Verkehrspolitik: Noch bleibt Zürich eine Autostadt

Nr. 26 –

Was für eine herbe Überraschung für alle, die unter urbaner Lebensqualität etwas anderes verstehen als Strassen und Parkplätze voller Blech: Das Bundesgericht hat die städtische Volksinitiative «Züri Autofrei» für ungültig erklärt.

Seit die JungsozialistInnen die Initiative 2017 eingereicht haben, haben sich die Instanzen über sie gestritten. Die Stadtregierung, in der immerhin ein ehemaliger Velolobbyist und ein einstiger Stadtforscher sitzen, befand: ungültig. Der Gemeinderat: gültig. Dagegen rekurrierten Einzelpersonen beim Bezirksrat: ungültig. Nein, befand dagegen das kantonale Verwaltungsgericht: gültig.

Und nun also hat das Bundesgericht das letzte Wort gesprochen: «Züri Autofrei» gelangt definitiv nicht an die Urne. Damit ist wenigstens klar: Die Frage, inwieweit eine Gemeinde das Recht hat, auf ihrem Territorium die Nutzung des Autos einzuschränken, kann man juristisch so oder anders beurteilen.

«Züri Autofrei» wäre ein unzulässiger Eingriff ins Eigentumsrecht, meinten die BundesrichterInnen: Wenn man nicht mehr mit dem Auto zu den Liegenschaften gelangen könnte, würde ihr Wert geschmälert. Damit bestätigt das Gericht, was längst offensichtlich ist: Das Auto, das vor einem Jahrhundert mit dem Versprechen der Freiheit, den öffentlichen Raum zu erobern, angetreten ist, hat vor allem Zwänge gebracht (vgl. Thema Seiten «Die grosse Irrfahrt» ). Man kann es nicht mehr loswerden (oder glaubt, es nicht zu können), ohne Häuser zu entwerten. Noch präsenter ist der Zwang in einer weiteren Erwägung: Das Autoverbot, meinten die RichterInnen, müsste von so vielen Ausnahmen begleitet sein, um kein übergeordnetes Recht zu verletzen, dass die Initiative ihren Zweck gar nicht erreichen könnte. Salopper ausgedrückt: Man kann das Auto nicht abschaffen, also darf mans gar nicht erst versuchen.

Die Autolobby zeigte sich in ersten Reaktionen sehr erleichtert. Angesichts dessen kann man die leidige Geschichte auch optimistisch sehen: Das Auto ist heute auf die Unterstützung von Gerichten angewiesen, die einen demokratischen Entscheid verbieten. Die demokratische Mehrheit ist ihm nicht mehr sicher.