Erschreckend: Rechtshilfe nicht garantiert
Der Brief der Freiplatzaktion Basel an Staatssekretär Mario Gattiker ist eindringlich: «Wir ersuchen das Staatssekretariat für Migration SEM inständig darum, ein Entscheidmoratorium» im Asylverfahren zu erlassen, schreibt die Beratungsstelle für Asylsuchende. Sie befürchtet, dass als Folge der Coronakrise die Rechtsweggarantie in den Verfahren «nicht mehr gewährleistet werden kann», weil die Stellen ihre Angebote reduzieren oder ganz einstellen müssten.
Die Freiplatzaktion mahnt, dass die in den kommenden Wochen zu erwartenden krankheitsbedingten Ausfälle von JuristInnen letztlich dazu führen könnten, dass Asylsuchende keine Möglichkeit mehr hätten, fristgerecht gegen abgelehnte Gesuche zu rekurrieren. Sie fordert deshalb, es sollten bis auf Weiteres keine Asylentscheide mehr erlassen und die zurzeit hängigen Verfahren sistiert werden. So lange also, bis die Coronakrise überstanden ist und die Rechtsberatungen wieder uneingeschränkt arbeiten können.
Die Forderungen der Freiplatzaktion sind nachvollziehbar. Denn in Zeiten des Ausnahmezustands bleiben gerade die Grundrechte der Schwächsten oft unter dem öffentlichen Radar. Von einem Moratorium für Asylentscheide will man beim SEM allerdings nichts wissen. Die Verfahren würden weiterhin wie gewohnt durchgeführt, heisst es auf Anfrage bloss. Auch der Rechtsschutz sei gewährleistet. Wie das konkret funktionieren soll, wenn die AnwältInnen ihre MandantInnen nicht beraten können, lässt das SEM offen.
Neben jener nach dem Rechtsschutz stellt sich auch die Frage, was der Notstand für die Arbeit am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bedeutet, das zuletzt Dutzende Rekurse im Asylbereich guthiess, weil die vom SEM getätigten Abklärungen mangelhaft waren. Nun kommt das Problem mit den Fristen dazu. Das BVGer schreibt dazu: «Ein ausserordentlicher Fristenstillstand könnte von Bedeutung werden, falls aufgrund von Krankheitsfällen nicht mehr genügend Personal verfügbar wäre.» Einen solchen Stillstand anordnen müsste wohl der Bundesrat.