Genozid, Weltkrieg und Schweizer Schuld: Der achte, der neunte, der zehnte Mai

Nr. 19 –

Zum 75. Mal jährt sich am 8. Mai die Kapitulation der deutschen Wehrmacht vor den Alliierten. Was hat dieser «Tag der Befreiung» für eine Geschichte, und was hat diese Geschichte mit der Schweiz zu tun?

Für die Schweiz wäre der passendere Jubiläumstag vielleicht der 10. Mai. Jenes Datum im Jahr 1940, an dem die deutsche Wehrmacht in den Niederlanden, Luxemburg und Belgien einmarschierte, um Frankreich in wenigen Tagen zu erobern – und eben nicht die Schweiz. Wenn man vor zwanzig oder dreissig Jahren ältere Männer aus der Schweizer Aktivdienstgeneration über den «10. Mai» befragte, dann wussten sie fast immer sehr genau, wo sie an jenem Tag gewesen waren, und die meisten hatten auch eine Geschichte zu erzählen, die von höchster Gefahr und möglichem Untergang handelte. Man musste ihnen nicht einmal die Jahreszahl nennen.

Der 10. Mai 1940 und die darauffolgenden Tage, als sich die Gerüchte über einen deutschen Einmarsch mehrmals verdichteten, waren für viele Schweizerinnen und Schweizer der eigentliche Höhepunkt des Zweiten Weltkriegs, obwohl sich dieser noch fünf Jahre hinzog und im Ausland mindestens fünfzig Millionen Tote forderte. ZeitzeugInnen berichten von reichen Automobilbesitzern aus der nördlichen Grenzregion, deren schwer beladene Fahrzeuge sich nachts auf den Pässen ins Landesinnere stauten. Am Ricken, am Mutschellen, am Brünig wurden sie von jungen Soldaten bestaunt, die das Land mit ihrem Leben verteidigen sollten. In einzelnen Städten hatten auch lokale Behördenmitglieder, die für die Evakuation zuständig gewesen wären, ihre Posten fluchtartig verlassen, noch bevor die Evakuation überhaupt begann.

Entgegen der Angst eines Grossteils der Bevölkerung blieb das Land in jenem Mai 1940 von einer Eroberung verschont. Die Deutschen hatten den Angriff nur vorgetäuscht. Auch spätere Einmarschpläne realisierte die Wehrmacht bekanntlich nie, vielleicht weil es aus Sicht der deutschen Regierung überhaupt nicht nötig war, dieses kooperative Land zu erobern. Armeepropaganda und Schweizer Nachkriegsgeschichte haben daraus einen Mythos von tödlicher Bedrohung und heldenhafter Abschreckung gezimmert.

Unter den fliehenden SpiessbürgerInnen, den Industriellen und Gewerblern aus den Grenzorten gehörten jedoch nur wenige zu den Menschen, die bei einer Invasion umgekommen wären. Die meisten hätten ihre Geschäfte bald nach dem Einmarsch weiterbetreiben können. Auch viele Behördenmitglieder wären unbehelligt geblieben, und sie hätten die Ordnung nach dem Überfall vorbildlich und rasch wiederhergestellt, so wie es die Beamten im besetzten Frankreich taten, wo sie der deutschen Besatzung stets beweisen wollten, dass eine strengere Aufsicht gar nicht nötig war.

Das schwierige Datum

Zu den tödlich Bedrohten gehörten die einheimischen Jüdinnen und Juden, die Jenischen, Sinti und Roma, die Linken, die Homosexuellen und die rund 7000 Flüchtlinge, die trotz restriktiver Asylpolitik hatten einreisen und bleiben können: Höchst gefährdet waren im Mai 1940 vor allem all jene Minderheiten, die auch bei der Schweizer Regierung in schlechtem Ansehen standen. Wäre es darauf angekommen und hätte Adolf Hitler eine derartige Forderung gestellt, davon waren jüdische ZeitzeugInnen noch viele Jahrzehnte später überzeugt, dann hätte der antisemitische Bundesrat seine jüdischen BürgerInnen preisgegeben.

Der 8. Mai ist der Tag der Kapitulation der deutschen Generäle, der Tag der Befreiung Europas von einem System des Völkermords. Nach 1945 waren es zunächst die sogenannten Siegerstaaten, die an dieses Datum mit Militärparaden und Veteranenehrungen erinnerten. Die Sowjetunion machte den 9. Mai zum Festtag, weil es im Moment der Kampfeinstellung nach Moskauer Zeit schon einen Tag später war. Die DDR ahmte die Sowjetunion ein wenig nach und sprach – in der Tradition des kommunistischen Widerstands – ebenfalls vom «Tag der Befreiung». In Westdeutschland hatte der 8. Mai allerdings bis in die achtziger Jahre kaum eine Bedeutung. Als die Regierung der Bundesrepublik unter dem ehemaligen Emigranten Willy Brandt 1970 erstmals eine Erklärung zum 8. Mai abgab, protestierte die Rechte im Parlament, sprach von Niederlage und Schande.

Dank der Filmindustrie

Es brauchte einen ehemaligen Wehrmachtsoffizier, den Sohn eines Naziverbrechers, um dem Kriegsende in der Bundesrepublik eine positive Bedeutung zu geben: 1985 erklärte Bundespräsident Richard von Weizsäcker als erstes westdeutsches Staatsoberhaupt den 8. Mai zum «Tag der Befreiung». Obwohl er seine Rede sehr vorsichtig formulierte, erhielt sie eine ungeheure Resonanz: Der Vorgänger Weizsäckers, Karl Carstens, war aktives Mitglied der SA gewesen und hatte sich öffentlich kaum davon distanziert. Österreich wurde noch bis 1992 vom ehemaligen SA-Mann Kurt Waldheim präsidiert, der sich an nichts erinnern wollte. Erst 1978 hatte in Baden-Württemberg ein Ministerpräsident namens Hans Filbinger zurücktreten müssen, der als Nazimarinerichter für Todesurteile gegen Deserteure bis in die letzten Kriegswochen verantwortlich zeichnete. «Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein», sagte Filbinger vor seinem Abgang und demonstrierte auf diese Weise die unerhörte Kontinuität einer nationalsozialistisch kompromittierten Machtelite noch zehn Jahre nach der Rebellion von 1968.

Der «Tag der Befreiung», wie ihn Weizsäcker salonfähig werden liess, ist ein Begriff der Erinnerungspolitik und der Aufklärung. Ob ein europäischer Staat den 8. Mai 1945 als Niederlage oder als Befreiung definiert, ist für seine Gegenwart, für Demokratie und Menschenrechte von entscheidender Bedeutung. Auch die Begriffe «Holocaust» und «Shoah» für die systematische Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden sind erinnerungspolitische Ausdrücke: Im deutschen Sprachraum haben sie sich erst ein halbes Jahrhundert nach der Befreiung von Auschwitz etabliert.

«Holocaust» kam aus den USA, wo früher jede grössere Feuersbrunst mit diesem altgriechischen Fremdwort bezeichnet werden konnte. Seine heute fest verankerte, einzigartige Bedeutung erhielt der «Holocaust» durch eine US-amerikanische Fernsehserie mit diesem Titel, die 1979 auch hierzulande viel gesehen wurde und die Vernichtung der Jüdinnen und Juden fiktiv aus der Sicht von Opfern erzählte.

«Shoah» hingegen ist ein hebräisches Wort für grosses Unglück. In der deutschsprachigen Presse taucht es erstmals 1985/86 auf – es ist der Titel eines gewaltigen Dokumentarfilms von Claude Lanzmann. Schnell setzten sich «Shoah» und «Holocaust» als Bezeichnung für den Genozid an Juden und Jüdinnen durch: Was lange Zeit fast unaussprechlich gewesen war, erhielt dank der Filmindustrie nun zwei populäre Namen. Opfer- und Täterseite konnten endlich das gleiche Wort für das gleiche Verbrechen verwenden.

Einige Monate vor dem Tag der Befreiung, als sich die Schweizer Regierung mit den Siegermächten gut stellen wollte und deshalb auch Kontakte zur verhassten Sowjetunion suchte, blitzte der Bundesrat auf böse Weise ab. Am 4. November 1944 erklärte Radio Moskau öffentlich, die Schweiz habe «in Verletzung ihrer alten demokratischen Überlieferung (…) viele Jahre lang eine profaschistische Politik verfolgt», darum werde ihr Ersuchen um diplomatische Beziehungen abgelehnt. Der gezielte Affront der sowjetischen Regierung führte in Bern immerhin zum Rücktritt des Aussenministers Marcel Pilet-Golaz, eines glühenden Antikommunisten aus der Waadt, der nicht als einziger Bundesrat für den Kurs der Anpassung an die Achsenmächte stand.

Jenseits der stalinistischen Rhetorik aus Moskau kann man heute resümieren, dass zumindest die Schweizer Flüchtlingspolitik in der Zeit des Nationalsozialismus im Ergebnis verbrecherisch war und dass die Schweiz an den Menschheitsverbrechen der Nazis nicht nur aus Opportunismus, sondern als aktive Helferin mitgewirkt hat.

Wann immer die Nationalsozialisten ihre Verfolgungs- und Vernichtungsmassnahmen gegen Jüdinnen und Juden verschärften, verschärfte auch die Schweiz reflexartig ihre Asylbestimmungen für verfolgte Jüdinnen und Juden: im März 1938 bei den antijüdischen Pogromen in Österreich, als die Eidgenossenschaft sofort eine Visumspflicht für ÖsterreicherInnen einführte und Visa nur bei Präsentation eines «Arier-Ausweises» erteilte; am 18./19. August 1938 mit der Grenzsperre, als der Bundesrat befahl, die jüdischen Flüchtlinge, die aus Österreich systematisch vertrieben wurden, ausnahmslos zurückzuschicken; im Oktober 1938 mit dem Judenstempel, den die Deutschen in die Pässe schlugen, damit er den Schweizer Beamten erlaubte, «Nicht-Arier» schon an der Grenze zu erkennen und ihnen die Einreise zu verweigern.

Genau und unerbittlich

Der judenfeindliche Reflex zeigte sich auch in der Verfolgung eines Beamten wie des St. Galler Polizeihauptmanns Paul Grüninger, der 1939 abgesetzt und vor Gericht gezogen wurde, weil er zu viele Menschen hereingelassen hatte, oder von unzähligen privaten PasseurInnen an der Grenze rund um die Schweiz, die wegen ihrer Hilfeleistung für Flüchtlinge gerichtlich bestraft und beruflich ruiniert wurden. Am 13. August 1942, als in Belgien, den Niederlanden und Frankreich die Deportationen auf Hochtouren liefen, sperrte die Schweiz erneut die Grenze für Jüdinnen und Juden, die ihr Leben retten wollten. Noch im August 1944, als US-Truppen bereits an der Westgrenze standen, überstellte der Thurgauer Polizeikommandant Ernst Haudenschild bei Konstanz jüdische Flüchtlinge zur Vernichtung an die Nazis. Nach dem Krieg passierte ihm deswegen nichts.

Das sind weitgehend bekannte Geschichten, die aber immer wieder erzählt werden mussten, bis sie langsam ins Schweizer Bewusstsein einsickerten: 1957 erschien der sogenannte Ludwig-Bericht über die Flüchtlingspolitik im Nationalsozialismus; er liess es trotz bundesrätlichem Auftrag an Genauigkeit und Unerbittlichkeit nicht mangeln. 1968 erschien Alfred A. Häslers Buch «Das Boot ist voll», das die Recherchen des Ludwig-Berichts fortsetzte und in packenden Geschichten erzählte. 1995 musste das St. Galler Bezirksgericht den Flüchtlingshelfer Paul Grüninger widerwillig rehabilitieren, 23 Jahre nachdem der abgesetzte Polizeikommandant verarmt gestorben war und nach einer langen publizistischen, politischen und juristischen Kampagne. 1999 erschien der Bericht der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg, dem es erstmals gelang, die eidgenössische Abweisungspolitik als Gesamttableau nicht aus der Sicht der Täter, sondern der Opfer darzustellen.

Eine kleine Geschichte noch zum 10. Mai. Eine Frau erzählte sie vor langer Zeit am Telefon. Ihr Vater war jüdischer Kaufmann und ein tapferer Fluchthelfer in einem sankt-gallischen Industriedorf gewesen. Als die Eltern 1940 mit dem Einmarsch der Nazis rechneten, packten sie das Auto voll mit Habseligkeiten, um vor den Mörderbanden über den Rickenpass zu entkommen. Die älteste Tochter, ein halbwüchsiges Mädchen, liessen sie zurück. Sie wurde instruiert, das Haus in Brand zu stecken, sobald die Deutschen einmarschierten, und dann auf dem Velo der Familie zu folgen.

Das Mädchen schlief im Bett der Eltern, ein Dienstmädchen schlief neben ihr, mitten in der Nacht wurden sie durch Geräusche von einrückendem Militär geweckt. Schon wollten die jungen Frauen in den Keller eilen, um die bereitstehenden Brandsätze aus Stroh und Petrol anzuzünden. Noch ein Blick auf die Strasse, doch da war nur eine Einheit der Schweizer Kavallerie: Dieses Mal wirklich eine Befreiung.

WOZ-Redaktor Stefan Keller ist Autor von «Grüningers Fall» (1993). Die historische Reportage trug massgeblich zur Rehabilitierung des Fluchthelfers Paul Grüninger bei.