Bundesanwaltschaft: Genug gemischelt

Nr. 20 –

Der eine malt heute Bergbilder, der andere schreibt Kriminalromane. Die beiden Vorgänger von Bundesanwalt Michael Lauber hatten ihren vorzeitigen Abgang zu verkraften: Valentin Roschacher musste 2006 auf Druck des damaligen Justizministers Christoph Blocher den Hut nehmen. Zuvor hatte es von rechter Seite heftige Kritik an den Ermittlungsmethoden gegen den Privatbankier Oskar Holenweger gegeben, der in der SVP viele FreundInnen hat. Auch Roschachers Nachfolger Erwin Beyeler scheiterte an Holenweger, dem Geldwäscherei im grossen Stil vorgeworfen wurde, der aber vor dem Bundesstrafgericht vollumfänglich freigesprochen wurde. Beyeler wurde 2011 auf Drängen der SVP vom Parlament abgewählt – auch weil er an einem angeblichen Komplott gegen Blocher beteiligt gewesen sein soll.

Und jetzt droht also auch Michael Lauber ein unrühmlicher Abgang. Die für die Bundesanwaltschaft zuständige Aufsichtsbehörde hat eine Disziplinaruntersuchung gegen ihn eröffnet. Seine Wiederwahl durch das Parlament ist gefährdet. Allerdings hat sich am Dienstag die Geschäftsprüfungskommission hinter ihn gestellt. Ob die Gerichtskommission am Mittwoch den Wahltermin vom Juni dennoch verschoben hat, um das Ergebnis der Disziplinaruntersuchung abzuwarten, war bis Redaktionsschluss nicht bekannt.

Lauber kommt offenbar immer noch zugute, dass er sich, anders als seine Vorgänger, nicht mit den Falschen angelegt hat – im Gegenteil: Der frühere Geldwäschereibekämpfer und Bankenlobbyist wollte es sich mit den Grössen des Finanzplatzes nicht verscherzen. Das oft fragwürdige Geschäftsgebaren der Grossbanken blieb in seiner Amtszeit ziemlich unbeachtet, während er rabiat gegen Whistleblower aus der Finanzbranche ermitteln liess und mehrere anklagte (siehe WOZ Nr. 18/2019 ).

Lange ging diese Strategie auf. Doch in den letzten Monaten fielen zunehmend Schatten auf Laubers Amtsführung. Es zeigte sich immer deutlicher: Lauber ist ein Mischler im Hintergrund. Er hat nicht nur in der Korruptionsaffäre um die Fifa geheime, unprotokollierte Gespräche geführt – er tat das auch in mindestens zwei weiteren hochbrisanten Fällen: beim brasilianischen Petrobras-Skandal und im Geldwäschereiverfahren gegen Gulnara Karimowa, die Tochter des ehemaligen usbekischen Staatspräsidenten. All diese Treffen verstossen gegen Artikel 77 der Strafprozessordnung, der vorschreibt, «alle wesentlichen Verfahrenshandlungen» zu protokollieren.

Und wie um alles in der Welt konnte Lauber ein drittes Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino einfach so vergessen? War es so unwichtig? Warum wurde es dann überhaupt abgehalten? Und weshalb sass mit dem Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold ein Unbeteiligter mit am Tisch? Hat Lauber damit eine Amtsgeheimnisverletzung begangen?

Dass die Aufsichtskommission der Bundesanwaltschaft angesichts der vielen offenen Fragen ein Disziplinarverfahren gegen Lauber eingeleitet hat, ist geradezu zwingend. Lauber selbst müsste eigentlich das grösste Interesse daran haben, dass jetzt eine unabhängige Instanz die Sache durchleuchtet.

Es steht nicht nur die Glaubwürdigkeit der Strafuntersuchung in einem der weltweit grössten Korruptionsfälle der letzten Jahrzehnte auf dem Spiel. Es geht auch generell um den Ruf der Bundesanwaltschaft. Eines ihrer prioritären Ziele ist seit Roschachers Amtsbeginn im Jahr 2000 die Bekämpfung der internationalen Korruption und Geldwäscherei. Die Schweiz als einer der wichtigsten Finanzplätze ist davon besonders betroffen. Es braucht eine starke Anklagebehörde, die gegen jene vorgeht, die den Finanzplatz benutzen, um PolitikerInnen zu bestechen, kriminelle Gelder zu waschen und ganze Staaten mit undurchsichtigen Finanztransaktionen auszubluten.

Doch was macht Lauber? Er setzte am Freitag zu einem Frontalangriff gegen die Aufsichtskommission an und behauptete logisch kaum nachvollziehbar, die Disziplinaruntersuchung würde die Glaubwürdigkeit der Bundesanwaltschaft beschädigen, gar eine «institutionelle Krise» heraufbeschwören. Das zeugt nicht von einer souveränen Amtsführung, sondern von übersteigertem Narzissmus. Es wäre der Sache dienlich, eine unverbrauchte Person übernähme Laubers Job.