Asylverfahren: Das SEM stresst JuristInnen

Nr. 15 –

Im Februar veröffentlichte das Staatssekretariat für Migration die Liste der zugelassenen Rechtsberatungsstellen für das erweiterte Asylverfahren – und auch die lächerlich knappen Pauschalen, mit denen Asylsuchende juristisch beraten werden sollen.

Hauptsache effizient: Warteraum in einem Testzentrum fürs beschleunigte Asylverfahren. Foto: Ennio Leanza, Keystone

Das neue Asylverfahren ist seit einem Monat in Kraft und soll in jeder Hinsicht effizient sein. In sogenannten Bundesasylzentren wird ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt: Innerhalb von 140 Tagen soll ein Asylentscheid vorliegen. Die asylsuchenden Personen haben aber – und das ist ein politisch ausgehandelter Ausgleich zu den kürzeren Fristen – Anspruch auf kostenlose Rechtsvertretung vor Ort.

Manche Fälle sind jedoch zu kompliziert, als dass sie innerhalb der 140 Tage entschieden werden könnten. Dann kommt das sogenannte erweiterte Verfahren zur Anwendung: Die Asylbewerberin wird einem Kanton zugewiesen. Von dort aus kann sie sich kostenlos an die jeweils zuständige Rechtsberatungsstelle wenden: Insgesamt hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) vierzehn solcher Beratungsstellen zugelassen, manche sind in mehreren Kantonen tätig.

Das SEM zahlt diesen Beratungsstellen eine Pauschale zwischen 420 und 455 Franken pro Asylbewerber. Mit diesem Betrag betreibe das SEM gegenüber den Rechtsberatungsstellen Lohndumping, kritisieren nun die Menschenrechtsorganisation Solidarité sans frontières, die Demokratischen JuristInnen wie auch die Gewerkschaft VPOD-NGO. Eine gewöhnliche Beratung in einer Anwaltskanzlei kostet zwischen 150 und 250 Franken pro Stunde. Nach üblichen Ansätzen gerechnet, würde die Pauschale kaum drei Stunden Arbeitszeit einer Juristin decken.

In der öffentlichen Ausschreibung des SEM findet sich eine Aufgabenliste für die zugelassenen Beratungsstellen. Sie umfasst fünfzehn Punkte und reicht von der Einarbeitung ins Dossier über Vorbereitungs- und Vertiefungsgespräche, das Zusammentragen von Beweismitteln und das Verfassen von Stellungnahmen bis zur Begleitung von Asylsuchenden zu Anhörungen. Obendrein müssen mit der Pauschale auch die Fahrtkosten der AsylbewerberInnen von der Unterkunft zur Beratungsstelle gedeckt werden.

Zustande kam die Höhe der Pauschale gemäss SEM-Mediensprecherin Emmanuelle Jaquet von Sury durch Erfahrungszahlen aus den Pilotprojekten, wo die neuen Asylverfahren getestet worden waren, sowie durch Aufwandsabschätzungen der Rechtsberatungsstellen. Die Pauschalen werden pro Person, also beispielsweise für jede Person einer Familie, ausgerichtet, «unabhängig davon, ob diese Person Bedarf nach Beratung oder Rechtsvertretung hat». Das SEM geht also davon aus, dass ein gewisser Teil der Personen die Rechtsberatungsstellen gar nicht aufsuchen wird und dass nur in bestimmten Fällen weitere Abklärungen nötig sind.

Feilschen mit dem Staatssekretariat

Aldo Brina von der Rechtsberatungsstelle des Centre Social Protestant in Genf bezweifelt die Prognosen des SEM. Die RechtsvertreterInnen, die innerhalb der Bundeszentren die beschleunigten Verfahren begleiten, würden die Asylsuchenden über ihr Recht auf kostenlose Beratung im erweiterten Verfahren aufklären. Und aller Wahrscheinlichkeit nach würden die meisten Personen diese auch in Anspruch nehmen. Der Bedarf nach rechtlicher Begleitung bestehe ohnehin: «Es steht den Asylsuchenden nicht auf die Stirn geschrieben, ob ihre Fälle hoffnungslos sind oder nicht», sagt Brina. Um zu wissen, ob beispielsweise weitere Beweismittel benötigt würden, brauche es Analysen, Gespräche und Zeit zur Einarbeitung in die Fälle, was viel Arbeit bedeute.

Das Centre Social Protestant bewarb sich beim SEM für die Rechtsberatung im Kanton Genf – «auch wenn wir von den neuen Strukturen nicht begeistert waren», wie Brina sagt. Die Organisation budgetierte die Pauschale auf 1000 bis 1500 Franken pro Person. Das SEM habe mit einem Vorschlag von 400 Franken geantwortet. Man sei nochmals über die Bücher gegangen und habe die Beratungen für 750 Franken angeboten. Lediglich um zwanzig Franken nach oben habe das SEM daraufhin sein Angebot angepasst. «Wir standen also vor der Wahl: Entweder hätten wir unsere eigenen Qualitätsstandards verletzen müssen, oder wir hätten viel Geld verloren», sagt Brina. Die Organisation zog sich aus dem Bewerbungsverfahren zurück und bietet Beratungen für Asylsuchende heute vom SEM unabhängig an.

Auf Spenden angewiesen

Das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (Heks) übernimmt gleich in mehreren Kantonen die Rechtsberatung von Asylsuchenden im erweiterten Verfahren. Die Pauschalen seien tatsächlich sehr knapp bemessen, sagt auch Heks-Mediensprecher Dieter Wüthrich. Im ersten Vertragsjahr werde das Heks genau verfolgen, wie sich das Verhältnis zwischen der Pauschale und dem tatsächlichen Aufwand entwickle, und im Bedarfsfall das Gespräch mit dem SEM suchen. Das Heks bezahle seinen fürs erweiterte Verfahren zuständigen JuristInnen aber wie bisher marktkonforme Löhne. «Wir werden auch künftig ein umfassendes Beratungsangebot leisten, das über die vom SEM definierten Leistungen hinausgeht», sagt Wüthrich. Um dieses aufrechterhalten zu können, sei das Heks auf Spenden, insbesondere aus dem kirchlichen Bereich, angewiesen.

Für den Fall, dass mehr Personen die Rechtsberatungen in Anspruch nehmen als erwartet, habe das SEM mit den zugelassenen Rechtsberatungsstellen vertraglich vereinbart, die Pauschale im ersten Vertragsjahr einer vertieften Analyse zu unterziehen und bei Bedarf eine Anpassung für das zweite Vertragsjahr vorzunehmen, sagt auch SEM-Mediensprecherin Jaquet von Sury.

Zudem sei «das Beschwerdeverfahren nicht Teil des Mandats im erweiterten Verfahren». Das bedeutet, dass wie im alten Asylverfahren beim Gang vor das Bundesverwaltungsgericht die Anwaltskosten auf einen Antrag hin vom Gericht übernommen würden – sofern die Beschwerde nicht als «aussichtslos» gewertet wird.

«Versprechen gebrochen»

Bisher galten jedoch auch noch keine derart kurzen Fristen. Nicht nur im erstinstanzlichen Verfahren, sondern auch in den Beschwerdeverfahren haben die Gerichte enorm kurze Behandlungsfristen. «In allen Verfahren gibt es enormen Zeitdruck, alle sind unter Stress», sagt Melanie Aebli von den Demokratischen JuristInnen. Die Rechtsvertretung sollte eigentlich einen einigermassen fairen Prozess garantieren. Gerade die komplexen Fälle im erweiterten Verfahren beanspruchten aber mehr Zeit, meint Aebli. «Die Bundesbehörden haben ihr Versprechen gebrochen, als Ausgleich für die Beschleunigung eine adäquate Rechtsvertretung zu ermöglichen», sagt sie. «Mit ihren Lohndumpingmethoden zwingen sie die Rechtsberatungsstellen, andere Mittel zu mobilisieren, um qualitativ gute Arbeit zu leisten.»

Ob unter der neuen Justizministerin Karin Keller-Sutter das benötigte Geld in einem Jahr fliessen wird, ist noch nicht abzusehen. Zu befürchten ist eher, dass sich die Beratungsstellen mit dem Staatssekretariat für Migration absprechen werden, in welchen Fällen sich eine Beratung und Einarbeitung überhaupt lohnt. Diese nicht zuletzt finanziell motivierte Abwägung bemängeln sowohl Melanie Aebli als auch Aldo Brina: «Rechtsberatungsstellen müssen unabhängig von den Behörden für die Interessen der Asylsuchenden einstehen», sagt Brina.