Vetternwirtschaft: Die Plaudereien des Schattenbundesrats
Stefan Brupbacher, Johann Schneider-Ammanns ehemaligem Generalsekretär, droht eine Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung. Wie der «Tages-Anzeiger» publik machte, hat Brupbacher, der Anfang Jahr aus der Bundesverwaltung zum Industrieverband Swissmem wechselte, noch während seiner Zeit als Beamter vertrauliche Informationen aus einer parlamentarischen Kommission an seinen zukünftigen Arbeitgeber weitergegeben. Es ging um Palmöl: Brupbacher informierte Swissmem über einen Vorstoss von SVP-Nationalrat Andreas Aebi, der dem Bundesrat strengere Auflagen beim Import machen wollte, als seine Aussenpolitische Kommission vorsah. Ein Ja zum Vorstoss hätte die Freihandelsstrategie der Schweiz gefährdet – weshalb Brupbacher seinen künftigen Arbeitgeber aufforderte, bei den ParlamentarierInnen gegen Aebis Antrag zu lobbyieren.
Die Episode zeugt von bekannten Problemen: vom Einfluss der Verwaltung auf die parlamentarische Politik einerseits. Und von der Nähe der Wirtschaft zu BundesbeamtInnen und zum Parlament andererseits. Der Seitenwechsel von Regierungs- und Verwaltungsmitgliedern zu privaten Unternehmen sorgt in der Schweiz immer wieder für Debatten, Karenzfristen für einen Wechsel werden praktisch nie verfügt.
Was der «Tages-Anzeiger» nicht schreibt: Brupbacher war nicht irgendein Beamter. Während seiner Zeit als Schneider-Ammanns Generalsekretär galt der wirtschaftsliberale Hardliner als Schattenbundesrat (siehe WOZ Nr. 35/2018 ). Brupbacher war etwa federführend beim Angriff des Wirtschaftsdepartements auf die flankierenden Massnahmen. Insider berichteten, dass er anstelle seines schwachen Vorgesetzten die Strategie des Departements bestimmte. Das galt nicht zuletzt bei Liberalisierungsansinnen, sei es im internationalen Freihandel oder bei den gesetzlichen Arbeitszeitregelungen.
Brupbacher kandidiert im Herbst für die FDP für den Nationalrat. Er verkörpert jene so schamlos mit der Wirtschaftslobby verbandelte rechte Parlamentsmehrheit, die es bei den Wahlen im Herbst zu brechen gilt.