grossbanken, die vom früheren Bankenlobbyisten mit Samthandschuhen angefasst werden – wie glaubwürdig ist Bundesanwalt Michael Lauber noch?
Bundesanwalt Michael Lauber bläst derzeit viel Gegenwind entgegen. Besonders in der Kritik ist seine Ermittlung wegen Korruption innerhalb des Weltfussballverbands Fifa. Doch auch sein pfleglicher Umgang mit den Schweizer Grossbanken weckt Unmut über den obersten Ankläger des Landes.
Ende letzte Woche hat die Schweizer Organisation Public Eye bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen die Credit Suisse (CS) eingereicht. Es geht dabei um Korruption und Geldwäsche im Zusammenhang mit Kreditvergaben an moçambiquanische Staatsfirmen im Umfang von rund zwei Milliarden US-Dollar (die Hälfte davon von der russischen Bank VTB). Laut Ermittlungen der US-Staatsanwaltschaft sollen sich drei Londoner Mitarbeiter der CS, diverse Behördenvertreter in Moçambique wie auch Vertreter der Schiffbaugruppe Privinvest massiv bereichert haben. Das Land wurde dadurch in den Bankrott getrieben.
Grosser Skandal – kein Interesse
Korruption? Geldwäsche? Das sind Offizialdelikte, denen die Bundesanwaltschaft eigentlich schon längst von Amtes wegen hätte nachgehen müssen, zumal die Verdachtsmomente schon lange bekannt sind und der Fall grosse Brisanz hat. Die WOZ hatte bereits Mitte 2017 bei der Bundesanwaltschaft deswegen nachgefragt. Damals hiess es lapidar, dass «man sich zur Zeit nicht mit der Thematik befasst». Auch nachdem in Bern Anfang 2018 ein Rechtshilfegesuch aus Moçambique eingegangen war, sah die Bundesanwaltschaft «keinen hinreichenden Tatverdacht». Anders sah das offenbar die Regierung von Moçambique selber. Sie hat im Februar 2019 in London Anzeige gegen die CS wie auch andere Beteiligte eingereicht.
Hat die Bundesanwaltschaft Beisshemmungen, wenn Grossbanken im Spiel sind? Immerhin war Lauber vor seiner Wahl zum Bundesanwalt sechs Jahre Geschäftsführer des Liechtensteinischen Bankenverbands. Auch ein Bericht der «Aargauer Zeitung» von vergangener Woche kommt – gestützt auf anonyme Quellen – zum Schluss, dass sich Bundesanwalt Lauber generell nicht mit den Grossbanken anlegen will. Er soll gar gesagt haben, gegen die CS dürfe nicht ermittelt werden. Die Bundesanwaltschaft wollte auf Anfrage der WOZ den Artikel nicht kommentieren.
Der passende Paragraf ist da
«Es fällt schon auf, wie zurückhaltend die Bundesanwaltschaft bislang gegen Banken vorgeht», sagt David Mühlemann von Public Eye. Dabei hätte sie etwa im Fall der CS alle Möglichkeiten, Ermittlungen vorzunehmen. Artikel 102 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs sieht nämlich die Bestrafung eines Unternehmens vor, das «nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen hat», um Straftaten wie Korruption und Geldwäsche aus dem Unternehmen heraus zu verhindern. In der Anklageschrift der US-Justiz von Ende 2018 wird nicht zuletzt der Compliance-Abteilung der CS, die die Seriosität der KundInnen abklären und Korruption verhindern soll, ein schlechtes Zeugnis ausgestellt.
Die Argumentation der CS, dass es sich um einen Vorfall in der Londoner Tochterfirma Credit Suisse International gehandelt habe, schützt das Mutterhaus laut Mühlemann nicht per se vor Strafverfolgung. Denn die organisatorische Mitverantwortung der CS-Muttergesellschaft in Zürich für die Tochtergesellschaft in London ist belegt: Es gab zum fraglichen Zeitpunkt starke personelle Überschneidungen. So sass etwa die Verwaltungsratspräsidentin der Londoner Firma, Noreen Doyle, gleichzeitig im Verwaltungsrat der CS Group. Und Thomas Guldimann, weiterer Verwaltungsrat von CS International, war zum fraglichen Zeitpunkt Chief Risk Officer der CS Group.
Auch bei der UBS wird geschlafen
Die Arbeitsverweigerung der Bundesanwaltschaft im Fall Credit Suisse steht nicht alleine. Auch bei der Schweizer Grossbank UBS verhält sich die Bundesanwaltschaft seltsam zurückhaltend. Bereits 2012 hatte der Bruno-Manser-Fonds (BMF) Strafanzeige gegen die Schweizer Grossbank eingereicht. Der BMF stützte sich dabei auf zugespielte Dokumente, die zeigen, wie Holzfirmen im Jahr 2008 über UBS-Filialen in Hongkong und Singapur Millionengelder waschen liessen, um damit einen hochrangigen malaysischen Politiker zu bestechen. «Wir warten seit sieben Jahren auf einen Strafbefehl», sagt dazu BMF-Geschäftsleiter Lukas Straumann. «Die Bundesanwaltschaft bearbeitet das Dossier nicht richtig. Michael Lauber hat es bei einem Besuch in Malaysia letzten Juli versäumt, diesen Fall anzusprechen.» Dabei stünden der Bundesanwaltschaft seit einem Machtwechsel in Malaysia inzwischen alle Türen offen. Lässt sich die Schweizer Behörde von der UBS einwickeln? «Wir wissen, dass UBS-CEO Sergio Ermotti höchstpersönlich bei Lauber interveniert hat», so Straumann.
Eine Anklage gegen die UBS wäre umso wichtiger, weil es endlich einen Präzedenzfall für den 2003 in Kraft getretenen Strafgesetzbuchartikel 102 schaffen könnte. Bislang ist laut Straumann noch keine Bank deswegen verurteilt worden. Auch Ursula Cassani, Strafrechtsprofessorin der Uni Genf, bestätigt, dass es bisher an Präzedenzfällen fehlt: «Wenn es um Gruppenhaftung geht, ist das juristisch ein sehr anspruchsvolles Terrain», sagt sie.
So bleibt der Verdacht, dass die Bundesanwaltschaft letztlich den hiesigen Bankenplatz schützen will. Diese Annahme wird auch durch ihr Vorgehen im Fall der britischen Bank HSBC gestützt. 2008 hatte deren Mitarbeiter Hervé Falciani 100 000 Kundendaten der Genfer Filiale öffentlich gemacht und damit eine Flut von Strafanzeigen gegen die teils prominenten KundInnen wegen Steuerhinterziehung und Geldwäscherei ausgelöst. Die Bundesanwaltschaft hätte die HSBC eigentlich wegen Mittäterschaft anklagen können – doch stattdessen konzentrierte sie sich auf den Whistleblower Falciani, dem sie unter anderem «qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienst» vorwarf und den das Bundesgericht schliesslich in Abwesenheit zu fünf Jahren Haft verurteilte.
«Institutionalisierter Austausch»
Laubers Ermittlungsstil ist aufgrund von Medienrecherchen um seine Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino heftig in die Kritik geraten. Wer sich mit einem zentralen Akteur einer Untersuchung geheim und informell trifft, ohne das Gespräch auch nur zu protokollieren, ein Treffen erst zugibt, wenn es sich nicht mehr abstreiten lässt, und dann Erinnerungslücken vorgibt, ist als Bundesanwalt nicht mehr glaubwürdig.
Es fragt sich: Macht er das auch in anderen Fällen so? Gab es auch informelle Treffen mit der CS? Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft verneint das auf Anfrage, fügt jedoch an: «Michael Lauber und andere Vertreter der Bundesanwaltschaft pflegen einen institutionalisierten Austausch mit Vertretern der Schweizerischen Bankiervereinigung.»