Sozialhilfe in BaselLand: Ein Kanton untergräbt das Existenzminimum

Nr. 6 –

«Motivation statt Sanktion»: Unter dieser irreführenden Bezeichnung hat die SVP in diversen Kantonen Vorstösse lanciert, die die Situation von Sozialhilfebeziehenden verschlechtern wollen. Mehrere Regierungen lehnten die Verschärfungen ab. So argumentierte die Zürcher Regierung: «Mit den Kürzungen würde das soziale Existenzminimum massiv unterschritten.» Selbst den konservativ dominierten Regierungen im Aargau und in St. Gallen gingen die Forderungen zu weit.

Nicht so in Baselland. Hier hat die Regierung als erste im Land entsprechende Vorstösse aus dem Parlament in einen Entwurf zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes einfliessen lassen. «Anreize stärken – Arbeitsmarktintegration fördern»: Unter diesem ebenso irreführenden Titel sieht die Regierung ein System mit unterschiedlichen Grundpauschalen vor: 1082 Franken für Sozialhilfebeziehende, die sich in den Augen der Ämter intensiv um eine Arbeitsstelle bemühen; 887 Franken für solche, die nach Ansicht der Behörden nicht mehr als ihre Mitwirkungspflichten erfüllen – und nur noch 690 Franken für jene, die aus Sicht der Behörden zu wenig für eine Integration in den Arbeitsmarkt tun.

Zwar geht dieses Bonus-Malus-System nicht so weit wie die Motion des SVP-Landrats Peter Riebli, die eine generelle Kürzung vorsah. Doch unter dem Deckmantel von Verbesserungen für jene, die sich besonders fleissig um eine Stelle bemühen, soll es gleichzeitig möglich werden, andere in ein Leben weit unter dem Existenzminimum zu treiben. Was die Vorlage umso gefährlicher macht, ist laut der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht, dass schon in der jetzigen Gesetzgebung Hinweise wie die im Rahmen der Sozialhilfe zu berücksichtigenden Grundrechte oder zur Beachtung des sozialen Existenzminimums fehlen.